Sieben Raubtaten im Verdacht: 17-Jähriger nach SEK-Fahndung festgenommen

Sieben Raubtaten im Verdacht: 17-Jähriger nach SEK-Fahndung festgenommen
Symbolfoto: Caroline Muffert

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Kreis Warendorf. Ein 17-Jähriger aus Rheda-Wiedenbrück ist am Freitag, 7. August 2026, nach einer groß angelegten Fahndung festgenommen worden. Nach Angaben der Polizei steht der Jugendliche im Verdacht, insgesamt sechs Tankstellen und ein Wettbüro in den Kreisen Gütersloh und Warendorf beraubt zu haben. An der Suche nach ihm war auch ein Spezialeinsatzkommando beteiligt.

Polizei fahndet seit Freitagmorgen nach 17-Jährigem

Die Polizei Gütersloh suchte seit Freitagmorgen nach dem Jugendlichen im Bereich St. Vit, einem Ortsteil von Rheda-Wiedenbrück. Im Laufe der Fahndung wurden umfangreiche Polizeikräfte eingesetzt. Auch ein Spezialeinsatzkommando war nach Angaben der Polizei an den Maßnahmen beteiligt.

Den entscheidenden Hinweis gab schließlich ein Zeuge. Dadurch konnten die Einsatzkräfte den 17-Jährigen in St. Vit lokalisieren und festnehmen. Weitere Einzelheiten zum genauen Ort der Festnahme oder zum Ablauf des Zugriffs teilte die Polizei zunächst nicht mit.

Verdacht auf sechs Tankstellenüberfälle und einen Raub auf Wettbüro

Dem Jugendlichen werden mehrere schwere Straftaten vorgeworfen. Nach Angaben der Polizei Warendorf soll er für insgesamt sechs Überfälle auf Tankstellen verantwortlich sein. Außerdem steht er im Verdacht, ein Wettbüro beraubt zu haben.

Die Tatorte liegen sowohl im Kreis Gütersloh als auch im Kreis Warendorf. Welche Tankstellen konkret betroffen waren und wann die einzelnen Raubüberfälle stattgefunden haben, geht aus der aktuellen Mitteilung nicht hervor.

Ob der 17-Jährige bei den Taten Waffen oder andere gefährliche Gegenstände eingesetzt haben soll, teilte die Polizei ebenfalls nicht mit. Entsprechend lassen sich dazu derzeit keine gesicherten Angaben machen.

Tatverdächtiger soll noch am Freitag vor Haftrichter

Nach der Festnahme soll der 17-Jährige noch am Freitag einem Haftrichter vorgeführt werden. Dort wird entschieden, ob gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet wird.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Jugendlichen die Unschuldsvermutung. Die weiteren Ermittlungen zu den einzelnen Raubtaten und möglichen Zusammenhängen zwischen den Fällen dauern an.

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