Innenminister ändern Abstimmungsregeln nach Wahl in Sachsen-Anhalt

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Die Innenministerkonferenz der Länder verändert eine jahrzehntelang praktizierte Regel für ihre gemeinsamen Entscheidungen. Künftig müssen Beschlüsse nicht mehr von allen 16 Ländern mitgetragen werden. Stattdessen reichen 13 Länderstimmen. Ein Sprecher der Konferenz bestätigte die neue Regelung. Der entsprechende Beschluss wurde im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.

Damit endet das bisherige Einstimmigkeitsprinzip der Innenministerkonferenz. Es handelte sich allerdings nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Abstimmungsregel oder eine Bestimmung in einer formellen Geschäftsordnung. Vielmehr beruhte die Einstimmigkeit auf einer über Jahrzehnte etablierten Praxis. Ein gemeinsamer Beschluss kam bislang nur zustande, wenn kein Bundesland ausdrücklich widersprach. Enthaltungen waren möglich.

Sachsen-Anhalt steht im Hintergrund der neuen Regel

Die Änderung erfolgt wenige Wochen nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Die AfD wurde dort Anfang September stärkste Kraft, erreichte aber keine absolute Mehrheit. Seitdem ist offen, wie eine neue Landesregierung gebildet wird. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat angekündigt, eine Mehrheit für seine Wahl zum Ministerpräsidenten suchen zu wollen. Ende September war die Regierungsbildung weiterhin nicht abgeschlossen.

Damit ist auch keineswegs entschieden, welche Partei künftig das Innenministerium in Sachsen-Anhalt führt. Sollte allerdings ein AfD-Politiker das Innenressort übernehmen, würde Sachsen-Anhalt in der Innenministerkonferenz von einem AfD-Minister vertreten. Unter der bisherigen Beschlusspraxis hätte ein einzelnes Land durch ein ausdrückliches Nein einen gemeinsamen IMK-Beschluss verhindern können.

Die Möglichkeit einer solchen Konstellation hatte bereits vor der Wahl Diskussionen unter den Innenministern ausgelöst. Nach der politischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt bekam die Frage zusätzliche Bedeutung. Als konkreter Hintergrund für die Änderung wird die Sorge genannt, dass ein einzelnes Land gemeinsame Entscheidungen blockieren könnte. Eine ausführliche veröffentlichte Begründung des aktuellen Umlaufbeschlusses lag zunächst jedoch nicht vor.

Für Beschlüsse sind künftig 13 Länder erforderlich

Die neue Regel verändert die Kräfteverhältnisse innerhalb des Gremiums deutlich. Für einen Beschluss der Innenministerkonferenz müssen künftig mindestens 13 der 16 Länder zustimmen. Ein einzelnes Land kann damit eine Entscheidung nicht mehr verhindern. Auch zwei oder drei ablehnende Länder reichen nicht aus, um einen Beschluss allein durch ihre Gegenstimmen zu stoppen, sofern die übrigen 13 Länder zustimmen.

Das bisherige Verfahren war stark auf Konsens ausgerichtet. Bei unterschiedlichen Positionen konnten Länder ihre Vorbehalte dokumentieren, ohne einen Beschluss vollständig zu blockieren. Dadurch sollten gemeinsame Positionen auch bei politischen Differenzen möglich bleiben.

Mit der neuen Schwelle bleibt weiterhin eine breite Mehrheit erforderlich. 13 von 16 Ländern entsprechen mehr als drei Vierteln der Länderstimmen. Die Innenministerkonferenz wechselt damit also nicht zu einer einfachen Mehrheit, bei der bereits neun Länder einen Beschluss gegen sieben andere Länder durchsetzen könnten.

Innenministerkonferenz koordiniert die Sicherheitspolitik der Länder

Die Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder besteht seit 1954. Sie dient der politischen Abstimmung zwischen den für Inneres zuständigen Ressorts der 16 Bundesländer. Zu ihren Themen gehören unter anderem Polizei, innere Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Migration und die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Hamburg führt im Jahr 2026 den Vorsitz, Vorsitzender ist Innensenator Andy Grote.

Die IMK kommt normalerweise zweimal im Jahr zu ihren Hauptsitzungen zusammen. Darüber hinaus sind Sondersitzungen und schriftliche Umlaufbeschlüsse möglich. Die nächste reguläre Hauptkonferenz ist für Anfang Dezember in Hamburg vorgesehen.

Der Bundesinnenminister nimmt regelmäßig als ständiger Gast an den Beratungen teil. Die eigentlichen Länderstimmen liegen jedoch bei den 16 Bundesländern. Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz sind zudem nicht mit Bundes- oder Landesgesetzen gleichzusetzen. Das Gremium koordiniert gemeinsame politische Positionen und gibt Leitlinien für die Innenpolitik vor. Soweit für deren Umsetzung gesetzliche oder administrative Änderungen notwendig sind, müssen diese anschließend von den jeweils zuständigen Stellen beschlossen werden.

Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt bleibt offen

Welche praktische Bedeutung die Änderung im Zusammenhang mit Sachsen-Anhalt erhält, hängt von der weiteren Regierungsbildung ab. Der Wahlsieg der AfD bedeutet nicht automatisch, dass die Partei die Landesregierung stellt oder das Innenministerium übernimmt. Ende September verfügte sie nicht allein über die notwendige Mehrheit für eine Regierungsbildung. Gespräche und politische Initiativen zur Bildung einer tragfähigen Mehrheit dauerten an.

Unabhängig vom Ausgang dieser Verhandlungen gilt die neue Abstimmungsregel für die gesamte Innenministerkonferenz. Damit verändert die IMK ihre Entscheidungsstruktur dauerhaft: Statt der Zustimmung aller beziehungsweise des Verzichts aller Länder auf ein ausdrückliches Nein sind künftig mindestens 13 Länderstimmen erforderlich.

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