
Große deutsche Medienunternehmen und Verlegerverbände drängen die Bundesregierung zu einem diplomatischen Vorstoß gegen neue Aufenthaltsregeln für ausländische Journalisten in den USA. ARD, Deutschlandradio, ProSiebenSat.1, RTL Deutschland, Deutsche Welle und ZDF sowie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und der Medienverband der freien Presse haben Bundeskanzler Friedrich Merz und Außenminister Johann Wadephul am Montag, 24. August 2026, um Unterstützung gebeten.
Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung auf, ihre politischen und diplomatischen Möglichkeiten gegenüber Washington zu nutzen, um die Arbeit ausländischer Korrespondenten in den Vereinigten Staaten weiterhin ohne unnötige Einschränkungen zu ermöglichen. Unterzeichnet wurde der Appell unter anderem von den Spitzen der beteiligten Sender sowie den Vorsitzenden der beiden Verlegerverbände. Die Medienunternehmen verweisen auf die Bedeutung ihrer Korrespondentenbüros etwa in Washington und New York für die kontinuierliche Berichterstattung über die USA.
Der Streit reicht bis ins vergangene Jahr zurück. Das US-Heimatschutzministerium DHS veröffentlichte am 28. August 2025 zunächst einen Regelungsentwurf. Nach einem Konsultationsverfahren folgte am 17. Juli 2026 die endgültige Regel. Sie betrifft neben Studenten und Teilnehmern an Austauschprogrammen auch Inhaber des sogenannten I-Status für Vertreter ausländischer Medien. Als Inkrafttretensdatum nennt die US-Regierung den 15. September 2026.
Damit hat sich die Ausgangslage gegenüber den ersten Protesten deutscher und internationaler Medien verändert. Es geht nicht mehr allein darum, eine vorgeschlagene Regel zu verhindern. Die Final Rule ist veröffentlicht. Die Medienorganisationen versuchen nun, vor dem vorgesehenen Beginn noch politischen Einfluss auf ihre Umsetzung zu nehmen.
Allerdings gibt es beim Termin am 15. September eine verfahrensrechtliche Besonderheit. Der US-Rechnungshof Government Accountability Office stellte Anfang August fest, dass dieses Datum nach seiner Berechnung nicht die vorgeschriebene 60-Tage-Frist des Congressional Review Act einhält, weil der Senat die Regel erst am 20. Juli erhalten hatte. Das DHS hat festgelegt, dass es einen geänderten Termin veröffentlichen würde, falls sich das Inkrafttreten infolge der parlamentarischen Überprüfung verschiebt. Ob der 15. September unverändert bestehen bleibt, war damit zunächst nicht abschließend geklärt.
Häufig wird die Neuregelung als Verkürzung der US-Journalistenvisa auf 240 Tage beschrieben. Rechtlich ist die Veränderung genauer zu unterscheiden. Bislang konnten ausländische Medienschaffende im I-Status grundsätzlich für die sogenannte Duration of Status zugelassen werden. Ihre erlaubte Aufenthaltsdauer war damit nicht von vornherein auf ein bestimmtes Datum begrenzt, solange die Voraussetzungen des Status erfüllt waren.
Die neue Regel ersetzt dieses Verfahren durch eine zeitlich festgelegte Zulassung. Vertreter ausländischer Medien dürfen demnach grundsätzlich für die Dauer ihres vorgesehenen Einsatzes, höchstens aber für 240 Tage, in den USA im I-Status zugelassen werden. Für bestimmte Inhaber von Pässen der Volksrepublik China gilt eine Höchstgrenze von 90 Tagen.
Davon zu unterscheiden ist die Gültigkeit des eigentlichen Visums im Reisepass. Das US-Außenministerium führt für deutsche Staatsangehörige das I-Visum weiterhin mit mehrfacher Einreisemöglichkeit und einer Gültigkeit von 60 Monaten. Ein noch gültiges Visum bedeutet jedoch künftig nicht automatisch, dass ein Journalist fünf Jahre ununterbrochen in den USA bleiben darf. Maßgeblich ist die jeweils genehmigte Aufenthaltsdauer, die bei der Einreise beziehungsweise durch eine spätere Verlängerung bestimmt wird.
Für Auslandskorrespondenten mit längerfristigen Einsätzen entsteht dadurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Wer nach Ablauf der maximal 240 Tage weiter in den USA arbeiten soll, kann eine Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde USCIS beantragen. Jede Verlängerung kann erneut bis zu 240 Tage umfassen. Mehrere Verlängerungsanträge hintereinander sind nach der endgültigen Regel ausdrücklich möglich.
