
NRW. Vor der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am 14. September sind 16 Kandidatinnen und Kandidaten verstorben. Besonders die Todesfälle unter AfD-Kandidaten haben in den vergangenen Tagen Spekulationen ausgelöst. Nun hat sich die Landeswahlleiterin geäußert und die Situation eingeordnet.
Betroffen sind insgesamt 16 Bewerberinnen und Bewerber aus 14 verschiedenen Gemeinden. Sie gehörten unterschiedlichen Parteien und Gruppierungen an:
7 AfD
je 1 von SPD, SDA, FDP, Grünen, Tierschutzpartei, UWG, Freien Wählern, Partei Volksabstimmung sowie einer weiteren Wählergruppe
Damit zeigt sich, dass die Todesfälle nicht ausschließlich eine Partei betreffen.
Zum Einordnen der Zahlen verweist die Landeswahlleiterin auf die Dimension der Kommunalwahl in NRW: 2020 waren über 20.000 Mandate zu vergeben. Angesichts dieser Größenordnung erscheinen 16 Todesfälle zwar tragisch, aber nicht statistisch auffällig. Ein erhöhtes Risiko bei AfD-Kandidaten lässt sich nicht erkennen.
In vier Fällen – Rheinberg, Schwerte, Blomberg und Bad Lippspringe – haben die Behörden geprüft, ob ein unnatürlicher Tod vorliegen könnte. Das Ergebnis: Fremdverschulden wurde ausgeschlossen. Damit entkräften Polizei und Staatsanwaltschaft Spekulationen, es könne sich um eine gezielte Serie handeln.
Einige AfD-Politiker hatten in den vergangenen Wochen angedeutet, dass die Zahl der Todesfälle in den eigenen Reihen auffällig hoch sei. Diese Aussagen verstärkten die Diskussionen. Die Landeswahlleiterin stellt jedoch klar: Es gibt keine Anhaltspunkte für einen überdurchschnittlichen Anstieg, auch nicht speziell bei der AfD.
Die Landeswahlleiterin betont, dass die bekannten Fälle im Rahmen des Erwartbaren liegen und dass es keine Hinweise auf politische Hintergründe gibt. Zugleich weist sie darauf hin, dass die aktuell bekannte Liste nicht zwingend vollständig sein muss. Dennoch bleibt ihre zentrale Botschaft eindeutig: „Von einer auffälligen Häufung kann keine Rede sein.“