Trotz Finanzkrise: Münster hält an Zuschüssen für Träger fest

Förderungen in Münster sollen trotz Haushaltssperre bis 2027 weiterlaufen. Vereine und Kultureinrichtungen erhalten Planungssicherheit.
Die Stadt Münster gibt den freien Trägern Planungssicherheit. Die im Rahmen des Doppelhaushalts beschlossenen Zuwendungen werden ausgezahlt. Damit finanzieren freie Träger wie Vereine und Wohlfahrtsverbände zum Beispiel den Offenen Ganztag an Grundschulen oder Ferienprogramme. ©Thomas Mohn Fotografie

Teilen:

Münster. Trotz der angespannten Haushaltslage will die Stadt Münster bereits eingeplante Förderungen für Vereine, Wohlfahrtsverbände und andere freie Träger in den Jahren 2026 und 2027 auszahlen. Das teilte die Verwaltung am Dienstag mit. Für die betroffenen Einrichtungen bedeutet das zunächst Planungssicherheit. Eine dauerhafte Garantie für die Zeit ab 2028 ist damit allerdings nicht verbunden.

Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der die Stadt ihre Ausgaben deutlich stärker kontrolliert. Seit dem 8. September gilt eine Haushaltssperre. Hintergrund ist die aktuelle Berechnung der Schlüsselzuweisungen für 2027: Im beschlossenen Doppelhaushalt hatte Münster mit rund 95 Millionen Euro gerechnet, nach der jüngsten Arbeitskreisrechnung sind es nur noch rund 2,8 Millionen Euro.

Zuschüsse für freie Träger sollen 2026 und 2027 fließen

Nach Angaben der Stadt bleiben die im Doppelhaushalt beschlossenen Zuschüsse für freie Träger von der Haushaltssperre zunächst unberührt. Davon profitieren unter anderem Vereine, Wohlfahrtsverbände und Kultureinrichtungen.

Mit dem Geld werden beispielsweise der Offene Ganztag an Grundschulen, Ferienprogramme, Hilfen für psychisch erkrankte Menschen sowie Beratungs- und Förderangebote finanziert. Auch Klima- und Naturschutzvereine sowie mehr als 30 Kultureinrichtungen erhalten städtische Mittel. Dazu zählen nach Angaben der Verwaltung unter anderem die Filmwerkstatt, das Bennohaus, das Kreativ-Haus und Stadtteilmusikschulen.

Stadtdirektorin und Kämmerin Christine Zeller begründet die Entscheidung mit der Verlässlichkeit gegenüber den Trägern. „Uns ist wichtig Planungssicherheit zu schaffen“, erklärte sie. Die Stadt sehe sich deshalb „trotz der Haushaltssperre an die für die Jahre 2026 und 2027 budgetierten Zuschüsse gebunden“.

Haushaltssperre ist damit nicht aufgehoben

Die Ankündigung bedeutet allerdings nicht, dass die Haushaltssperre für diese Bereiche insgesamt außer Kraft gesetzt wird. Bereits im Haushaltsplan vorgesehene Mittel verschwinden durch eine Haushaltssperre nicht automatisch. Ihre Inanspruchnahme kann jedoch eingeschränkt werden. Neue Ausgaben müssen grundsätzlich stärker geprüft werden.

Die Stadt hatte die Haushaltssperre Anfang September mit der deutlich schlechteren Finanzperspektive für 2027 begründet. Zeller erklärte damals, die Verwaltung müsse „besonders streng darauf achten“, welche Ausgaben angesichts der veränderten Einnahmesituation noch vertretbar seien.

Damit stehen die nun zugesagten Förderungen in einem deutlichen Gegensatz zu anderen Bereichen, in denen bereits gespart wird. Seit Ende September sollen beispielsweise frei werdende Stellen in der Stadtverwaltung nur noch nach einer Einzelfallprüfung neu besetzt werden.

Berechnung der Millionenlücke ist politisch umstritten

Bei der Einordnung der Finanzlage ist zu berücksichtigen, dass die Darstellung der Stadt nicht politisch unumstritten ist. Die CDU-Fraktion im Rat hat Akteneinsicht zur Berechnung der für 2027 eingeplanten Schlüsselzuweisungen verlangt. Sie will nachvollziehen, wie der Haushaltsansatz von rund 95 Millionen Euro zustande kam.

Die Verwaltung weist Kritik an ihrer Haushaltsplanung zurück und verweist darauf, dass die für einzelne Kommunen maßgeblichen Daten erst im August vorlagen. Damit ist die Frage nach der Verantwortung für die große Abweichung zwischen Haushaltsansatz und aktueller Berechnung weiterhin Gegenstand der politischen Auseinandersetzung.

Für die jetzt angekündigten Förderungen ändert dieser Streit zunächst nichts: Die Stadt sagt zu, die für 2026 und 2027 vorgesehenen Mittel an die freien Träger auszuzahlen.

Ab 2028 gibt es keine Bestandsgarantie

Deutlich weniger sicher ist die Situation ab 2028. Eine sogenannte Sunset-Klausel sorgt dafür, dass städtische Zuschüsse nicht automatisch unbegrenzt fortgeführt werden. Vor Ablauf einer Förderung soll die Politik jeweils neu über deren Fortsetzung entscheiden.

Bei Angeboten und Einrichtungen, die auch nach 2027 Geld von der Stadt erhalten sollen, muss deshalb der Rat im Zuge der Haushaltsberatungen für 2028 entscheiden. Wie groß der Spardruck dann sein wird und ob einzelne Förderungen verändert oder gekürzt werden, steht derzeit nicht fest.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu