Obduktion bringt Klarheit: 88-jährige starb nach Zugkollision in Ahaus

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Foto: Jonas Augustin

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Ahaus. Nach dem schweren Zusammenstoß zwischen einem Zug und einem Krankentransport in Ahaus steht die Todesursache der 88-jährigen Patientin fest. Wie die Staatsanwaltschaft Münster mitteilt, ist die Frau an den Folgen der Kollision gestorben. Das rechtsmedizinische Gutachten schließt damit andere Ursachen aus.

Zugunfall in Ahaus am Bahnübergang Schumacherring

Der Unfall ereignete sich am 30. September 2025 gegen 7.30 Uhr am Bahnübergang Schumacherring in Ahaus. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es während der Fahrt des Krankentransports zu einer akuten medizinischen Situation. Das Fahrzeug bremste abrupt und blieb auf den Gleisen stehen.

Zug konnte nicht mehr rechtzeitig stoppen

Ein herannahender Regionalzug konnte trotz eingeleiteter Bremsung nicht mehr rechtzeitig anhalten. Als sich die Schranken senkten, gelang es zwei Einsatzkräften, den Krankentransport noch zu verlassen. Die Patientin und die Fahrerin befanden sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin im Fahrzeug. Der Zug kollidierte anschließend mit dem Krankentransport.

Keine technischen Mängel festgestellt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es keine Hinweise auf einen technischen Defekt am Krankentransport. Ebenso sei die Todesursache kein internistischer Notfall, sondern eindeutig die Kollision mit dem Zug. Mehrere weitere Beteiligte wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Im Zug befanden sich Berichten zufolge rund 100 Fahrgäste.

Ermittlungen zur Ursache dauern an

Die Ermittlungen laufen weiter. Im Mittelpunkt steht unter anderem die Frage, warum der Krankentransport ausgerechnet auf dem Bahnübergang zum Stillstand kam. Dazu wertet die Staatsanwaltschaft Zeugenaussagen und weitere Spuren aus.

Politische Aufarbeitung im NRW-Landtag

Der Unfall hat auch politische Folgen. Kurz nach dem Ereignis wurde im NRW-Landtag eine Kleine Anfrage gestellt. Thematisiert werden dabei unter anderem Qualifikationsanforderungen im Rettungsdienst, die Frage, dass bereits 18-Jährige Rettungswagen fahren dürfen, sowie mögliche Lehren zur Vermeidung ähnlicher Unfälle. Die Auswertung dieser Aspekte soll in die weitere Diskussion einfließen.

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