
Die Bundesregierung hält an einer umfassenden Reform der gesetzlichen Rente fest. Nach den Beratungen der Koalitionsspitzen rücken nun die umstrittenen Vorschläge der Rentenkommission erneut in den Mittelpunkt. Am Freitag, 9. Oktober 2026, soll der Bundestag über das Renteneintrittsalter, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und Änderungen bei der Altersteilzeit beraten. Während die Bundesregierung die langfristige Finanzierung der Altersversorgung sichern will, gibt es weiterhin unterschiedliche Vorstellungen über die konkreten Maßnahmen. Neue gesetzliche Regelungen zu diesen Streitpunkten sind bislang nicht beschlossen.
Beim Koalitionsausschuss am Mittwochabend, 7. Oktober, berieten die Spitzen von CDU, CSU und SPD über den weiteren Reformkurs. Im Mittelpunkt standen die Umsetzung bereits vereinbarter Vorhaben und der Bundeshaushalt 2027. Nach Angaben der Tagesschau bekräftigten die Fraktionsspitzen anschließend, dass die Koalition ihre politischen Projekte zügig voranbringen wolle. Eine neue abschließende Vereinbarung zu den umstrittenen Rentenvorschlägen wurde dabei nicht bekannt.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte vor dem Treffen auf die Umsetzung des Reformpakets gedrängt. Gleichzeitig machte er deutlich, dass er nicht mehr mit einer vollständigen Umsetzung sämtlicher Reformvorhaben bis Weihnachten rechne. Stattdessen äußerte er die Hoffnung, dass das Paket im Frühjahr 2027 abgeschlossen sein könnte.
Grundlage der geplanten Rentenreform in Deutschland sind 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Das Expertengremium übergab seinen Bericht am 23. Juni 2026. Bereits Anfang Juli hatte sich die Koalition grundsätzlich auf eine umfassende und zügige Umsetzung verständigt.
Besonders umstritten ist die Zukunft der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Derzeit können Menschen mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren unter bestimmten Voraussetzungen ohne Abschläge vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen. Die genaue Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Für Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren.
Die Rentenkommission empfiehlt, diese besondere Rentenart abzuschaffen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn wäre damit grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich. Eine Ausnahme soll für Menschen geschaffen werden, die kurz vor dem Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Berufsfeld arbeiten können.
Innerhalb der Koalition ist dieser Vorschlag umstritten. Insbesondere in der SPD gibt es Widerstand gegen die Abschaffung der bisherigen Regelung. Eine gesetzliche Entscheidung darüber liegt noch nicht vor.
Ein weiterer zentraler Vorschlag betrifft die allgemeine Regelaltersgrenze. Nach geltendem Recht steigt sie schrittweise auf 67 Jahre. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt diese Altersgrenze bereits.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, das Renteneintrittsalter nach 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Dabei sollen zwei Drittel einer zusätzlichen Lebenserwartung auf die Erwerbsphase und ein Drittel auf die Rentenphase entfallen.
Nach den derzeitigen Annahmen des Statistischen Bundesamtes könnte die Regelaltersgrenze dadurch innerhalb von etwa zehn Jahren um sechs Monate auf 67 Jahre und sechs Monate steigen. Dabei handelt es sich um eine Modellrechnung, nicht um eine bereits festgelegte Erhöhung.
Zusätzlich schlägt die Kommission vor, den frühestmöglichen Renteneintritt für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 Jahre anzuheben.
Neben den Änderungen beim Renteneintritt sieht das Reformkonzept eine neue Finanzierungsform vor. Die gesetzliche Rente wird bislang überwiegend durch Beiträge der aktuell Beschäftigten und ihrer Arbeitgeber sowie Bundesmittel finanziert.
Künftig soll eine zusätzliche verpflichtende Kapitalrente nach schwedischem Vorbild eingeführt werden. Dafür empfiehlt die Kommission einen weiteren Beitrag von insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns, der jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden soll.
Die zusätzlichen Beiträge sollen schrittweise eingeführt und am Kapitalmarkt angelegt werden. Die daraus entstehenden Erträge sollen später die gesetzlichen Renten ergänzen.
Die Kommission verbindet damit das Ziel, die Alterssicherung langfristig auf eine breitere finanzielle Grundlage zu stellen. Weil der Aufbau des Kapitalvermögens Zeit benötigt, sieht sie Übergangsregelungen zur Stabilisierung des Rentenniveaus vor.
Das Reformpaket beschränkt sich nicht auf Rentenalter und Finanzierung. Die Kommission schlägt außerdem vor, zusätzliche Berufsgruppen stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
In einem ersten Schritt sollen insbesondere neu selbstständig Tätige ohne anderweitige verpflichtende Altersabsicherung einbezogen werden. Perspektivisch befürwortet das Gremium eine gemeinsame Altersversicherung für sämtliche Erwerbstätige. Auch Abgeordnete sollen künftig gesetzlich rentenversichert werden.
Weitere Empfehlungen betreffen Minijobs und die Altersteilzeit. Der Sonderstatus geringfügiger Beschäftigungen soll weitgehend entfallen. Bei der Altersteilzeit empfiehlt die Kommission, das Mindestalter von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das bisherige Blockmodell abzuschaffen.
Die Vorschläge würden unterschiedliche Gruppen von Beschäftigten betreffen. Ihre Umsetzung setzt jedoch entsprechende gesetzliche Änderungen voraus.
Am Freitag, 9. Oktober, stehen drei Anträge der Linksfraktion zur Rentenpolitik auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Debatte ist nach dem veröffentlichten Sitzungsplan für 11.55 Uhr vorgesehen.
Die Linke fordert, auf eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze zu verzichten. Außerdem will sie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Auch die bisherige Altersteilzeit ab 55 Jahren und das Blockmodell sollen nach Vorstellung der Fraktion bestehen bleiben.
Bereits am Donnerstag hatte der Bundestag über einen Gesetzentwurf und zwei Anträge der AfD zur Rentenversicherung sowie zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge beraten. Die Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Eine Verabschiedung dieser Gesetzesvorschläge erfolgte damit nicht.
Die Auseinandersetzungen verdeutlichen die unterschiedlichen Positionen im Parlament zur künftigen Ausgestaltung der Alterssicherung.
Während über die weitere Reform beraten wird, gelten die bereits beschlossenen gesetzlichen Regelungen fort. Dazu gehört die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis 2031.
Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis einer standardisierten gesetzlichen Rente zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt. Es bedeutet nicht, dass jeder Rentner automatisch 48 Prozent seines letzten Gehalts erhält.
Zum 1. Juli 2026 wurden die gesetzlichen Renten bundesweit um 4,24 Prozent angehoben. Für eine Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst entspricht dies einem monatlichen Anstieg um 77,85 Euro.
Die Bundesregierung will mit der nächsten Rentenreform über diese bereits geltenden Maßnahmen hinausgehen. Wie die Vorschläge zum Rentenalter, zur Kapitalrente und zur abschlagsfreien Altersrente konkret in Gesetze überführt werden, ist weiterhin Gegenstand der politischen Beratungen.
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