Bundeskartellamt wirft Deutsche Bahn wettbewerbswidriges Verhalten vor
Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Bahn vorgeworfen, ihre marktbeherrschende Stellung bei der Ticketvermittlung auszunutzen. Konkurrenzierende Online-Plattformen, wie Trainline oder Omio, würden benachteiligt, da ihnen wichtige Daten, wie Verspätungen und Zugausfälle, vorenthalten werden. Zudem habe die Bahn den Wettbewerbern die ihnen zustehende Provision nicht ausgezahlt.
Bahn soll Daten zur Verfügung stellen und Provision zahlen
Das Bundeskartellamt hat die Deutsche Bahn dazu aufgefordert, künftig die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen und eine angemessene Provision an die Konkurrenz zu zahlen. Die genaue Höhe der Provision soll durch Verhandlungen festgelegt werden. Zudem sollen die Wettbewerber eigene Rabattaktionen und Bonusprogramme anbieten dürfen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Deutsche Bahn plant rechtliche Schritte gegen den Beschluss
Die Bahn beabsichtigt, gegen den Beschluss des Bundeskartellamts juristisch vorzugehen. Das Unternehmen kritisiert die Entscheidung und sieht darin einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Die Bahn befürchtet zudem, dass Suchanfragen nach „bahn.de“ vermehrt zu den Drittplattformen führen könnten.
Es bleibt abzuwarten, wie der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bahn und dem Bundeskartellamt weitergehen wird und welche Auswirkungen dies auf den Ticketvertrieb und die Wettbewerbsbedingungen haben wird.