Zollfund an der Grenze bei Ahaus: Schlagstock und Schlagring im Auto entdeckt

Bei einer Zollkontrolle in Ahaus wurden Teleskopschlagstock und Schlagring in einem Auto entdeckt.
Im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle fand der Zoll einen Teleskopschlagstock, einen Schlagring sowie ein Taschenmesser.

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Ahaus. Bei einer Kontrolle am Grenzübergang in Ahaus hat der Zoll in einem Auto mehrere gefährliche Gegenstände entdeckt. In dem Wagen, der aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist war, fanden Einsatzkräfte einen Teleskopschlagstock, einen Schlagring und ein Taschenmesser. Gegen den 40-jährigen Fahrer wurden daraufhin ein Strafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Kontrolle am Grenzübergang bei Ahaus

Die Kontrolle fand am Sonntag, 29. März 2026, statt. Eine Streife des Hauptzollamts Münster überprüfte am Grenzübergang bei Ahaus ein Fahrzeug, das aus den Niederlanden kam. Im Wagen saß ein niederländischer Fahrer, der bei der Kontrolle angab, ein Taschenmesser in der Mittelkonsole mitzuführen.

Damit war die Durchsuchung des Autos jedoch noch nicht beendet. Denn bei der weiteren Kontrolle stießen die Beamtinnen und Beamten auf weitere Gegenstände, die deutlich problematischer waren.

Teleskopschlagstock in Rucksack entdeckt

Im Fußraum auf der Beifahrerseite fanden die Zöllnerinnen und Zöllner einen Rucksack. Darin lag ein Teleskopschlagstock. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Einsatzkräfte außerdem in der Mittelkonsole neben dem bereits genannten Taschenmesser auch einen Schlagring.

Teleskopschlagstock und Schlagring wurden noch vor Ort sichergestellt. Beide Gegenstände durfte der Fahrer nicht behalten.

Taschenmesser durfte der Fahrer behalten

Anders bewertete der Zoll das ebenfalls gefundene Taschenmesser. Nach Angaben der Behörde handelte es sich um ein Messer, das mit zwei Händen geöffnet wird und damit nicht unter das Führungsverbot des deutschen Waffengesetzes fällt.

Für den Fahrer hatte das zumindest in diesem Punkt keine weiteren Folgen. Das Messer durfte er behalten, während die anderen Gegenstände eingezogen wurden.

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Strafverfahren nach Waffenfund eingeleitet

Nach dem Fund leitete der Zoll gegen den 40-Jährigen ein Strafverfahren sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Nachdem alle erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen waren, durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.

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