Nach GKV-Beschluss: SPD Münster verlangt Schutz für Therapieplätze

Fünf Tage nach der Verabschiedung einer umstrittenen Gesundheitsreform fordert die SPD Münster Nachbesserungen zum Schutz der psychotherapeutischen Versorgung. Der Unterbezirksvorstand beschloss am 15. Juli 2026 einstimmig einen Antrag, der sich an die SPD-Bundestagsfraktion und den Parteivorstand richtet. Im Mittelpunkt stehen die Finanzierung ambulanter Behandlungen, der direkte Zugang zur Psychotherapie und die Weiterbildung des Nachwuchses. Gesetz ist bereits beschlossen – Korrekturen bleiben möglich Der politische Vorstoß aus Münster trifft auf ein weit fortgeschrittenes Verfahren: Bundestag und Bundesrat befassten sich bereits am 10. Juli abschließend mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Im Bundestag stimmten 318 Abgeordnete dafür, 284 dagegen, vier enthielten sich. Die Bundesregierung will mit der Reform das erwartete Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 begrenzen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken begründete das Vorhaben damit, dass die Ausgaben zuletzt deutlich schneller gestiegen seien als die Einnahmen. Der Antrag der SPD Münster ist damit nicht mehr als Forderung nach Änderungen vor der Verabschiedung einzuordnen. Er zielt vielmehr auf angekündigte Nachbesserungen und weitere gesetzliche Regelungen. Die Münsteraner Sozialdemokraten verlangen, psychotherapeutische Behandlungen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche weiterhin vollständig außerhalb eines begrenzten Vergütungsvolumens zu finanzieren. Was die geplante Budgetierung für Praxen bedeutet Kern des Streits ist die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Dabei stellen die Krankenkassen für einen großen Teil der ambulanten Behandlungen ein begrenztes Finanzvolumen bereit. Werden mehr Leistungen erbracht, können diese nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nur abgestaffelt und damit nicht mehr vollständig vergütet werden. Extrabudgetäre Leistungen werden dagegen grundsätzlich außerhalb dieses begrenzten Topfes bezahlt. Nach Darstellung der Bundespsychotherapeutenkammer führt das beschlossene Gesetz psychotherapeutische Leistungen wieder in diese Gesamtvergütung zurück. Zugleich entfällt eine bisherige gesetzliche Regelung zur Prüfung einer angemessenen Vergütung. Die Kammer erwartet dadurch wirtschaftlichen Druck auf Praxen und mögliche Einschränkungen bei den Behandlungskapazitäten. Für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte, dringende Fälle und bereits laufende Therapien wurden allerdings weitere Korrekturen angekündigt. Eine zusätzliche gesetzliche Regelung soll nach Angaben der Kammer im September folgen und zum Jahresbeginn 2027 wirksam werden. Die SPD Münster fordert außerdem, den direkten Zugang zu psychotherapeutischen Praxen zu erhalten. Patienten sollen nach dem Willen des Unterbezirks nicht zunächst eine andere Arztpraxis aufsuchen müssen, um psychotherapeutische Hilfe zu erhalten. Honorarkürzung von 4,5 Prozent ist ein separates Verfahren Von der neuen Budgetierung zu unterscheiden ist eine bereits im März beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent. Diese Kürzung geht nicht unmittelbar auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück, sondern auf eine Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, in dem Ärzte und Krankenkassen über die ambulante Vergütung beraten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung klagte gegen den Beschluss. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die Kürzung im Juli im Eilverfahren vorläufig aus. Nach Angaben der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen bestehen erhebliche rechtliche Zweifel an der Entscheidung. Bis zum Abschluss des Hauptverfahrens soll die Absenkung deshalb zunächst nicht umgesetzt werden. Die beiden Vorgänge betreffen damit unterschiedliche Ebenen: Während der Rechtsstreit die konkrete Höhe einzelner Vergütungen betrifft, entscheidet die GKV-Reform darüber, ob psychotherapeutische Leistungen künftig grundsätzlich innerhalb eines begrenzten Gesamtbudgets bezahlt werden. Münster ist rechnerisch gut versorgt – Wartezeiten bleiben offen Die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe weist für Münster 233,73 psychotherapeutische Vollzeitstellen beziehungsweise rechnerische Versorgungsanteile aus. Bei 308.258 Einwohnern ergibt sich nach dem Stand vom Mai 2026 ein Versorgungsgrad von 223,1 Prozent. Damit zählt Münster in der formalen Bedarfsplanung zu den stark versorgten Regionen. Die Statistik enthält jedoch keine Angaben darüber, wie schnell Patienten tatsächlich einen freien Therapieplatz erhalten. Dass das Thema die Praxen in der Region beschäftigt, zeigte eine Regionalversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen im Juni in Münster. Mehr als 70 Psychotherapeuten berieten dort unter anderem über die Budgetierung, den Direktzugang und die Finanzierung der Weiterbildung. NRW-weit waren zu diesem Zeitpunkt 27 Weiterbildungsstätten mit 613 genehmigten Plätzen zugelassen. Nach Angaben der Kammer fehlten jedoch weiterhin verbindliche Finanzierungszusagen, damit daraus tatsächlich bezahlte Weiterbildungsstellen entstehen. Für Patienten vermittelt die Terminservicestelle der KV Westfalen-Lippe eine psychotherapeutische Sprechstunde spätestens innerhalb von vier Wochen. Diese erste Abklärung ist allerdings nicht mit einem dauerhaft verfügbaren Therapieplatz gleichzusetzen. Der Beschluss der SPD Münster verbindet damit drei derzeit getrennt diskutierte Fragen: die Vergütung bestehender Praxen, den Zugang der Patienten zur Behandlung und die Finanzierung des künftigen psychotherapeutischen Nachwuchses. Auf Bundesebene dürfte vor allem entscheidend sein, wie die angekündigten Korrekturen für besonders gefährdete Patientengruppen ausgestaltet werden.
Symbolbild mit KI erstellt

