
Die Bundesregierung hat die geplante Cosco-Übernahme von Zippel gestoppt. Die chinesische Staatsreederei darf nicht wie vorgesehen 80 Prozent des Hamburger Logistikunternehmens übernehmen. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte die Entscheidung am Mittwoch, 7. Oktober 2026, nach der Sitzung des Bundeskabinetts. Ausschlaggebend sind Sicherheitsbedenken. Nach Einschätzung der Bundesregierung hätte die Übernahme bestehende Abhängigkeiten vertieft und die Widerstandsfähigkeit von Lieferketten in Deutschland und der Europäischen Union beeinträchtigen können. Das Wirtschaftsministerium will nun den formellen Untersagungsbescheid erlassen.
Cosco wollte eine deutliche Mehrheit an dem Hamburger Unternehmen erwerben. Mit einem Anteil von 80 Prozent hätte die chinesische Reederei die Kontrolle über Zippel erhalten. Die Bundesregierung machte nach Abschluss ihrer Investitionsprüfung nun von den Möglichkeiten des Außenwirtschaftsrechts Gebrauch. Das Wirtschaftsministerium erklärte zur Begründung, dass ausländische Investitionen grundsätzlich willkommen seien, zugleich aber geprüft werden müsse, ob einzelne Erwerbsvorgänge die öffentliche Ordnung oder Sicherheit beeinträchtigen könnten. Im konkreten Fall fiel diese Prüfung negativ für Cosco aus. Damit kann die bereits vereinbarte Transaktion in der vorgesehenen Form nicht vollzogen werden.
Auf den ersten Blick wirkt die Entscheidung überraschend, weil das Bundeskartellamt bereits im Februar 2026 grünes Licht gegeben hatte. Die Behörde hatte den Erwerb von 80 Prozent der Zippel-Anteile aus wettbewerbsrechtlicher Sicht geprüft und keine ausreichenden Gründe für eine Untersagung gesehen. Cosco ist vor allem im internationalen Containerseeverkehr aktiv, während Zippel den Transport der Container zwischen Seehäfen und dem Binnenland organisiert. Das Kartellamt erwartete deshalb keine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Sicherheitspolitische und außenwirtschaftliche Gesichtspunkte gehören ausdrücklich nicht zum Prüfauftrag der Wettbewerbsbehörde.
Parallel zur kartellrechtlichen Prüfung kann das Bundeswirtschaftsministerium ausländische Unternehmensübernahmen nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung untersuchen. Entscheidend ist dabei nicht die Marktmacht des Käufers, sondern eine mögliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. Bei dieser Bewertung darf unter anderem berücksichtigt werden, ob ein Erwerber unter staatlicher Kontrolle steht. Im Fall Zippel hatte das Wirtschaftsministerium bereits Ende September offiziell bestätigt, dass eine solche Investitionsprüfung lief. Die Bundesregierung kam nun zu dem Ergebnis, dass die Sicherheitsinteressen schwer genug wiegen, um die Übernahme zu untersagen.
Zippel war nach Angaben der Bundesregierung im Frühjahr nicht als Betreiber Kritischer Infrastruktur im Sinne des damals geltenden BSI-Rechts registriert. Das schließt eine Untersagung im Rahmen der Investitionskontrolle jedoch nicht aus. Das Außenwirtschaftsrecht ermöglicht auch außerhalb einer formalen Einstufung als kritische Infrastruktur eine Prüfung möglicher Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
Zippel ist seit vielen Jahrzehnten im Transportgeschäft tätig und hat seinen Schwerpunkt im Containerverkehr zwischen den deutschen Seehäfen und dem Binnenland. Nach Angaben des Unternehmens organisiert die Hamburger Gesellschaft Containertransporte per Bahn und Lkw. Zum Netzwerk gehören Verbindungen von Hamburg und Bremerhaven in verschiedene deutsche Wirtschaftsräume. Auch Transporte auf der ersten und letzten Strecke zwischen Terminals und Kunden gehören zum Geschäft. Damit arbeitet Zippel an der Schnittstelle zwischen dem internationalen Seeverkehr und der Verteilung von Waren innerhalb Deutschlands und benachbarter europäischer Märkte.
Gerade diese Verbindung zwischen Hafen und Hinterland unterscheidet die geplante Übernahme von einem reinen Anteilskauf an einer Reederei. Cosco hätte mit der Beteiligung seine Aktivitäten entlang der Transportkette in Deutschland erweitert. Die Bundesregierung begründete ihre Entscheidung allerdings nicht mit einer allgemeinen Ablehnung solcher Geschäftsmodelle, sondern konkret mit den Sicherheitsrisiken, die sie im geprüften Erwerbsvorgang sieht.
Für Hamburg ist Cosco kein neuer Investor. Die Konzerntochter Cosco Shipping Ports hält seit 2023 einen Anteil von 24,99 Prozent an der Betreibergesellschaft des Container Terminals Tollerort. Die Beteiligung war bereits damals Gegenstand einer intensiven politischen Debatte. Ursprünglich war eine größere Beteiligung vorgesehen. Letztlich wurde der Anteil auf weniger als 25 Prozent begrenzt. Die Mehrheit am Terminal blieb bei der Hamburger Hafen und Logistik AG.
Der geplante Einstieg bei Zippel hätte eine andere Größenordnung gehabt. Statt einer Minderheitsbeteiligung von knapp einem Viertel wäre Cosco mit 80 Prozent zum Mehrheitsgesellschafter des Hamburger Logistikers geworden. Damit wäre der chinesische Konzern nicht nur stärker im Hamburger Umschlaggeschäft, sondern zusätzlich unmittelbar im Weitertransport von Containern ins Hinterland vertreten gewesen.
Der Fall verdeutlicht den Unterschied zwischen klassischer Wettbewerbsaufsicht und staatlicher Investitionskontrolle. Eine Unternehmensübernahme kann kartellrechtlich zulässig sein und trotzdem aus sicherheitspolitischen Gründen untersagt werden. Das Bundeskartellamt untersucht vor allem, ob Wettbewerb eingeschränkt oder eine problematische Marktmacht geschaffen wird. Die Bundesregierung prüft bei Investoren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union zusätzlich mögliche Folgen für Sicherheitsinteressen und strategisch relevante Strukturen.
Mit der Entscheidung vom Mittwoch steht fest, dass Cosco die geplanten 80 Prozent an Zippel nicht in der vorgesehenen Form übernehmen darf. Der angekündigte Untersagungsbescheid setzt die Kabinettsentscheidung formal um. Ob die beteiligten Unternehmen gegen die Entscheidung rechtlich vorgehen werden, war zunächst nicht bekannt. Gesicherte Angaben über mögliche weitere Schritte der Unternehmen lagen zunächst nicht vor.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu