Nach Uber-Start in Münster: Linksfraktion fordert nun Mindestpreise

Essen führt Mindestpreise für Uber ein – ab 2026 dürfen Fahrten nur noch begrenzt günstiger als Taxis sein.
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Münster. Der offizielle Start von Uber in Münster bringt Bewegung in die Diskussion um das lokale Taxigewerbe. Die Linksfraktion im Rat fordert ein Mindestbeförderungsentgelt für app-vermittelte Mietwagenfahrten. Damit sollen klassische Taxiunternehmen vor einem Preiswettbewerb geschützt werden, den die Fraktion als Gefahr für lokale Betriebe und Beschäftigte sieht.

Uber ist inzwischen offiziell in Münster verfügbar. Über die App können Fahrten rund um die Uhr bestellt werden. Nach Darstellung des Unternehmens werden Fahrten in Deutschland nicht von Privatpersonen übernommen, sondern an konzessionierte Taxi- und Mietwagenunternehmen vermittelt. Die Linksfraktion sieht dennoch ein strukturelles Problem, weil Plattformangebote mit flexiblen Preisen arbeiten und dadurch deutlich günstiger sein können als regulierte Taxifahrten.

Linke warnen vor Druck auf Münsters Taxiunternehmen

Marie Syska, wirtschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion, warnt vor einer Verdrängung lokaler Anbieter. „Durch quersubventionierte Dumpingpreise wird ein Preisdruck ausgeübt, durch den die lokalen Taxiunternehmen in die Insolvenz getrieben werden“, erklärt sie. Die Fraktion befürchtet, dass kurzfristig günstige Preise langfristig zu weniger Wettbewerb, steigenden Fahrpreisen und schlechteren Arbeitsbedingungen führen könnten.

Kritisch bewertet die Linke auch, dass Uber als Plattform Provisionen einbehält. Dadurch bleibe aus ihrer Sicht weniger Wertschöpfung bei den Unternehmen vor Ort. Diese Einschätzung ist die politische Bewertung der Fraktion. Uber selbst beschreibt sich als Vermittler, der mit lizenzierten lokalen Beförderungsunternehmen zusammenarbeitet.

Worum es bei Mindestpreisen für Uber-Fahrten geht

Ein Mindestbeförderungsentgelt würde nicht klassische Taxis betreffen, sondern Mietwagenverkehr, der häufig über Apps wie Uber oder Bolt vermittelt wird. Der Unterschied ist wichtig: Taxis haben eine Beförderungspflicht, unterliegen festen kommunalen Tarifen und dürfen an Taxiständen bereitstehen. Mietwagen dürfen ihre Preise flexibler gestalten, müssen nach einem Auftrag aber grundsätzlich zur Betriebsstätte zurückkehren.

Andere Städte beschäftigen sich bereits mit ähnlichen Regeln. Essen hatte Mindestpreise eingeführt, musste die Anwendung nach einer Gerichtsentscheidung aber vorläufig stoppen, weil die Regelung zu unbestimmt war. Dortmund und Köln arbeiten ebenfalls an Vorgaben für app-vermittelte Mietwagenfahrten. Für Münster bedeutet das: Möglich wären solche Regeln wohl nur, wenn sie rechtlich sehr genau formuliert werden.

Taxigewerbe als Teil der Mobilität in Münster

Die Linksfraktion sieht das Taxigewerbe nicht nur als Wirtschaftszweig, sondern auch als wichtigen Teil der städtischen Mobilität. Gerade nachts, für Menschen ohne eigenes Auto oder für Fahrten, die der ÖPNV nicht abdecken kann, seien Taxis eine wichtige Ergänzung.

Ratsfrau Fatma Karana erklärt dazu: „Das Taxi garantiert für die Münsteraner*innen eine flächendeckende Mobilität zu jeder Uhrzeit. Diskriminierungsfrei, mit hohen Ausstattungs- und Sicherheitsstandards, zu regulierten Preisen und unter der Wahrung guter Arbeitsbedingungen.“ Die Fraktion fordert deshalb, dass die Ratsmehrheit das Thema zügig aufgreift und Mindestpreise für Mietwagenfahrten prüft.

Ratsmehrheit soll über Regeln für Uber beraten

Ob Münster tatsächlich ein Mindestbeförderungsentgelt einführt, ist offen. Die Linksfraktion verweist auf andere Städte und sieht nun politischen Handlungsbedarf. Aus ihrer Sicht soll verhindert werden, dass lokale Taxiunternehmen durch günstigere App-Fahrten dauerhaft unter Druck geraten.

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