Verfassungsschutz warnt vor digitaler Radikalisierung Jugendlicher

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Grzegorz Walczak

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht soziale Isolation und die Funktionsweise digitaler Plattformen als wichtige Faktoren bei der Radikalisierung junger Menschen im Internet. In einer am 31. August bekannt gewordenen Analyse zur Online-Radikalisierung beschreibt der Inlandsnachrichtendienst, wie persönliche Belastungen und algorithmisch gesteuerte Inhalte zusammenspielen können. Eine zentrale Rolle schreibt das BfV dabei den für Nutzer kaum nachvollziehbaren Empfehlungsmechanismen großer Plattformen zu.

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Nach Einschätzung der Behörde können soziale Isolation, Schwierigkeiten im persönlichen Umfeld und teilweise psychische Belastungen Voraussetzungen schaffen, unter denen Radikalisierungsprozesse besonders dynamisch verlaufen. Zugleich warnt das Bundesamt davor, den Blick allein auf persönliche Faktoren zu richten. Internetplattformen könnten Nutzer durch ihre Auswahl und Gewichtung von Inhalten schrittweise immer stärker mit emotionalen, kontroversen oder extremistischen Beiträgen konfrontieren.

Algorithmen können den Weg in Echokammern fördern

Besondere Bedeutung misst das BfV den Empfehlungsalgorithmen von Online-Plattformen bei. Ihre genaue Funktionsweise ist für Nutzer und vielfach auch für Außenstehende nicht transparent. Nach Darstellung des Verfassungsschutzes bevorzugen solche Systeme teilweise Inhalte, die besonders starke Reaktionen und viel Interaktion erzeugen.

Der Radikalisierungsprozess kann demnach zunächst mit vergleichsweise unverfänglichen oder nur am Rand politischen Beiträgen beginnen. Werden anschließend immer ähnliche Inhalte empfohlen, kann sich das Informationsumfeld zunehmend verengen. Nutzer gelangen so möglicherweise in digitale Räume, in denen bestimmte politische oder gesellschaftliche Überzeugungen permanent wiederholt und bestätigt werden.

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Das BfV beschreibt dabei sogenannte Echokammern, in denen immer stärker emotionalisierte und radikale Inhalte auftauchen können. Durch Wiederholung sowie Zustimmung anderer Nutzer könnten extremistische Vorstellungen zunehmend als normal wahrgenommen werden. Daraus folgt allerdings nicht, dass der Konsum bestimmter Inhalte zwangsläufig zu einer Radikalisierung führt. Die Analyse beschreibt vielmehr mehrere Faktoren, die in individuellen Radikalisierungsverläufen zusammenwirken können.

Radikalisierung folgt nicht immer einer einzigen Ideologie

Eine weitere Entwicklung betrifft nach Einschätzung des Verfassungsschutzes die ideologische Zuordnung junger radikalisierter Personen. Nicht jeder Radikalisierungsprozess verlaufe eindeutig innerhalb eines einzelnen extremistischen Milieus. Stattdessen könnten Elemente unterschiedlicher demokratiefeindlicher Weltbilder miteinander verbunden werden.

Diese Entwicklung erschwert eine klassische Einteilung allein nach fest abgegrenzten politischen Strömungen. Digitale Plattformen ermöglichen es Nutzern, innerhalb kurzer Zeit mit sehr unterschiedlichen ideologischen Angeboten, Verschwörungserzählungen und Gewaltinhalten in Kontakt zu kommen. Dabei können sich internationale Szenen über Ländergrenzen hinweg miteinander vernetzen.

Der Verfassungsschutz nennt eine breite Palette digitaler Kommunikationsräume. Dazu gehören klassische soziale Netzwerke, Messenger, Websites, Imageboards und Gaming-Plattformen. Welche Angebote genutzt werden, unterscheidet sich teilweise zwischen den extremistischen Szenen.

Telegram, Discord und soziale Netzwerke im Blick

Für rechtsextremistische Kommunikation nennt das BfV neben sozialen Netzwerken insbesondere Telegram sowie Imageboards und nicht kommerzielle Videoangebote. Auch Gaming-Plattformen und Kommunikationsdienste wie Discord können nach Behördenangaben der Kontaktaufnahme und Vernetzung dienen.

