
Zum Jahreswechsel 2025/2026 fahren Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen ihre Kräfte deutlich hoch. Nicht nur in Münster, sondern in vielen Städten gelten besondere Sicherheitskonzepte, zusätzliche Einsatzkräfte sind im Dienst oder in Rufbereitschaft. Schwerpunkte bilden große Innenstädte, Party-Hotspots und Bahnhöfe.
In Köln rechnet die Polizei mit sehr hohem Besucheraufkommen. Mehrere hundert Beamtinnen und Beamte sind in der Silvesternacht im Einsatz, darunter Kräfte der Bereitschaftspolizei sowie zusätzliches Personal auf den Wachen.
Besonders im Blick stehen das Kwartier Latäng rund um die Zülpicher Straße, die Altstadt und das Domumfeld. Die Stadt setzt erneut auf umfangreiche Böllerverbotszonen. Links des Rheins bis einschließlich der Ringe ist Feuerwerk mit reiner Knallwirkung untersagt, rund um den Dom gilt sogar ein vollständiges Mitnahmeverbot für Pyrotechnik. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Zusätzlich sind temporäre Sperrungen und Verkehrsbeschränkungen in der Innenstadt möglich.
Auch in Dortmund wird der Kräfteansatz deutlich erhöht. Die Polizei koordiniert ihren Einsatz eng mit der Stadt, dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Bundespolizei. Unterstützung kommt ebenfalls von der Bereitschaftspolizei.
Rund um den Hauptbahnhof wird die Videoüberwachung in der Silvesternacht zeitlich ausgeweitet. Darüber hinaus richtet die Polizei mehrere Anlaufstellen ein: Neben der Citywache sind zwei mobile Ansprechpunkte von 21 bis 2 Uhr besetzt. Dort können Straftaten gemeldet oder Gespräche geführt werden. Schwerpunkte sind unter anderem die Innenstadt, der Friedensplatz, die Möllerbrücke und Teile der Nordstadt.
Zum Jahreswechsel gelten an 16 großen Hauptbahnhöfen in NRW verschärfte Regeln. Die Bundespolizei setzt ein erweitertes Verbot für das griffbereite Mitführen gefährlicher Gegenstände durch. Betroffen sind unter anderem die Bahnhöfe in Köln, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Duisburg, Bochum und Münster. Kontrollen werden deutlich ausgeweitet.
Auch Münster setzt an Silvester auf klare Regeln. In der Altstadt, insbesondere auf Domplatz und Prinzipalmarkt, ist das Abbrennen, Abschießen und sogar das Mitführen von Pyrotechnik verboten. Die Regelung gilt von 31. Dezember, 22 Uhr, bis 1. Januar, 4 Uhr.
Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert die Verbotszone und darf Pyrotechnik sicherstellen, bevor sie gezündet wird. Begründet wird das Verbot mit dem hohen Besucheraufkommen, der räumlichen Enge und dem Schutz historischer Gebäude. Zusätzlich gilt für den Hauptbahnhof eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei mit verstärkten Kontrollen.
Gemeinsam verfolgen Städte und Sicherheitsbehörden ein klares Ziel: Einsatzkräfte sollen besser geschützt und gefährliche Situationen frühzeitig verhindert werden. Gleichzeitig appellieren Polizei und Kommunen an die Vernunft der Feiernden, Regeln einzuhalten und im Zweifel auf Feuerwerk zu verzichten.