Schweinemäster aus Emsdetten wegen Tierschutzverstößen verurteilt

Urteil in Rheine: Schweinemäster aus Emsdetten wegen Tierschutzverstößen verurteilt
Symbolbild: Kameron Kincade / unsplash

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Rheine/Emsdetten. Vor dem Amtsgericht Rheine ist ein Schweinemäster aus Emsdetten wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden. Das Gericht verhängte 100 Tagessätze zu jeweils 90 Euro, insgesamt also 9.000 Euro. Damit gilt der Landwirt als vorbestraft, zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Unabhängig bestätigt ist die Verurteilung durch das Amtsgericht Rheine. Auslöser des Verfahrens war veröffentlichtes Bildmaterial aus dem Betrieb im Kreis Steinfurt, woraufhin das zuständige Veterinäramt eine amtliche Kontrolle durchführte. Weitere Detailangaben zu einzelnen Tierfällen stammen aus einer veröffentlichten Mitteilung der Tierschutzorganisation ANINOVA e.V., die die Aufnahmen im Frühjahr 2025 publik gemacht hatte.

Vorwürfe zu einzelnen Tierfällen laut ANINOVA

Nach Angaben von ANINOVA standen im Verfahren zwei Ferkel und ein Mastschwein im Mittelpunkt der Anklage. Demnach sei ein Mastschwein in einem sogenannten Satellitenstall im Außenbereich nicht mehr gehfähig gewesen. Das Veterinäramt habe eingeschätzt, dass das Tier seit mindestens zwei bis drei Wochen erhebliche Schmerzen erlitten habe. Ursache seien massive Entzündungen infolge wiederholten Schwanzbeißens gewesen, zudem sei bei der Kontrolle ein akutes Schwanzbeißgeschehen festgestellt worden.

Laut der Mitteilung habe sich eines der Ferkel im Aufzuchtstall am Wohnhaus des Landwirts befunden und nur noch auf drei Beinen laufen können. Es seien eine durch die Haut gebrochene Entzündung sowie eine Darm- und eine Lungenentzündung festgestellt worden. Beide Tiere seien im Rahmen der Kontrolle notgetötet und anschließend zur pathologischen Untersuchung nach Münster verbracht worden.

Im Prozess habe der Landwirt zunächst angegeben, die Tiere unter anderem mit dem Antibiotikum Trimox sowie mit Schmerzmitteln behandelt zu haben. Eine Dokumentation dieser Behandlung habe jedoch nicht vorgelegen, ebenso wenig eine gültige tierärztliche Abgabebescheinigung. Kurz vor Ende der Hauptverhandlung habe er diese Angaben mehrfach widerrufen. Die Vorsitzende Richterin habe die ursprünglichen Aussagen nach Angaben von ANINOVA als Schutzbehauptung gewertet.

Gericht berücksichtigt Vorgeschichte des Betriebs

Weiter heißt es in der Mitteilung, zwei amtliche Veterinäre hätten die Krankenbucht des Betriebs als „Bild des Grauens“ bezeichnet. Der Staatsanwalt habe diese Einschätzung auf den gesamten Stall übertragen. Zudem sei im Verfahren bekannt geworden, dass die Ehefrau des Landwirts Tierärztin ist. Eine Einbindung in die Versorgung der erkrankten Tiere habe es demnach nicht gegeben.

Strafschärfend habe das Gericht laut ANINOVA berücksichtigt, dass der Betrieb bereits in der Vergangenheit mehrfach negativ aufgefallen sei. Seit einem früheren Verfahren im Jahr 2020 seien keine nachhaltigen Verbesserungen erfolgt. Dokumentiert worden seien weiterhin Mängel bei Hygiene, Krankenmanagement und Seuchensicherheit. Auch Vorgaben für Krankenbuchten, etwa ein vorgeschriebener weicher Untergrund, seien missachtet worden.

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Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hätten geringere Tagessätze beantragt. Das Gericht habe dennoch 100 Tagessätze verhängt und zugleich berücksichtigt, dass es seit der Kontrolle keine weiteren Beanstandungen gegeben habe. Dem Betrieb sei inzwischen zudem das ITW-Siegel entzogen worden. Eine Einstellung des Verfahrens habe angesichts der festgestellten Zustände nicht mehr in Betracht gekommen. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, ist bislang offen.

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