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Berlin/Münster. Fünf Tage nach der Verabschiedung einer umstrittenen Gesundheitsreform fordert die SPD Münster Nachbesserungen zum Schutz der psychotherapeutischen Versorgung. Der Unterbezirksvorstand beschloss am 15. Juli 2026 einstimmig einen Antrag, der sich an die SPD-Bundestagsfraktion und den Parteivorstand richtet. Im Mittelpunkt stehen die Finanzierung ambulanter Behandlungen, der direkte Zugang zur Psychotherapie und die Weiterbildung des Nachwuchses.

Gesetz ist bereits beschlossen – Korrekturen bleiben möglich

Der politische Vorstoß aus Münster trifft auf ein weit fortgeschrittenes Verfahren: Bundestag und Bundesrat befassten sich bereits am 10. Juli abschließend mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Im Bundestag stimmten 318 Abgeordnete dafür, 284 dagegen, vier enthielten sich. Die Bundesregierung will mit der Reform das erwartete Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 begrenzen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken begründete das Vorhaben damit, dass die Ausgaben zuletzt deutlich schneller gestiegen seien als die Einnahmen.

Der Antrag der SPD Münster ist damit nicht mehr als Forderung nach Änderungen vor der Verabschiedung einzuordnen. Er zielt vielmehr auf angekündigte Nachbesserungen und weitere gesetzliche Regelungen. Die Münsteraner Sozialdemokraten verlangen, psychotherapeutische Behandlungen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche weiterhin vollständig außerhalb eines begrenzten Vergütungsvolumens zu finanzieren.

Was die geplante Budgetierung für Praxen bedeutet

Kern des Streits ist die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Dabei stellen die Krankenkassen für einen großen Teil der ambulanten Behandlungen ein begrenztes Finanzvolumen bereit. Werden mehr Leistungen erbracht, können diese nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nur abgestaffelt und damit nicht mehr vollständig vergütet werden. Extrabudgetäre Leistungen werden dagegen grundsätzlich außerhalb dieses begrenzten Topfes bezahlt.

