Münster erhielt Liste mit Ausreisepflichtigen: Stadt meldet falsche Zuordnung

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Foto: Caroline Muffert

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Die Ausländerbehörde Münster erhielt im November 2024 eine Liste mit Fällen vollziehbar ausreisepflichtiger Menschen, bei denen die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld Unterstützung bei der Beschaffung fehlender Reisedokumente anbot. Betroffen war nach Angaben der Stadt eine kleine zweistellige Zahl von Personen. Doch bei den Ausreisepflichtigen in Münster gibt es einen entscheidenden Punkt: Die übermittelten Personen seien der Stadt falsch zugeordnet gewesen. Damit unterscheidet sich der Münsteraner Vorgang wesentlich von dem Fall in Köln, der die landesweite Debatte über die inzwischen als „Coesfelder Liste“ bezeichneten Datensätze ausgelöst hat.

Münster bekam eine kleine zweistellige Zahl von Fällen

Wie der WDR nach einer Abfrage bei mehreren Kommunen berichtete, gingen die Daten im November 2024 auch an die Ausländerbehörde Münster. Eine exakte Zahl nannte die Stadt dem Sender nicht, sondern sprach von einer kleinen zweistelligen Zahl. Nach Angaben der Verwaltung waren diese Personen jedoch falsch zugeordnet. Damit ist bislang nicht belegt, dass Münster für diese Menschen ausländerrechtlich zuständig war oder ein konkretes Unterstützungsangebot für eigene Fälle ungenutzt ließ. Offen bleibt allerdings, weshalb die Datensätze überhaupt bei der Münsteraner Behörde landeten und welchen Kommunen die betreffenden Personen tatsächlich zugeordnet werden mussten.

Neue Zahlen zeigen das Ausmaß der Aktion in NRW

Wie groß die Aktion der ZAB Coesfeld tatsächlich war, zeigen neue Zahlen, über die am Sonntag die Deutsche Presse-Agentur berichtete. Demnach wurden 1.245 Datensätze an insgesamt 73 Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen verschickt. Nur vier Kommunen nahmen das angebotene Unterstützungsangebot ausdrücklich an. 18 Behörden antworteten demnach nicht auf die Nachricht aus Coesfeld; bei zwei weiteren war unklar, ob die E-Mail überhaupt angekommen war. Insgesamt gingen 143 Amtshilfeersuchen zur Beschaffung von Passersatzpapieren ein. Nach Angaben des NRW-Flüchtlingsministeriums konnten 53 der betroffenen Personen inzwischen zurückgeführt werden.

Darum verschickte die ZAB Coesfeld die Datensätze

Ausgangspunkt war eine Initiative des NRW-Flüchtlingsministeriums im Jahr 2024. Die ZAB Coesfeld erhielt nach Angaben des Kreises Datensätze von Menschen aus sechs Westbalkanstaaten, die vollziehbar ausreisepflichtig waren, zugleich aber eine Duldung besaßen. Im Ausländerzentralregister war bei ihnen ein fehlendes Reisedokument als Duldungsgrund hinterlegt. Das Ministerium bat die ZAB zu prüfen, ob sie die jeweils zuständigen kommunalen Ausländerbehörden bei der Beschaffung solcher Dokumente unterstützen könne. Über das weitere Vorgehen und die Annahme der Hilfe entschieden anschließend die örtlichen Behörden selbst.

Coesfeld hat bei Westbalkan-Staaten eine landesweite Aufgabe

Dass ausgerechnet eine Behörde aus dem Münsterland Städte in ganz Nordrhein-Westfalen anschrieb, hängt mit einer besonderen Zuständigkeit zusammen. Die ZAB Coesfeld beschafft nach einem Erlass des Landes zentral Passersatz- und Heimreisedokumente für ausreisepflichtige Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Inzwischen umfasst die landesweite Zuständigkeit auch Russland, die Ukraine und Belarus. Regional ist die Behörde zudem für Aufgaben im Regierungsbezirk Münster zuständig. Fehlende gültige Reisedokumente können ein wesentliches praktisches Hindernis für eine Rückführung darstellen, weshalb die Beschaffung entsprechender Papiere zu den Kernaufgaben der ZAB gehört.

Köln bekam allein 471 Datensätze – später wurden Fehler eingeräumt

Besondere politische Aufmerksamkeit erhielt das Verfahren durch die Situation in Köln. Dort waren 471 Datensätze eingegangen. Eine inzwischen abgeschlossene interne Untersuchung der Stadt stellte fest, dass die Bearbeitung innerhalb des Kölner Ausländeramtes unvollständig verlief und die interne Abstimmung Defizite aufwies. Eine grundsätzliche Verweigerung der Amtshilfe stellte die Stadt allerdings nicht fest. Zugleich ergab die Prüfung, dass bei der großen Mehrheit der 471 Personen neben fehlenden Reisedokumenten weitere Duldungsgründe vorlagen. Nur bei 26 Personen war nach dem Prüfbericht allein die Passlosigkeit als Duldungsgrund festzustellen.

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