Verfahren nach Messerattacke in Paderborner Jugendpsychiatrie eingestellt

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Symbolfoto, Foto: Jonas Augustin

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Paderborn. Eine Messerattacke in Paderborner Kinder- und Jugendpsychiatrie hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Eine 13-Jährige stach eine Betreuerin mit einem Messer in den Rücken und verletzte sie schwer. Da das Mädchen zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig war, wurde das Verfahren formal eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte den Fall übernommen, da die Jugendliche als islamistische Gefährderin gilt.

Ermittlungen nach Messerattacke in Paderborner Kinder- und Jugendpsychiatrie

Die Messerattacke in Paderborner Kinder- und Jugendpsychiatrie führte zu umfangreichen Ermittlungen. Gegen die 13-Jährige selbst läuft kein Strafverfahren, da die Strafmündigkeit in Deutschland erst mit 14 Jahren einsetzt. Dennoch wird weiter geprüft, ob Aufsichtspflichtverletzungen vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Paderborn ermittelt in diesem Zusammenhang gegen drei Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.

Im Zentrum der Ermittlungen steht die Frage, wie das Mädchen trotz spezieller Sicherheitsvorkehrungen Zugang zu einem Messer erhalten konnte. Polizei und Sicherheitskräfte hatten die Klinik bereits im Vorfeld gewarnt, sie dürfe nicht unbeaufsichtigt in die Nähe von Küchen und Schneidwerkzeugen gelangen.

Versäumnisse bei der Aufsicht

Zum Zeitpunkt der Tat war ein eigens eingesetzter Wachmann nicht anwesend, obwohl er speziell für die Überwachung des Mädchens vorgesehen war. Berichten zufolge erwog die Klinikleitung sogar, ihr Zugang zur Küche zu gestatten – entgegen einer ausdrücklichen Warnung der Polizei. Letztlich konnte das Mädchen in einem unbeaufsichtigten Moment zuschlagen.

Die schwer verletzte Betreuerin überlebte die Attacke, musste jedoch intensivmedizinisch behandelt werden.

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Radikalisierung der Jugendlichen

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll sich die 13-Jährige seit Anfang des Jahres schnell online radikalisiert haben. Sie habe wiederholt islamistisch motivierte Drohungen ausgesprochen und auch Attacken angekündigt. Aus diesem Grund war sie bereits zuvor als Gefährderin eingestuft worden und stand unter intensiver Beobachtung.

Mehr als 50 Einrichtungen in Deutschland lehnten zuvor eine Aufnahme der Jugendlichen ab, bevor sie schließlich in Paderborn untergebracht wurde. Nach der Tat erfolgte ihre Verlegung in eine geschlossene Einrichtung. Dort gilt ein gerichtlicher Unterbringungsbeschluss, der mindestens bis 2026 bestehen bleibt.

Politische Diskussion um Strafmündigkeit

Die Messerattacke hat eine breite politische Debatte ausgelöst. Mehrere Stimmen fordern eine Absenkung des Mindestalters für die Strafmündigkeit. Der Fall aus Paderborn zeigt aus Sicht vieler Politiker, dass Jugendliche unter 14 Jahren trotz massiver Gefährdungslage strafrechtlich nicht belangt werden können. Kritiker warnen jedoch vor Schnellschüssen und fordern stattdessen eine bessere Prävention und frühzeitige Betreuung gefährdeter Kinder.

Konsequenzen für Einrichtungen und Behörden

Für Behörden und Kliniken wirft die Messerattacke in Paderborner Kinder- und Jugendpsychiatrie viele Fragen auf. Warum wurden Warnungen der Polizei nicht konsequent umgesetzt? Wie konnte es trotz Rund-um-die-Uhr-Überwachung zu einer solch schweren Tat kommen? Und welche Verantwortung tragen die Verantwortlichen vor Ort?

Die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen klären, in welchem Umfang Aufsichtspflichten verletzt wurden. Der Fall zeigt jedoch schon jetzt, wie schwierig der Umgang mit hochgefährdeten, aber strafunmündigen Jugendlichen für das deutsche Rechtssystem ist.

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