Freie Betreuungsplätze in Münster: Kindertagespflege nimmt noch Kinder auf

Zu wenige Kinder, zu viele Kita-Plätze: Münster plant Schließungen, Gruppenabbau und Finanzhilfen für Träger. Entscheidung im März.
Foto: La-Rel Easter auf Unsplash

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In Münster gibt es für das kommende Betreuungsjahr ab August 2026 noch freie Plätze in der Kindertagespflege. Nach Angaben der Stadt Münster betrifft das Angebote für Kinder unter drei Jahren sowohl in den Innenstadtbezirken als auch in den Außenstadtbezirken.

Familien, die noch nach einer Betreuung suchen, können sich an die Beratungsstelle für Kindertagespflege im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wenden. Dort erhalten Eltern Informationen zu freien Plätzen und zur passenden Vermittlung.

Beratung nicht nur für den Wunschstadtteil nutzen

Die Stadt Münster empfiehlt Familien, sich nicht ausschließlich auf einen bestimmten Stadtteil festzulegen. Der Grund: Freie Plätze verändern sich laufend durch Anmeldungen, Abmeldungen und neue Betreuungsangebote.

Eine Beratung kann deshalb auch dann sinnvoll sein, wenn im bevorzugten Bezirk zunächst kein passender Platz sichtbar ist. Die Fachberatung prüft den Bedarf der Familie und unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson.

Anmeldung über den Kindertagespflege-Navigator

Die Anmeldung läuft über den Kindertagespflege-Navigator unter muenster.ktp-navigator.org. Anders als bei Kindertageseinrichtungen erfolgt die Anmeldung dort bezirksbezogen.

Nach der Anmeldung meldet sich die zuständige Fachberaterin bei den Familien. Sie beantwortet Fragen, klärt den Betreuungsbedarf und vermittelt passende freie Plätze.

Familiennahe Betreuung für Kinder unter drei Jahren

Die Kindertagespflege ist vor allem für Kinder unter drei Jahren gedacht. Sie gilt als familiennahe Betreuungsform, weil eine Kindertagespflegeperson in der Regel eine kleine Gruppe betreut. Bis zu fünf Kinder können gleichzeitig versorgt werden.

Die Betreuung findet meistens im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Möglich ist aber auch eine Betreuung in angemieteten Räumen. Diese Angebote werden als Großtagespflegestellen bezeichnet.

Gleichwertiges Angebot zur Kita

Für Kinder ab dem ersten Lebensjahr kann die Kindertagespflege den Rechtsanspruch auf Betreuung erfüllen. Sie ist damit ein gleichwertiges Angebot zur Kindertageseinrichtung.

Auch Kinder mit erhöhtem Förderbedarf können in der Kindertagespflege individuell begleitet werden. Durch die kleineren Gruppen kann die Betreuung besonders auf die Bedürfnisse einzelner Kinder eingehen.

Kontakt zur Beratungsstelle

Die Beratungsstelle für Kindertagespflege im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist telefonisch unter 02 51/4 92-56 80 erreichbar. Anfragen sind außerdem per E-Mail an kindertagespflege@stadt-muenster.de möglich.

Weitere Informationen stellt die Stadt Münster online unter www.stadt-muenster.de/jugendamt/kindertagesbetreuung bereit.

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