Nach Darstellung der Bundespsychotherapeutenkammer führt das beschlossene Gesetz psychotherapeutische Leistungen wieder in diese Gesamtvergütung zurück. Zugleich entfällt eine bisherige gesetzliche Regelung zur Prüfung einer angemessenen Vergütung. Die Kammer erwartet dadurch wirtschaftlichen Druck auf Praxen und mögliche Einschränkungen bei den Behandlungskapazitäten. Für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte, dringende Fälle und bereits laufende Therapien wurden allerdings weitere Korrekturen angekündigt. Eine zusätzliche gesetzliche Regelung soll nach Angaben der Kammer im September folgen und zum Jahresbeginn 2027 wirksam werden.

Die SPD Münster fordert außerdem, den direkten Zugang zu psychotherapeutischen Praxen zu erhalten. Patienten sollen nach dem Willen des Unterbezirks nicht zunächst eine andere Arztpraxis aufsuchen müssen, um psychotherapeutische Hilfe zu erhalten.

Honorarkürzung von 4,5 Prozent ist ein separates Verfahren

Von der neuen Budgetierung zu unterscheiden ist eine bereits im März beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent. Diese Kürzung geht nicht unmittelbar auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück, sondern auf eine Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, in dem Ärzte und Krankenkassen über die ambulante Vergütung beraten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung klagte gegen den Beschluss. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die Kürzung im Juli im Eilverfahren vorläufig aus. Nach Angaben der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen bestehen erhebliche rechtliche Zweifel an der Entscheidung. Bis zum Abschluss des Hauptverfahrens soll die Absenkung deshalb zunächst nicht umgesetzt werden.

Die beiden Vorgänge betreffen damit unterschiedliche Ebenen: Während der Rechtsstreit die konkrete Höhe einzelner Vergütungen betrifft, entscheidet die GKV-Reform darüber, ob psychotherapeutische Leistungen künftig grundsätzlich innerhalb eines begrenzten Gesamtbudgets bezahlt werden.

Münster ist rechnerisch gut versorgt – Wartezeiten bleiben offen

Die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe weist für Münster 233,73 psychotherapeutische Vollzeitstellen beziehungsweise rechnerische Versorgungsanteile aus. Bei 308.258 Einwohnern ergibt sich nach dem Stand vom Mai 2026 ein Versorgungsgrad von 223,1 Prozent. Damit zählt Münster in der formalen Bedarfsplanung zu den stark versorgten Regionen. Die Statistik enthält jedoch keine Angaben darüber, wie schnell Patienten tatsächlich einen freien Therapieplatz erhalten.

Dass das Thema die Praxen in der Region beschäftigt, zeigte eine Regionalversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen im Juni in Münster. Mehr als 70 Psychotherapeuten berieten dort unter anderem über die Budgetierung, den Direktzugang und die Finanzierung der Weiterbildung. NRW-weit waren zu diesem Zeitpunkt 27 Weiterbildungsstätten mit 613 genehmigten Plätzen zugelassen. Nach Angaben der Kammer fehlten jedoch weiterhin verbindliche Finanzierungszusagen, damit daraus tatsächlich bezahlte Weiterbildungsstellen entstehen.

Für Patienten vermittelt die Terminservicestelle der KV Westfalen-Lippe eine psychotherapeutische Sprechstunde spätestens innerhalb von vier Wochen. Diese erste Abklärung ist allerdings nicht mit einem dauerhaft verfügbaren Therapieplatz gleichzusetzen.

Der Beschluss der SPD Münster verbindet damit drei derzeit getrennt diskutierte Fragen: die Vergütung bestehender Praxen, den Zugang der Patienten zur Behandlung und die Finanzierung des künftigen psychotherapeutischen Nachwuchses. Auf Bundesebene dürfte vor allem entscheidend sein, wie die angekündigten Korrekturen für besonders gefährdete Patientengruppen ausgestaltet werden.

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