
Warendorf. Ein privater Videocall, ein einziger Screenshot und eine Weiterleitung an Dritte – diese Abfolge hatte für einen 32-jährigen Mann aus Telgte strafrechtliche Konsequenzen. Vor dem Amtsgericht Warendorf ging es um die Frage, wann persönliche Konflikte zur Straftat werden.
Angeklagt war ein 32 Jahre alter Mann aus Telgte. Hintergrund des Verfahrens war eine private Beziehungskrise. Die Ehefrau hatte eine Affäre mit einem anderen Mann. Während eines Treffens kontaktierte sie ihren Ehemann per Videocall. Warum es zu diesem Anruf kam und aus welchem Anlass der Kontakt hergestellt wurde, blieb im Verfahren ungeklärt.
Während des Videocalls fertigte der Ehemann einen Screenshot an. Auf dem Bild war seine Frau nackt zu sehen. Dieses Bild leitete er später an seine damalige Schwiegermutter weiter, die in der Türkei lebt. Die Weitergabe des Screenshots wurde später zum zentralen Punkt der strafrechtlichen Bewertung.
Die Staatsanwaltschaft wertete das Vorgehen als Verbreitung pornografischer Inhalte sowie als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Dabei geht es juristisch um den Schutz privater und intimer Lebenssituationen. Das unbefugte Weiterleiten entsprechender Aufnahmen kann strafbar sein, selbst wenn das Bild ursprünglich im privaten Kontext entstanden ist.
Trotz ordnungsgemäßer Vorladung erschien der Angeklagte nicht zum angesetzten Termin vor dem Amtsgericht Warendorf. Auch ein bestellter Dolmetscher wartete vergeblich. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft entschied die zuständige Richterin daher im sogenannten Strafbefehlsverfahren.
Der Strafbefehl sieht eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.500 Euro vor. Ein Strafbefehl ersetzt eine öffentliche Hauptverhandlung und wird rechtskräftig, wenn der Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt. Ob der Mann von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist bislang nicht bekannt.