
Mileis Landgesetz in Argentinien hat kurz vor der entscheidenden Beratung im Senat eine zentrale Änderung erfahren. Die Regierungsfraktion ließ den besonders umstrittenen Teil zur Lockerung des Kaufs ländlicher Flächen durch Ausländer aus dem Gesetzespaket streichen. Zuvor hatte die Regierung von Präsident Javier Milei zunächst weitreichende Beschränkungen beseitigen wollen und später einen Höchstanteil von 25 Prozent vorgeschlagen. Damit bleibt die geltende Begrenzung aus der Ley de Tierras zunächst bestehen. Der Streit trifft auf ein Land, in dem ausländische Eigentümer bereits rund fünf Prozent der ländlichen Flächen halten.
Die Regierung hatte ursprünglich geplant, die Beschränkungen für ausländische Käufer deutlich zurückzufahren. Anfang dieser Woche wurde der Entwurf bereits abgeschwächt: Statt einer weitgehenden Öffnung sollte der maximal zulässige ausländische Anteil von derzeit 15 auf 25 Prozent steigen. Doch auch dafür fehlte im Senat offenbar die notwendige Unterstützung.
Am 5. August entschied die Regierungsseite schließlich, das komplette Kapitel zum Landverkauf an Ausländer aus dem Gesetz zur „Unverletzlichkeit des Privateigentums“ herauszunehmen. Nach Angaben von Infobae erfolgte der Schritt nach Widerstand aus verbündeten Fraktionen und mehreren Provinzen. Andere Bestandteile des Gesetzespakets sollten weiter beraten werden.
Die weiterhin maßgebliche Ley 26.737 legt fest, dass ausländische Personen und Unternehmen insgesamt höchstens 15 Prozent der ländlichen Flächen besitzen dürfen. Diese Grenze gilt nicht nur landesweit, sondern auch auf Ebene der Provinzen und der jeweiligen Gemeinden beziehungsweise vergleichbaren Verwaltungseinheiten. Eine einzelne ausländische Nationalität darf zudem höchstens 30 Prozent dieses Auslandsanteils kontrollieren.
Für einzelne Eigentümer gelten weitere Beschränkungen. In der landwirtschaftlichen Kernzone sind grundsätzlich maximal 1.000 Hektar oder eine entsprechende Fläche in anderen Regionen vorgesehen. Ausländer dürfen außerdem bestimmte Flächen an großen permanenten Gewässern sowie Grundstücke in Sicherheitszonen an den Grenzen nicht ohne Weiteres erwerben.
Landesweit liegt der Anteil ausländisch gehaltener Flächen deutlich unter der gesetzlichen Obergrenze. Nach Auswertungen auf Grundlage des staatlichen Registers befinden sich rund 13 Millionen Hektar beziehungsweise etwa fünf Prozent des argentinischen Territoriums in ausländischer Hand. Keine Provinz überschreitet derzeit den Höchstwert von 15 Prozent.
Regional gibt es allerdings deutliche Unterschiede. Der Datenatlas Tierras Argentinas weist für Misiones rund 11 Prozent, für Corrientes 9,2 Prozent und für Entre Ríos 3,2 Prozent aus. Damit liegen zwei Provinzen im argentinischen Mesopotamien vergleichsweise weit oben. Besonders Misiones und Corrientes befinden sich im Einzugsgebiet des Paraná und grenzen zugleich an andere Staaten.
Die landesweite Quote verdeckt teilweise, wie stark ausländischer Besitz lokal konzentriert sein kann. Das argentinische Register weist darauf hin, dass mehr als 30 Departamentos bereits oberhalb der gesetzlichen Marke von 15 Prozent liegen, obwohl keine gesamte Provinz diesen Wert erreicht. Eine Auswertung des Datenatlas kommt auf 36 Departamentos, vier davon mit Auslandsanteilen von mehr als 50 Prozent. Grundlage sind Registerdaten mit Stand August 2025.
Gerade deshalb spielt das Paraná-Becken in Argentinien in der Debatte eine besondere Rolle. Es verbindet landwirtschaftliche Flächen, Forstwirtschaft, Grenzregionen und bedeutende Wasserläufe. Eigentum an angrenzenden Grundstücken bedeutet dabei nicht automatisch Eigentum am Wasser selbst. Die geltende Ley de Tierras enthält jedoch ausdrücklich Schutzregeln für Grundstücke an großen permanenten Gewässern.
Die zuletzt diskutierte Fassung hätte die zulässige ausländische Eigentumsquote auf Provinzebene von 15 auf 25 Prozent angehoben. Gleichzeitig waren besondere Genehmigungsregeln für Unternehmen mit Beteiligung ausländischer Staaten vorgesehen. Vollständig ausländische Staaten selbst sollten nach dem Entwurf weiterhin keine ländlichen Flächen erwerben können.
In Provinzen, die bislang deutlich unter 15 Prozent liegen, hätte eine solche Änderung zunächst zusätzlichen rechtlichen Spielraum geschaffen. In Regionen mit bereits hohen Anteilen hätte der mögliche Zuwachs entsprechend größer ausfallen können. Genau diese Frage sorgte auch bei Senatoren und Provinzregierungen für Widerstand. Mit der Streichung des Kapitels bleibt Mileis Landgesetz in Argentinien beim Thema ausländischer Flächenkäufe vorerst ohne die geplante Lockerung.
Die Regierung argumentiert seit Monaten, dass die bestehenden Beschränkungen Investitionen erschweren. Regierungsvertreter verweisen dabei besonders auf Projekte in Landwirtschaft, Bergbau, Energie und Forstwirtschaft, für die teilweise große zusammenhängende Flächen benötigt würden. Bereits im März hatte die Regierung angekündigt, die Regeln für ausländisches Eigentum an ländlichen Flächen lockern zu wollen.
Kritiker halten dagegen, dass gerade Flächen in Grenzregionen sowie in Gebieten mit Wasser-, Rohstoff- oder Infrastrukturressourcen besonders geschützt werden müssten. Die aktuelle Entscheidung beendet diese grundsätzliche Auseinandersetzung deshalb nicht. Sie bedeutet zunächst lediglich, dass die geplante Änderung der Ley de Tierras nicht Bestandteil des jetzt weiterverfolgten Gesetzespakets ist.
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