Nach gescheiterter Richterkandidatur: Brosius-Gersdorf stellt neue Forderungen

Kuba Embargo Trump Demo Havanna 2026
Symbolbild mit KI erstellt

Teilen:

Gut ein Jahr nach dem Streit um ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht meldet sich die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf erneut deutlich in gesellschaftspolitischen Debatten zu Wort. In aktuellen Interviews fordert sie einen besseren Schutz vor Rechtsverletzungen in sozialen Netzwerken, spricht sich für die Speicherung echter Namen und Adressen durch die Plattformbetreiber aus und äußert sich zur politischen Abgrenzung gegenüber der AfD. Auch in der Debatte über die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier positioniert sie sich.

Anzeige

Dass Frauke Brosius-Gersdorf nach Richterwahl wieder verstärkt öffentlich Stellung bezieht, fällt in eine Phase, in der mehrere ihrer Themen erneut politisch diskutiert werden. Dazu gehören der Umgang mit Hass und persönlichen Angriffen im Internet, die Rechte oppositioneller Parteien im Bundestag und die Frage, ob Deutschland 2027 erstmals eine Frau an die Spitze des Staates wählen sollte.

Plattformen sollen echte Namen und Adressen kennen

Besonders konkret wird Brosius-Gersdorf beim Umgang mit sozialen Netzwerken. Sie spricht sich dafür aus, dass Betreiber bei der Registrierung den tatsächlichen Namen und die Adresse ihrer Nutzer erfassen. Öffentlich sichtbar sein müssten diese Angaben nach ihrer Vorstellung allerdings nicht. Beiträge unter einem Pseudonym sollen weiterhin möglich bleiben.

Der entscheidende Unterschied liegt nach ihrer Vorstellung darin, dass Betroffene bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder möglichen Straftaten leichter feststellen könnten, wer hinter einem Account steht. Brosius-Gersdorf fordert dafür einen Auskunftsanspruch gegenüber den Plattformbetreibern.

Anzeige

Damit plädiert sie nicht für eine allgemeine Pflicht, in sozialen Netzwerken unter dem echten Namen aufzutreten. Ihr Modell zielt vielmehr darauf, dass die Identität eines Nutzers beim Anbieter hinterlegt wird und unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen herausgegeben werden kann.

Brosius-Gersdorf begründet ihren Vorstoß mit den Folgen digitaler Anonymität. Zugleich hebt sie hervor, dass soziale Netzwerke grundsätzlich einen demokratischen Wert hätten, weil dort grundsätzlich jeder öffentlich und mit großer Reichweite seine Meinung äußern könne. Sie selbst berichtete im Zusammenhang mit ihrer früheren Kandidatur von Drohungen und Verleumdungen im Internet.

AfD-Brandmauer ist für Brosius-Gersdorf nicht nur politische Frage

Auch zur sogenannten Brandmauer gegenüber der AfD äußert sich die Verfassungsrechtlerin. Grundsätzlich betrachtet sie die Entscheidung, mit einer Partei politisch nicht zusammenzuarbeiten, als politische Frage. Eine Grenze sieht sie allerdings dort, wo aus einer solchen Abgrenzung Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Rechte parlamentarischer Fraktionen entstehen.

Als Beispiel verweist Brosius-Gersdorf auf die Besetzung parlamentarischer Gremien. Nach ihrer Auffassung müssen dabei die Rechte der Fraktionen und die Kräfteverhältnisse im Bundestag berücksichtigt werden. Konkret thematisierte sie das Parlamentarische Kontrollgremium, das die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert.

Dabei unterscheidet sie zwischen der Linken und der AfD. Den Ausschluss der Linken aus dem Kontrollgremium bewertet sie als verfassungswidrig. Bei der AfD sieht sie eine besondere Konstellation, weil die Partei beziehungsweise Teile ihrer Strukturen Gegenstand verfassungsschutzrechtlicher Beobachtung sind und das Kontrollgremium gerade die Nachrichtendienste überwacht.

