Nach Neonazi-Aufmarsch in Münster: Verfahren gegen „Holland-Hitler“ geht weiter

Die Polizei hat die Neonazi-Demo in Münster am 5. Juli 2025 gestoppt. Begleitet wurde der Aufzug von lautstarkem Gegenprotest. Nach dem gestoppten Aufmarsch am 5. Juli kündigt die Partei „Die Heimat" Klagen gegen die Polizei und Verwaltung an.
Symbolbild: David Olef

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Münster. Das Strafverfahren gegen den niederländischen Rechtsextremisten Stefan Wijkamp wegen Äußerungen bei einem Neonazi-Aufmarsch in Münster ist noch nicht abgeschlossen. Der 58-Jährige hat über seinen Verteidiger Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Münster eingelegt. Das Gericht hatte acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldzahlung von 3.000 Euro festgesetzt. Durch den Einspruch ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig.

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Wijkamp ist seit Jahren in der deutschen und niederländischen rechtsextremen Szene aktiv. Wegen seines bewusst an Adolf Hitler erinnernden Auftretens wird er in Medien und Szenekreisen auch als „Holland-Hitler“ bezeichnet.

Äußerungen bei Aufmarsch führten zum Verfahren

Auslöser des Strafverfahrens waren Aussagen Wijkamps bei einer rechtsextremen Demonstration am 19. Juli 2025 in Münster. Dort gab er vor laufender Kamera ein Interview und bezeichnete Adolf Hitler nach übereinstimmenden Berichten unter anderem als „Genie“. Zudem äußerte er sich zu Konzentrationslagern. Daraus entstand der Vorwurf der Volksverhetzung nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch.

Wijkamp war im Juli 2025 mehrfach bei rechtsextremen Veranstaltungen in Münster dokumentiert worden. Bereits am 5. Juli nahm er an einem sogenannten Trauermarsch für den Dortmunder Neonazi Siegfried Borchardt teil.

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Wijkamp erschien nicht zum ersten Gerichtstermin

Für den 24. Juli 2026 war vor dem Amtsgericht Münster eine Hauptverhandlung angesetzt. Wijkamp erschien jedoch nicht. Anschließend setzte das Gericht per Strafbefehl acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldzahlung von 3.000 Euro fest.

Nun hat Wijkamp über seinen Verteidiger Einspruch eingelegt. Damit muss die Sache grundsätzlich erneut gerichtlich behandelt werden. Ein Termin für eine neue Hauptverhandlung stand nach den zuletzt vorliegenden Angaben noch nicht fest.

Vor dem Amtsgericht hatte es am 24. Juli zudem eine Gegenkundgebung gegeben. Rund 20 Menschen beteiligten sich laut WDR an einer Mahnwache des Bündnisses „Keinen Meter den Nazis“.

Wijkamp seit Jahren in rechtsextremer Szene aktiv

Wijkamp tritt seit vielen Jahren bei rechtsextremen Veranstaltungen in mehreren europäischen Ländern auf. Im Mai 2026 wurde er unter anderem bei einer Demonstration der Partei „Die Heimat“, der Nachfolgepartei der NPD, in Essen dokumentiert.

Bereits 2008 wurde er in Belgien gemeinsam mit dem niederländischen Rechtsextremisten Joop Glimmerveen verurteilt. Damaligen Berichten zufolge verhängte ein Gericht in Hasselt gegen beide eine Geldstrafe von jeweils 1.100 Euro. Hintergrund waren unter anderem ein Hitlergruß auf einem deutschen Soldatenfriedhof und Äußerungen bei einer rechtsextremen Veranstaltung.

Das aktuelle Verfahren in Münster bleibt nach dem Einspruch offen. Entscheidend ist nun, wann das Amtsgericht einen neuen Verhandlungstermin ansetzt.

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