Als konkretes Beispiel führt die Analyse eine internationale Telegram-Gruppe an, deren Name auf den rechtsextremen Attentäter von Christchurch Bezug nahm. Dieser hatte am 15. März 2019 bei Angriffen auf zwei Moscheen in Neuseeland 51 Menschen getötet und seine Tat im Internet übertragen. Nach Angaben des Bundesamtes führten nachrichtendienstliche Erkenntnisse über Beiträge in der Telegram-Gruppe später zu polizeilichen Maßnahmen gegen einen 15-Jährigen und einen 19-Jährigen. In den beiden voneinander unabhängigen Fällen waren konkrete Drohungen gegen eine Schule und eine Moschee in Bremerhaven sowie gegen eine Synagoge in Halle veröffentlicht worden.

Auch linksextremistische Gruppierungen nutzen nach Einschätzung des BfV etablierte soziale Netzwerke. Genannt werden insbesondere Instagram sowie bei Jugendgruppen auch TikTok und X. Weitere Aktivitäten finden demnach auf Videoportalen, Musik-Streamingangeboten und anderen digitalen Diensten statt.

Islamistische Gruppen nutzen ebenfalls digitale Plattformen

Für islamistische und dschihadistische Akteure bleibt das Internet ebenfalls ein zentraler Kommunikationsraum. Das BfV nennt unter anderem Telegram und Rocket.Chat. Sympathisanten extremistischer Organisationen nutzen zudem TikTok und Gaming-Angebote zur Vernetzung und zur Weitergabe von Propagandamaterial.

Nach Angaben der Behörde setzen islamistische Terrororganisationen inzwischen auch Künstliche Intelligenz ein. Dazu gehört die Erstellung manipulierter digitaler Inhalte wie Deepfakes. Das erweitert die technischen Möglichkeiten extremistischer Propaganda und erleichtert zugleich die schnelle Produktion und Verbreitung von Material über unterschiedliche Plattformen.

Islamistische Gruppierungen, deren Strategie vor allem auf eine Abgrenzung von Muslimen gegenüber der gesellschaftlichen Mehrheit in Deutschland zielt, sind nach Einschätzung des Bundesamtes dagegen verstärkt auf verbreiteten sozialen Netzwerken aktiv. Damit unterscheiden sich teilweise sowohl die Kommunikationswege als auch die angesprochenen Zielgruppen einzelner extremistischer Strömungen.

Online-Radikalisierung beschäftigt Sicherheitsbehörden seit Jahren

Die neue Analyse knüpft an eine länger laufende Entwicklung an. Das Bundesamt untersucht seit Jahren, wie soziale Netzwerke und andere digitale Räume extremistische Einstellungen verbreiten und Radikalisierungsprozesse beeinflussen können. Bereits frühere Untersuchungen des BfV befassten sich mit dem sogenannten Mainstreaming extremistischer Positionen in sozialen Medien.

Auch im Verfassungsschutzbericht für 2025 hatte die Behörde auf die wachsende Bedeutung des Internets hingewiesen. BfV-Präsident Sinan Selen erklärte bei der Vorstellung des Berichts Ende Juni 2026, Rekrutierung und Radikalisierung fänden insbesondere online statt. Zugleich gewinnen digitale Kommunikationsräume über einzelne extremistische Strömungen hinweg an Bedeutung.

Die aktuelle Veröffentlichung richtet den Blick damit nicht nur auf konkrete extremistische Organisationen. Sie beschreibt auch das Zusammenspiel von persönlichen Krisen, digitalen Gemeinschaften und technischen Empfehlungssystemen. Gerade bei jungen Menschen können Online-Kontakte schnell zum zentralen sozialen Umfeld werden. Entscheidend ist nach der Analyse deshalb nicht eine einzelne Plattform oder ein einzelner Inhalt, sondern die Kombination aus individuellen Voraussetzungen, fortlaufender Bestätigung und einem digitalen Umfeld, das zunehmend radikalere Inhalte sichtbar machen kann.

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