
Der Zugang zum Facharzt in Deutschland könnte sich in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Die Bundesregierung arbeitet an einem Primärversorgungssystem, das Patientinnen und Patienten stärker durch die ambulante Versorgung führen soll. Neue Aufmerksamkeit erhält das Vorhaben durch Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt. Er sprach sich dafür aus, dass Patienten grundsätzlich zunächst eine hausärztliche Praxis aufsuchen und bei medizinischem Bedarf von dort zum Facharzt gesteuert werden. Wer diesen Weg ohne entsprechenden Grund umgeht, könnte nach seiner Vorstellung Nachteile bei der Terminvergabe haben. Dabei handelt es sich um eine Forderung des Ärztepräsidenten und nicht um eine bereits beschlossene gesetzliche Regel.
Reinhardt hält eine verbindliche Steuerung für notwendig, damit ein Primärversorgungssystem seine Wirkung entfalten kann. Patienten, die trotz vergleichbarer medizinischer Dringlichkeit direkt einen Facharzt aufsuchen wollen, könnten nach seiner Vorstellung länger auf einen Termin warten als Patienten, die den vorgesehenen Versorgungsweg nutzen. Auch finanzielle Steuerungsinstrumente schloss er für eine spätere Diskussion nicht grundsätzlich aus.
Damit geht Reinhardt über die bisher feststehenden Eckpunkte der Bundesregierung hinaus. Eine allgemeine Strafzahlung für den direkten Gang zum Facharzt ist bislang nicht beschlossen. Auch eine gesetzlich vorgeschriebene längere Wartezeit für Patienten ohne hausärztliche Überweisung gibt es derzeit nicht. Wie verbindlich der künftige Versorgungsweg ausgestaltet wird und welche Folgen Abweichungen haben könnten, gehört zu den offenen Fragen der Reform.
Das geplante System würde an einem wichtigen Grundprinzip der bisherigen ambulanten Versorgung ansetzen. Gesetzlich Versicherte können ihre behandelnden Ärzte derzeit grundsätzlich frei wählen. Damit ist in vielen Fällen auch der direkte Besuch einer Facharztpraxis möglich. Ausnahmen bestehen unter anderem bei bestimmten überweisungsgebundenen Leistungen und für Versicherte, die sich freiwillig für eine hausarztzentrierte Versorgung entschieden haben.
Bei einer solchen hausarztzentrierten Versorgung verpflichten sich Versicherte bereits heute dazu, grundsätzlich zuerst ihre gewählte Hausarztpraxis aufzusuchen. Fachärzte werden anschließend über eine Überweisung eingebunden. Für Augenheilkunde und Frauenheilkunde bestehen Ausnahmen. Auch Kinder- und Jugendärzte können direkt aufgesucht werden. Das geplante Primärversorgungssystem soll die Patientensteuerung jedoch wesentlich breiter im gesetzlichen Versorgungssystem verankern.
CDU, CSU und SPD haben die Neuordnung der Primärversorgung zu einem zentralen gesundheitspolitischen Vorhaben gemacht. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte sollen grundsätzlich als erste Anlaufstellen dienen. Dort soll festgestellt werden, ob eine fachärztliche Behandlung erforderlich ist und innerhalb welchen Zeitraums sie erfolgen sollte. Daneben sind weitere Zugangswege vorgesehen, darunter die Rufnummer 116117 und eine digitale Ersteinschätzung.
Der bisherige Reformkurs wurde unter der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken entwickelt. Seit dem 29. Juli 2026 führt Carsten Linnemann das Bundesgesundheitsministerium. In seinem ersten größeren Interview als Minister stellte auch Linnemann die bessere Steuerung der Patienten in den Mittelpunkt. Neben der hausärztlichen Einschätzung nannte er telefonische und digitale Möglichkeiten. Das eigentliche Primärversorgungsgesetz mit den verbindlichen Einzelregelungen steht jedoch noch aus.
Bereits konkreter sind technische Vorbereitungen. Das Bundeskabinett hat im Juli das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Vorgesehen sind unter anderem elektronische Überweisungen, eine digitale Terminvermittlung und digitale Instrumente zur Einschätzung des Behandlungsbedarfs. Die elektronische Überweisung soll schrittweise bis September 2029 eingeführt werden.
Ein wesentlicher Grund für die Reform sind Schwierigkeiten bei der Suche nach Facharztterminen. Eine repräsentative Befragung von gesetzlich Versicherten für das Jahr 2025 zeigte allerdings ein differenziertes Bild. 30 Prozent bewerteten die Wartezeiten bei Fachärzten als zu lang oder viel zu lang. Der Median der angegebenen Wartezeit lag bei zehn Tagen. Gleichzeitig musste das Zehntel der Befragten mit den längsten Wartezeiten mindestens 90 Tage auf einen Facharzttermin warten.