Ihre Äußerungen sind damit keine Forderung nach einer politischen Zusammenarbeit mit der AfD. Sie beziehen sich auf die Frage, welche parlamentarischen Rechte einer Partei unabhängig von politischen Abgrenzungsstrategien zustehen.

Beim AfD-Verbot warnt sie vor einem vorschnellen Verfahren

Zur Diskussion über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vertritt Brosius-Gersdorf ebenfalls eine zurückhaltende Linie. Ein solches Verfahren müsse sehr gründlich geprüft werden, erklärte sie. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot seien hoch. Ein Antrag ohne hinreichend belastbare Grundlage könne aus ihrer Sicht erhebliche politische Folgen haben, falls er vor dem Bundesverfassungsgericht scheitere.

Die Entscheidung über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens liegt nicht bei einzelnen Rechtswissenschaftlern. Antragsberechtigt sind nach dem Grundgesetz Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Brosius-Gersdorf unterstützt eine Frau im Bundespräsidentenamt

Parallel dazu beteiligt sich Brosius-Gersdorf an der laufenden Diskussion über die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Seine zweite Amtszeit endet 2027. Eine weitere Wiederwahl ist nach zwei Amtszeiten nicht möglich.

Für Brosius-Gersdorf sollte bei der Auswahl vor allem entscheidend sein, dass die künftige Person im höchsten Staatsamt integer ist, gesellschaftliche Gruppen verbinden kann und über die notwendige politische und persönliche Autorität verfügt. Eine Frau im Bundespräsidentenamt bezeichnete sie als starkes gesellschaftliches Zeichen.

Mit dieser Haltung steht sie nicht allein. In SPD und Grünen gibt es bereits deutliche Forderungen nach einer Bundespräsidentin. Auch aus der Union haben sich einzelne Politiker dafür ausgesprochen. Andere Unionsvertreter wollen sich dagegen nicht vorab auf das Geschlecht des künftigen Staatsoberhaupts festlegen. Die Bundesregierung hatte Anfang August erklärt, Union und SPD wollten im Herbst über eine gemeinsame Kandidatur beraten.

Die Wahl findet nach derzeitiger Planung am 30. Januar 2027 durch die Bundesversammlung statt. Neben den Mitgliedern des Bundestages gehören ihr ebenso viele von den Landesparlamenten entsandte Mitglieder an.

Richterwahl führte 2025 zu schwerem Koalitionsstreit

Brosius-Gersdorf war 2025 von der SPD für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden. Der zuständige Wahlausschuss des Bundestages unterstützte ihre Kandidatur zunächst. Kurz vor der vorgesehenen Abstimmung im Plenum wuchs jedoch der Widerstand innerhalb der CDU/CSU-Fraktion. Die für den 11. Juli vorgesehene Richterwahl wurde schließlich nicht durchgeführt.

Die Auseinandersetzung entzündete sich unter anderem an rechtswissenschaftlichen Positionen Brosius-Gersdorfs zum Schwangerschaftsabbruch. Sie wies mehrere öffentlich verbreitete Darstellungen ihrer Positionen später ausdrücklich zurück.

Am 7. August 2025 erklärte sie schließlich, für die Wahl nicht länger zur Verfügung zu stehen. Als Grund nannte sie unter anderem die fehlende Aussicht auf die notwendige Unterstützung aus Teilen der Unionsfraktion. Die SPD hatte bis dahin an ihrer Kandidatur festgehalten.

Ein Jahr später ist Brosius-Gersdorf damit wieder sichtbar Teil mehrerer bundespolitischer Debatten. Anders als während des Streits um ihre Richterkandidatur geht es nun nicht um ein konkretes Staatsamt, sondern um ihre verfassungsrechtlichen und gesellschaftspolitischen Positionen zu digitalen Plattformen, parlamentarischen Rechten und dem höchsten Amt der Bundesrepublik.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu