
Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat die endgültige Zusammensetzung seiner neuen Landschaftsversammlung für die Wahlperiode 2025 bis 2030 bekannt gegeben. Nach Abschluss aller Entsendungsverfahren steht damit fest, wie sich das Westfalenparlament 2025–2030 künftig personell und politisch zusammensetzt.
Grund für die späte Veröffentlichung war das Wahlverfahren selbst. Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden nicht direkt gewählt, sondern von den Kreistagen und Räten der kreisfreien Städte entsandt. Erst nach der Kommunalwahl am 14. September 2025 mussten sich daher zunächst die neuen kommunalen Vertretungen konstituieren, bevor sie ihre Vertreterinnen und Vertreter benennen konnten.
Bestätigt wurde die Zusammensetzung schließlich durch den Landschaftsausschuss in einer Sitzung in Münster. Die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses soll durch LWL-Direktor Dr. Georg Lunemann erfolgen.
Die neue Landschaftsversammlung umfasst künftig 114 Sitze, nachdem es in der vorherigen Wahlperiode noch 125 Mandate waren. Die Sitzverteilung spiegelt die veränderten Mehrheitsverhältnisse der Kommunalwahlen in Westfalen-Lippe wider.
Die CDU bleibt stärkste Kraft mit 39 Sitzen, verliert jedoch im Vergleich zur vorherigen Wahlperiode an Mandaten. Auch die SPD kommt mit 27 Sitzen auf weniger Vertreterinnen und Vertreter als zuvor. Deutlich zugelegt hat hingegen die AfD, die mit 18 Sitzen nun drittstärkste Fraktion ist. Die Grünen verlieren ebenfalls deutlich und stellen künftig 14 Mitglieder. Weitere Sitze entfallen auf die Linke, die FDP sowie kleinere Parteien und Wählergruppen.
Die Landschaftsversammlung, oft als Westfalenparlament bezeichnet, ist das politische Hauptgremium des Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Anders als der Landtag Nordrhein-Westfalen erlässt sie keine Gesetze. Stattdessen steuert sie als Organ eines Kommunalverbands zentrale finanzielle und organisatorische Weichenstellungen.
Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem der Beschluss der Haushaltssatzung, die Festsetzung der Landschaftsumlage, Entscheidungen über den Jahresabschluss sowie die Wahl der Verwaltungsspitze und der Dezernatsleitungen.
Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden mittelbar gewählt. Entsendungsberechtigt sind die Vertretungen der 18 Kreise und neun kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe. Pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wird jeweils ein Mandat vergeben. Auf diese Weise bildet das Gremium die politischen Mehrheiten auf kommunaler Ebene ab.
Tagungsort der Landschaftsversammlung ist das LWL-Landeshaus am Freiherr-vom-Stein-Platz in Münster.
Der LWL ist ein überörtlicher Kommunalverband mit insgesamt 27 Mitgliedskörperschaften. Finanziert wird seine Arbeit vor allem über die Landschaftsumlage, die von Kreisen und kreisfreien Städten aufgebracht wird. Entscheidungen der Landschaftsversammlung haben daher unmittelbare Auswirkungen auf kommunale Haushalte und politische Prioritäten in der gesamten Region Westfalen-Lippe.
Die konstituierende Sitzung der neuen, 16. Landschaftsversammlung ist für den 22. Januar 2026 angesetzt.