Wird ein Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt, darf die journalistische Tätigkeit nach Ablauf des bisherigen I-94 grundsätzlich bis zu 240 Tage weiter ausgeübt werden, während über den Antrag entschieden wird. Ist das Verfahren nach dieser Zeit noch nicht abgeschlossen, kann der Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in den Vereinigten Staaten bleiben. Die Arbeit muss dann jedoch grundsätzlich ruhen, bis die Verlängerung genehmigt ist.
Auch bereits in den USA tätige Korrespondenten im bisherigen offenen Status werden von der Umstellung erfasst. Wer am Tag des Inkrafttretens ordnungsgemäß im bisherigen I-Status lebt und arbeitet, erhält nach den Übergangsregeln für seine Tätigkeit höchstens weitere 240 Tage. Erst danach wäre für einen längeren Einsatz eine Verlängerung erforderlich.
Das DHS verweist zugleich darauf, dass nach eigenen Daten 94,6 Prozent der I-Status-Inhaber mit bestätigten Ausreisedaten zwischen 2015 und 2024 weniger als 240 Tage in den Vereinigten Staaten blieben. Langzeitkorrespondenten sind damit nach Darstellung der Behörde eine Minderheit. Für Medienhäuser mit dauerhaft besetzten Auslandsbüros kann die Änderung dennoch regelmäßig neue Antragsverfahren auslösen.
Das Heimatschutzministerium begründet die Abkehr vom bisherigen System mit einer besseren Kontrolle des Aufenthaltsstatus. Nach Darstellung des DHS ermöglichen feste Fristen den Einwanderungsbehörden, regelmäßig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen Aufenthalt weiterhin erfüllt sind. Die Behörde verweist dabei allgemein auf die Verhinderung von Missbrauch und auf die Integrität des Einwanderungssystems. Sie wirft ausländischen Journalisten als Gruppe kein Fehlverhalten vor.
Bedenken, die neue Regel könne ausländische Korrespondenten abschrecken oder die internationale Berichterstattung beeinträchtigen, weist das DHS zurück. Die Behörde erklärte im Regelungsverfahren, sie erwarte weder eine abschreckende Wirkung auf ausländische Journalisten noch vergleichbare Gegenmaßnahmen anderer Staaten. Zugleich räumt das DHS ein, dass ihm keine Daten und keine ausreichend vergleichbaren historischen Fälle vorliegen, mit denen sich ein möglicher Abschreckungseffekt beziffern ließe.
Die Bundesregierung hatte sich schon nach Veröffentlichung des ersten US-Entwurfs eingeschaltet. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte am 17. September 2025 in der Bundespressekonferenz, die Bundesregierung sei in der Visafrage bereits auf Arbeitsebene mit der amerikanischen Seite im Gespräch und werde das Thema auf diplomatischem Weg ansprechen. Er verwies dabei auf die Unterstützung des Bundeskanzlers für Pressefreiheit und die Möglichkeit ausländischer Journalisten, in demokratischen Staaten frei berichten zu können.
Der erneute Brief vom 24. August richtet sich deshalb ausdrücklich an Merz und Wadephul. Die beteiligten Medienunternehmen wollen erreichen, dass die Bundesregierung ihren bereits angekündigten diplomatischen Einsatz fortsetzt und verstärkt. Eine neue konkrete Zusage der Bundesregierung als Reaktion auf den Appell vom Montag war zunächst nicht bekannt.
Der deutsche Vorstoß ist Teil eines breiteren internationalen Widerstands. Bereits im September 2025 hatten sich auf Initiative der European Broadcasting Union mehr als 100 Medienunternehmen, Nachrichtenorganisationen und Journalistenverbände aus verschiedenen Ländern gegen den damaligen Entwurf ausgesprochen. Nach der Veröffentlichung der endgültigen Regel im Juli 2026 erneuerte die EBU ihre Kritik und forderte den US-Kongress auf, gegen die Regel vorzugehen.
Auch Reporter ohne Grenzen kritisierte die Änderung nach Veröffentlichung der Final Rule. Die Organisation befürchtet zusätzlichen Verwaltungsaufwand, Unsicherheit für Korrespondenten und mögliche Auswirkungen auf die Unabhängigkeit langfristiger Berichterstattung. Dabei handelt es sich um die Bewertung der Pressefreiheitsorganisation. Dass die neuen Fristen tatsächlich zu weniger oder zurückhaltenderer Berichterstattung führen werden, ist bislang nicht belegt.
Die Auseinandersetzung konzentriert sich damit auf zwei unterschiedliche Interessen. Die US-Regierung will regelmäßige Kontrollen des Aufenthaltsstatus ermöglichen. Deutsche und internationale Medienorganisationen halten die dafür vorgesehene 240-Tage-Grenze für problematisch, weil dauerhaft eingesetzte Korrespondenten künftig wiederholt auf behördliche Verlängerungsentscheidungen angewiesen wären.
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