
Deutsche Sicherheitsbehörden sollen bereits im vergangenen Jahr in einem Waldgebiet nahe Berlin zwei Schusswaffen in einem professionell angelegten Versteck entdeckt haben. Nach gemeinsamen Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung prüfen die Ermittler, ob das Waffenversteck bei Berlin mit russischen Geheimdiensten in Verbindung stehen könnte. Eine solche Verbindung ist bislang nicht als erwiesene Tatsache bestätigt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz äußerte sich zu dem konkreten Vorgang nicht.
Nach den gemeinsamen Medienrecherchen soll das Versteck im Spätsommer 2025 in einem Waldgebiet im Grenzraum zwischen Brandenburg und Berlin entdeckt worden sein. Ein genauer Tag wurde zunächst ebenso wenig genannt wie eine Gemeinde, ein Landkreis oder konkrete Koordinaten. Angaben, wonach sich die Fundstelle an einem bestimmten Ort im Berliner Umland befunden habe, ließen sich daher zunächst nicht belastbar bestätigen.
Den Berichten zufolge habe das Bundesamt für Verfassungsschutz zuvor einen konkreten Hinweis auf die Stelle erhalten. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sollen den Ort überprüft und anschließend die Polizei eingeschaltet haben. Welche Polizeibehörde damals konkret mit dem Fund befasst gewesen sei, wurde zunächst nicht öffentlich mitgeteilt.
In dem Depot sollen nach Angaben aus Sicherheitskreisen zwei sogenannte Faustfeuerwaffen gelegen haben. Die Deutsche Presse Agentur berichtete von zwei Pistolen. Angaben zu Hersteller, Modell, Kaliber oder Herkunft der Waffen lagen zunächst nicht vor. Ebenso war nicht öffentlich bestätigt, seit wann die Waffen dort gelegen haben sollen oder wer sie zuvor beschafft hatte.
Nach den Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung sollen die Sicherheitsbehörden die Waffen nach ihrer Entdeckung unbrauchbar gemacht haben. Das Versteck selbst sei demnach zunächst bestehen geblieben, um mögliche Personen feststellen zu können, die die Waffen abholen wollten. Außerdem sollen die Waffen mit Ortungstechnik versehen worden sein. Diese Einzelheiten wurden von den beteiligten Behörden zunächst nicht in einer eigenen öffentlichen Mitteilung bestätigt.
Nach Angaben von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung soll der Generalbundesanwalt seit November 2025 in dem Fall ermitteln. Gegenstand des Verfahrens sei demnach der Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Eine eigene öffentliche Mitteilung der Bundesanwaltschaft zu diesem konkreten Waffenversteck lag zunächst nicht vor.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren soll bereits im Herbst 2025 eine Person in Rumänien festgenommen worden sein. Ermittler prüften laut den Medienberichten, ob diese Person das Depot angelegt haben könnte. Eine entsprechende Tatbeteiligung ist damit nicht erwiesen. Angaben dazu, wann genau die Festnahme erfolgte, auf welcher rechtlichen Grundlage sie vorgenommen wurde und ob die Person nach Deutschland überstellt worden sei, wurden zunächst nicht umfassend öffentlich bestätigt.
Besonders zurückhaltend bleiben die Behörden bei der Frage nach einem möglichen ausländischen Auftraggeber. Nach den Recherchen der drei Medien sollen deutsche Sicherheitsbehörden Hinweise prüfen, wonach das Depot für Personen bestimmt gewesen sein könnte, die im Auftrag russischer Geheimdienste physische Operationen in Deutschland durchführen sollten. Zu solchen möglichen Aktionen könnten nach Einschätzung von Sicherheitskreisen auch Anschläge gehören.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärte auf Anfrage, zu Angelegenheiten, die mögliche konkrete nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten beträfen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung zu nehmen. Das Amt stellte ausdrücklich klar, dass daraus weder eine Bestätigung noch ein Dementi des berichteten Sachverhalts abgeleitet werden könne. Offiziell bestätigt war damit zunächst nicht, dass ein russischer Geheimdienst hinter dem Waffenversteck gestanden habe.
Auch konkrete mögliche Ziele eines Anschlags wurden von den Behörden nicht benannt. Meldungen über bestimmte Politiker, Wirtschaftsvertreter oder andere Zielpersonen sind daher nicht als gesicherter Bestandteil des Ermittlungsstands zu behandeln.
Die nach dem Fund eingerichtete Überwachung soll nach den Medienberichten bislang keine weiteren Personen zu dem Depot geführt haben. In Sicherheitskreisen werde deshalb davon ausgegangen, dass das Versteck inzwischen nicht mehr genutzt werde. Eine mögliche Erklärung der Ermittler sei, dass Beteiligte den Polizeieinsatz an der Fundstelle bemerkt oder von der Festnahme in Rumänien erfahren haben könnten. Ob dies tatsächlich der Grund war, blieb zunächst offen.
Damit ist auch nicht geklärt, welchem konkreten Zweck die beiden Waffen ursprünglich gedient haben könnten. Eine geplante Straftat, ein bestimmtes Anschlagsziel oder ein konkreter Auftraggeber sind bislang nicht öffentlich nachgewiesen.
Der Fall steht in einem europäischen Sicherheitsumfeld, in dem Behörden seit mehreren Jahren verstärkt wegen mutmaßlicher Sabotage und geheimdienstlicher Operationen ermitteln. Dabei müssen einzelne Verfahren voneinander getrennt betrachtet werden. Eine ähnliche Vorgehensweise in anderen Fällen belegt für sich genommen keine Verbindung des Waffenfunds bei Berlin zu einem bestimmten Staat.
Die polnische Staatsanwaltschaft wirft etwa einer Gruppe in einem laufenden Verfahren vor, in Polen, Litauen, Lettland und weiteren europäischen Staaten Sabotageakte im Interesse russischer Nachrichtendienste vorbereitet oder ausgeführt zu haben. Gegenstand der Ermittlungen sind unter anderem Brände beziehungsweise geplante Brände in größeren Geschäften und Einkaufszentren in Warschau, Vilnius und Riga. Die jeweiligen staatlichen Verbindungen sind Teil von Ermittlungen und Anklagen und müssen im Einzelfall gerichtlich bewertet werden.
In Großbritannien wurden 2025 mehrere Männer wegen eines Brandanschlags auf Lagerhallen in London verurteilt, in denen Hilfsgüter für die Ukraine gelagert wurden. Nach Angaben der britischen Staatsanwaltschaft seien die Organisatoren von der Wagner Gruppe angeworben worden. Der Fall gilt als Beispiel dafür, dass europäische Sicherheitsbehörden zunehmend auch Personen in den Blick nehmen, die nicht selbst Angehörige eines Nachrichtendienstes sein müssen, sondern für einzelne Aufträge angeworben werden.
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt seit längerem eine erhöhte Gefahr durch Spionage, Sabotage und den Einsatz kurzfristig angeworbener Hilfspersonen. Diese allgemeine Lageeinschätzung ersetzt jedoch keinen Nachweis im aktuellen Verfahren. Beim Waffenfund nahe Berlin bleiben Herkunft, Auftraggeber, Zweck und mögliche Empfänger der Waffen Gegenstand der Ermittlungen.
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