Krankheitsbedingte Lohnfortzahlung erreicht neuen Höchststand

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Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat deutsche Arbeitgeber im Jahr 2025 nach einer Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft so viel gekostet wie noch nie. Das IW beziffert die Aufwendungen auf insgesamt 85,6 Milliarden Euro. Die Summe setzt sich aus fortgezahlten Bruttoentgelten und den darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung zusammen. Innerhalb von 15 Jahren haben sich die nominalen Kosten damit mehr als verdoppelt.

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Grundlage der Berechnung ist unter anderem das Sozialbudget 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort werden für die krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung im Jahr 2025 rund 72,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das Ministerium weist dabei die fortgezahlten Bruttoentgelte aus. Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber sind in dieser Position nicht enthalten. Das IW schätzt diese zusätzlichen Aufwendungen auf 13,1 Milliarden Euro. Zusammen ergibt sich daraus die Summe von 85,6 Milliarden Euro.

Mehr als 21 Milliarden Euro Anstieg seit 2020

Im längerfristigen Vergleich zeigt sich ein deutlicher nominaler Anstieg. Nach Angaben des IW lagen die Arbeitgeberaufwendungen 2025 um mehr als 21 Milliarden Euro über dem Niveau des Jahres 2020. Innerhalb von rund 15 Jahren haben sie sich mehr als verdoppelt. Dabei bedeutet der Kostenanstieg nicht automatisch, dass Beschäftigte im gleichen Umfang häufiger krank geworden sind.

Ein wesentlicher Faktor sind höhere Löhne. Steigt das Arbeitsentgelt, erhöht sich bei krankheitsbedingten Ausfällen automatisch auch der Betrag, den Arbeitgeber während der gesetzlich vorgesehenen Entgeltfortzahlung weiterzahlen. Hinzu kommt die über viele Jahre gestiegene Beschäftigung. Je mehr Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, desto höher können die gesamten Aufwendungen auch bei unverändertem Krankenstand ausfallen.

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Daneben spielt der Krankenstand eine Rolle. Das IW verweist darauf, dass die statistisch erfassten Fehlzeiten über einen längeren Zeitraum gestiegen sind. Die Interpretation der Zahlen ist allerdings nicht eindeutig, weil sich zugleich die Erfassung verändert hat.

Elektronische Krankschreibung beeinflusst Statistik

Seit 2022 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch erfasst. Dadurch werden Krankheitszeiten vollständiger in den Statistiken abgebildet. Das Statistische Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass der Anstieg der erfassten Krankheitstage seit 2021 teilweise auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückzuführen sein dürfte. Insbesondere kürzere Erkrankungen werden dadurch häufiger erfasst.

Für 2024 nennt das Statistische Bundesamt durchschnittlich 14,8 krankheitsbedingte Fehltage je Arbeitnehmer. Der Anteil der krankgemeldeten Beschäftigten lag im Jahresdurchschnitt bei 5,9 Prozent und damit 0,2 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. 2024 war erstmals seit 2017 wieder ein leichter Rückgang der durchschnittlichen Krankheitstage verzeichnet worden.

Das IW hält deshalb fest, dass bislang nicht abschließend geklärt ist, in welchem Umfang der statistische Anstieg seit 2022 auch tatsächlich mit höheren betrieblichen Fehlzeiten verbunden ist. Neben der besseren Erfassung können das Alter der Belegschaften, unterschiedliche Krankheitsbilder und die Struktur einzelner Branchen Einfluss auf den Krankenstand haben.

Politik plant Änderungen bei Krankschreibungen

Die Rekordzahl fällt in eine laufende politische Debatte über die Regeln für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorzusehen. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung war zuletzt noch nicht abgeschlossen.

Bereits nach geltendem Recht können Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte schon ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Ohne eine entsprechende Vorgabe ist der Nachweis grundsätzlich spätestens bei einer länger als drei Kalendertage dauernden Arbeitsunfähigkeit erforderlich.

An der eigentlichen Entgeltfortzahlung würde eine strengere Attestregel zunächst nichts ändern. Beschäftigte haben bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bis zu sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit kann anschließend Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung greifen.

Internationale Vergleiche nur begrenzt aussagekräftig

Bei Vergleichen des deutschen Krankenstands mit anderen Staaten ist Zurückhaltung geboten. Unterschiedliche gesetzliche Regeln, Erfassungsmethoden, Wirtschaftsstrukturen und Beschäftigungsmodelle beeinflussen die jeweiligen Statistiken. Auch das IW weist darauf hin, dass Branchenstruktur und berufliche Tätigkeiten erhebliche Auswirkungen auf Fehlzeiten haben können. Ein hoher statistischer Krankenstand lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres auf einzelne arbeitsrechtliche Regelungen zurückführen.

Die Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro zeigt vor allem, wie stark die finanziellen Dimensionen der Entgeltfortzahlung gewachsen sind. Neben krankheitsbedingten Fehlzeiten wirken höhere Löhne, Sozialabgaben und die Zahl der Beschäftigten auf die Gesamtsumme. Zugleich handelt es sich beim aktuellen Wert um eine Schätzung. Die Zahlen am aktuellen Rand des Sozialbudgets werden regelmäßig überarbeitet und können später noch revidiert werden.

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