Blindgängerverdacht am Lamberti-Brunnen: Warum nicht sofort gebaggert wird

Unter dem Lamberti-Brunnen in Münster gibt es einen Blindgängerverdacht. Warum nicht sofort gehandelt wird und welche Regeln gelten.
Symbolbild mit KI erstellt

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Münster. Mitten in Münsters Innenstadt sorgt ein möglicher Blindgängerverdacht unter dem Lamberti-Brunnen für Fragen. Warum wird nicht umgehend nachgeforscht? Besteht Gefahr für Passanten? Und gibt es klare Regeln für solche Fälle? Ein Blick auf die Abläufe zeigt: Zwischen Verdacht und Entschärfung liegen festgelegte Schritte.

Verdacht ist nicht gleich Fund

Entscheidend ist zunächst die Unterscheidung zwischen einem konkreten Fund und einem sogenannten Verdachtspunkt. Bei Bauvorhaben werden historische Luftbilder und Archivdaten ausgewertet. Zeigen diese Hinweise auf mögliche Bombentreffer aus dem Zweiten Weltkrieg, wird ein Verdachtspunkt markiert. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dort tatsächlich ein Blindgänger liegt.

Solange kein direkter Bodeneingriff erfolgt, besteht in der Regel keine akute Gefährdung. Erst wenn gebohrt, gerammt oder tief ausgeschachtet wird, steigt das Risiko. Genau deshalb werden Verdachtspunkte planmäßig untersucht – und nicht im Sinne eines spontanen Noteinsatzes behandelt.

Warum die Untersuchung Zeit braucht

Im Fall des Lamberti-Brunnens ist eine Besonderheit zu berücksichtigen: Die geplanten Sondierungsbohrungen sollen genau dort erfolgen, wo sich aktuell das Bauwerk befindet. Das heißt konkret, dass der Brunnen zunächst zurückgebaut werden muss, bevor Spezialfirmen mit Tiefensondierungen beginnen können.

Solche Maßnahmen erfordern ein Sicherheitskonzept, Abstimmungen mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst und logistische Planung. Auch Absperrungen, mögliche Evakuierungsradien und Verkehrslenkungen müssen vorbereitet werden – insbesondere in der sensiblen Innenstadtlage.

Klare Vorgaben in Nordrhein-Westfalen

Für den Umgang mit möglichen Kampfmitteln gelten in Nordrhein-Westfalen verbindliche Regelungen. Zuständig ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst, der bei Verdacht oder Fund informiert werden muss.

Tritt während Bauarbeiten ein konkreter Verdacht auf, sind die Arbeiten sofort einzustellen. Bei geplanten Bauprojekten hingegen wird im Vorfeld geprüft, ob eine sogenannte Kampfmittelfreigabe erforderlich ist. Ohne diese Freigabe dürfen in belasteten Bereichen keine Erdarbeiten beginnen.

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Die Praxis unterscheidet also klar zwischen:

  • einem Zufallsfund während laufender Arbeiten, der unmittelbare Maßnahmen auslöst,

  • und einem planerisch bekannten Verdachtspunkt, der strukturiert untersucht wird.

Keine akute Gefahr – aber sorgfältige Prüfung

Für Besucherinnen und Besucher der Innenstadt bedeutet das: Ein bloßer Verdachtspunkt stellt keine unmittelbare Gefahr dar. Die Situation wird dokumentiert und im Zuge der Bauplanung fachgerecht überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, würde eine kontrollierte Freilegung und Entschärfung unter Leitung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes erfolgen – inklusive möglicher Evakuierung.

Blindgängerfunde sind in Münster kein Einzelfall. Immer wieder werden bei Bauprojekten in der Stadt Überreste aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Die Abläufe sind eingespielt, die Zuständigkeiten klar geregelt.

Fazit

Warum also wird dem Verdacht unter dem Lamberti-Brunnen nicht „sofort“ nachgegangen? Weil Sicherheit nicht durch Aktionismus entsteht, sondern durch strukturierte Prüfung. Solange kein akuter Eingriff in den Boden erfolgt, besteht kein unmittelbares Risiko. Die Untersuchung ist geplant – und folgt festen rechtlichen Vorgaben.

Erst wenn der Brunnen zurückgebaut ist, können die Experten Klarheit schaffen. Bis dahin gilt: Verdacht bedeutet Aufmerksamkeit – aber nicht automatisch Alarm.

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