Bei Hausarztterminen fiel die Bewertung deutlich günstiger aus. 51 Prozent der Befragten bezeichneten die Wartezeit als genau ihren Wünschen entsprechend, weitere 35 Prozent als noch akzeptabel. Die Zahlen zeigen damit sowohl die vorhandenen Probleme als auch die großen Unterschiede zwischen einzelnen Patienten und Behandlungssituationen. Die medizinische Dringlichkeit, die jeweilige Fachrichtung und die regionale Versorgung können die tatsächliche Wartezeit stark beeinflussen.
Für gesetzlich Versicherte existiert bereits ein Instrument zur schnelleren Vermittlung. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind über die 116117 sowie digital erreichbar. Für die Vermittlung vieler Facharzttermine ist eine Überweisung mit Vermittlungscode erforderlich. Im Regelfall soll dann innerhalb einer Woche ein Terminangebot vermittelt werden, wobei die Wartezeit bis zur Behandlung grundsätzlich vier Wochen nicht überschreiten soll. Sonderregeln gelten unter anderem für Routineuntersuchungen und nicht dringliche Beschwerden.
Für Termine bei Augenärzten, Frauenärzten, Hausärzten, Kinder- und Jugendärzten sowie für bestimmte psychotherapeutische Angebote ist über die Terminservicestellen keine Überweisung erforderlich. Damit existieren bereits Steuerungsinstrumente, ohne dass der allgemeine Zugang zum Facharzt bislang vollständig über eine hausärztliche Praxis geführt wird.
Parallel zur Diskussion über das neue Primärversorgungssystem verändert die Bundesregierung die Finanzierung der bisherigen Terminvermittlung. Zum 1. Januar 2027 entfallen bestimmte Zuschläge, die Fachärzte bislang für über Terminservicestellen oder Hausärzte vermittelte Behandlungsfälle erhalten. Auch die Pauschale, die Hausärzte für die Vermittlung eines Facharzttermins erhalten, wird gestrichen.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss entschied zuletzt, dass die bisherigen Zuschläge noch bis zum 31. Dezember 2026 abgerechnet werden können. Ärzteverbände kritisieren die Streichungen und warnen vor negativen Folgen für das Terminangebot. Die Bundesregierung hatte die Kürzungen dagegen mit der Stabilisierung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden. Wie sich der Wegfall der finanziellen Anreize tatsächlich auf die Zahl kurzfristiger Facharzttermine auswirkt, lässt sich vor ihrem Inkrafttreten nicht feststellen.
Auch der Wechsel an der Spitze des Gesundheitsministeriums spielt inzwischen eine Rolle. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin forderte am 26. August, die Reform trotz des Ministerwechsels ohne Verzögerung weiterzuverfolgen. Die Fachgesellschaft unterstützt grundsätzlich ein hausärztlich geleitetes Modell und sieht darin eine Möglichkeit, dringliche Behandlungen gezielter zu vermitteln und unnötige Wege durch das Gesundheitssystem zu vermeiden.
Auch die Gesundheitsminister der Länder hatten sich bereits im Juni einstimmig für eine zügige Einführung eines Primärversorgungssystems ausgesprochen. Zugleich verlangten sie Übergangsregeln und Ausnahmen, unter anderem für Augenheilkunde, Gynäkologie, Kinder- und Jugendmedizin, Psychotherapie sowie bestimmte schwere chronische Erkrankungen. Damit ist politisch zwar die Richtung weitgehend vorgegeben, die genaue Ausgestaltung des Zugangs zu Fachärzten aber weiterhin offen.
Mit einer stärkeren Primärversorgung würde Deutschland einem Modell folgen, das in mehreren europäischen Gesundheitssystemen bereits etabliert ist. Unter anderem Großbritannien, Spanien und Norwegen arbeiten mit Strukturen, in denen die Primärversorgung eine zentrale Steuerungsfunktion zwischen Patienten und spezialisierten medizinischen Angeboten übernimmt. Deutschland unterscheidet sich davon bislang durch seine vergleichsweise weitreichende freie Arztwahl.
Der politische Konflikt dreht sich deshalb nicht nur um Wartezeiten. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie viel freie Arztwahl erhalten bleiben soll und wie verbindlich Patienten künftig durch das Gesundheitssystem geführt werden. Reinhardts Vorstoß macht diese offene Frage besonders deutlich. Ob der direkte Gang zum Facharzt künftig tatsächlich mit längeren Wartezeiten, finanziellen Folgen oder anderen Einschränkungen verbunden sein wird, ist noch nicht entschieden. Fest steht bislang vor allem das Ziel der Bundesregierung, medizinische Dringlichkeit stärker darüber bestimmen zu lassen, wer wann Zugang zu einer fachärztlichen Behandlung erhält.
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