Warendorf-Freckenhorst: Streit um illegales Doppelhaus landet unter dem Hammer

Zwangsversteigerung in Warendorf: Doppelhaus mit Abrisspflicht
Symbolbild: Frans Leivo / unsplash

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Warendorf. Amtsgerichtstermin am 17. Oktober 2025 um 10 Uhr: In der Dr. Sandforth Straße 15a und 15b wird ein Doppelhaus versteigert. Laut den veröffentlichten Unterlagen des Amtsgerichts Warendorf ist das Gebäude in der aktuellen Ausführung nicht genehmigt und nicht genehmigungsfähig. Es besteht eine Nutzungsuntersagung. Für die Wertermittlung wurde laut Gutachten „zum Schutz möglicher Ersteigerer“ vom Rückbau der bestehenden Bebauung ausgegangen.

Das Objekt liegt im Warendorfer Stadtteil Freckenhorst und wird unter dem Aktenzeichen 0012 K 0015/2023 im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 91.000 Euro. Der Termin findet im Hauptgebäude des Amtsgerichts, Dr. Leve Straße 22, im Sitzungssaal 1 statt. Alle zugehörigen Unterlagen – darunter das Wertgutachten, Fotos und die amtliche Bekanntmachung – sind über das Zwangsversteigerungsportal Nordrhein-Westfalen einsehbar.

Gutachten sieht Rückbau als Grundlage der Bewertung

Nach Angaben des Wertgutachtens handelt es sich um ein Doppelhaus mit sechs Wohneinheiten, das in seiner derzeitigen Form nicht den genehmigten Bauvorgaben entspricht. Aufgrund der Abweichungen liegt eine Nutzungsuntersagung der Stadt Warendorf vor. Das Amtsgericht weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Wertermittlung nur vom Rückbau der Bebauung ausgegangen werden konnte.

Damit ist der ermittelte Verkehrswert nicht als Marktwert eines nutzbaren Gebäudes, sondern als Grundstückswert inklusive der voraussichtlichen Rückbaupflicht zu verstehen. Das Gebäude kann in der aktuellen Form also nicht legal genutzt werden. Ein offizieller Abrissbescheid liegt in den veröffentlichten Unterlagen nicht vor, die Bewertung geht jedoch klar davon aus, dass der Rückbau Voraussetzung für eine neue Nutzung ist.

Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3.26

Das betroffene Grundstück ist im Grundbuch von Freckenhorst unter Blatt 3224 eingetragen und liegt in einem ausgewiesenen Wohngebiet, das durch den Bebauungsplan Nr. 3.26 der Stadt Warendorf geregelt wird. Dieser Plan legt unter anderem die zulässige Bebauungsdichte und die Nutzungsarten fest.

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Ob ein künftiger Erwerber die Bebauung anpassen oder in reduzierter Form wieder genehmigen lassen kann, ist in den veröffentlichten Unterlagen nicht geregelt. Sicher ist nur, dass die Nutzung des bestehenden Gebäudes untersagt bleibt, solange keine rechtmäßige Genehmigung vorliegt. Weitere rechtliche Schritte oder ein möglicher Abrissbescheid wären separate Verwaltungsverfahren, die derzeit nicht Teil der Zwangsversteigerung sind.

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