Neue Plastiksteuer ab 2027: Verpackungen könnten teurer werden

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Die Bundesregierung bereitet eine neue Steuer auf Kunststoffverpackungen vor. Ab dem 1. Juli 2027 sollen Unternehmen für jede Tonne Kunststoff in bestimmten Verpackungen 550 Euro bezahlen. Die geplante Plastiksteuer ab Juli 2027 könnte damit auch den Einkauf im Supermarkt verteuern. Zugleich erwartet der Bund zusätzliche Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich. Gegen die Ausgestaltung und das vorgesehene Gesetzgebungsverfahren regt sich Widerstand aus der Wirtschaft. Beschlossen ist die neue Steuer bislang nicht.

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Plastiksteuer soll ab Juli 2027 gelten

Der Entwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz sieht eine Verbrauchsteuer auf Verpackungen mit Kunststoffanteil vor. Betroffen wären insbesondere Hersteller sowie Unternehmen, die entsprechende Verpackungen aus dem Ausland nach Deutschland bringen.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich bereits im Zuge ihrer Haushaltsplanung auf die Einführung einer Plastikabgabe verständigt. Mit dem neuen Gesetz soll diese Entscheidung konkret umgesetzt werden. Die Bundesregierung verfolgt dabei zwei Ziele: Der Verbrauch von Kunststoffverpackungen soll sinken, gleichzeitig sollen die Einnahmen des Bundes steigen.

Der Steuersatz würde 550 Euro je Tonne Kunststoff betragen. Umgerechnet entspricht das 55 Cent je Kilogramm. Maßgeblich soll das Gewicht des enthaltenen Kunststoffs sein, nicht der gesamte Warenwert.

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Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Besteuerung am 1. Juli 2027 beginnt. Das Gesetz selbst könnte bereits zum Jahresanfang in Kraft treten, um die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

Diese Verpackungen wären betroffen

Die Steuer soll nicht ausschließlich für vollständig aus Kunststoff bestehende Verpackungen gelten. Auch Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien können darunterfallen, wenn sie einen bestimmten Kunststoffanteil enthalten.

Zu den vorgesehenen Produktgruppen gehören Kunststofffolien, Transportverpackungen, Verpackungsbehälter, Deckel, Verschlüsse und Kapseln. Auch bestimmte Verpackungen aus Papier, Karton oder Metall wären betroffen, sofern ihr Kunststoffanteil mindestens fünf Prozent beträgt.

Für Unternehmen wäre entscheidend, wie viel Kunststoff in den jeweiligen Verpackungen verarbeitet wurde. Die Steuer soll bei der Herstellung oder beim gewerblichen Bezug aus dem Ausland entstehen.

Der Entwurf geht zunächst von einer steuerpflichtigen Menge von rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen jährlich aus. Langfristig wird mit einem Rückgang dieser Menge gerechnet.

Eine allgemeine Steuerpflicht für Privatpersonen ist nicht vorgesehen.

Bis zu 1,5 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt

Die finanziellen Erwartungen gehören zu den wichtigsten Bestandteilen des Vorhabens. Für das zweite Halbjahr 2027 beziffert der Entwurf die steuerliche Wirkung auf rund 805 Millionen Euro.

Davon sollen allerdings nur etwa 670 Millionen Euro noch im Bundeshaushalt 2027 als Einnahmen ankommen. Der Unterschied entsteht durch die zeitliche Verschiebung zwischen der Entstehung der Steuer und ihrer tatsächlichen Zahlung.

Ab 2028, dem ersten vollständigen Steuerjahr, kalkuliert der Bund mit jährlichen Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro.

Den zusätzlichen Einnahmen stehen Verwaltungskosten gegenüber. Für die Einführung und Umsetzung rechnet die Finanzplanung bis 2029 mit Ausgaben von rund 283,5 Millionen Euro. Außerdem sieht der Entwurf einen erheblichen zusätzlichen Personalbedarf bei der Zollverwaltung vor.

Für Unternehmen werden laufende jährliche Bürokratiekosten von rund 44 Millionen Euro veranschlagt. Wirtschaftsverbände halten diese Kalkulation für deutlich zu niedrig.

Auswirkungen auf die Preise im Supermarkt

Die geplante Plastiksteuer richtet sich unmittelbar an Unternehmen. Verbraucher könnten die Belastung dennoch beim Einkaufen spüren.

Der Entwurf berücksichtigt ausdrücklich, dass Unternehmen die zusätzlichen Kosten an ihre Kunden weitergeben können. Das wäre beispielsweise bei Lebensmitteln relevant, die in Kunststoffbechern, Folien oder anderen Kunststoffverpackungen angeboten werden.

Wie hoch mögliche Preissteigerungen ausfallen, hängt unter anderem vom Gewicht der Verpackung und davon ab, welchen Anteil der Steuer die Unternehmen selbst tragen.

Bei einer Verpackung mit 20 Gramm steuerpflichtigem Kunststoff ergäbe sich rechnerisch eine zusätzliche Steuer von 1,1 Cent. Daraus lässt sich allerdings kein konkreter Anstieg des Verkaufspreises ableiten.

Neben höheren Preisen könnten Hersteller darauf reagieren, Kunststoff einzusparen oder Verpackungen anders zu gestalten. Ob dadurch insgesamt weniger Verpackungsabfall entsteht, ist jedoch nicht automatisch gewährleistet.

Recyclingmaterial soll steuerlich entlastet werden

Eine besondere Regelung ist für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff vorgesehen. Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, eine Entlastung für nachweislich eingesetztes Recyclingmaterial zu beantragen.

Allerdings ist diese Vergünstigung noch nicht vollständig ausgestaltet. Der Entwurf sieht vor, dass die Steuerentlastung erst wirksam wird, wenn ihre Voraussetzungen durch eine zusätzliche Rechtsverordnung geregelt sind.

Dafür müssen unter anderem geeignete Nachweise über den Recyclinganteil geschaffen werden. Ein verbindlicher Starttermin für diese Entlastung steht bislang nicht fest.

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt grundsätzlich eine stärkere finanzielle Belastung von Kunststoffverpackungen. Sie fordert allerdings, Mehrwegverpackungen auszunehmen. Außerdem warnt die Organisation davor, dass Unternehmen einfach auf andere Einwegmaterialien ausweichen könnten.

Wirtschaftsverbände kritisieren Kosten und Verfahren

Die geplante Steuer stößt bei Wirtschaftsverbänden auf erheblichen Widerstand. Unter anderem Vertreter der Ernährungsindustrie, des Handels und der Kunststoffbranche warnen vor zusätzlichen Kosten und umfangreichen Verwaltungspflichten.

Gemeinsam mit weiteren Organisationen hat sich auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft gegen das vorgesehene beschleunigte Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen.

Die Kritik richtet sich insbesondere gegen den Plan, die Regelungen über eine Formulierungshilfe unmittelbar von den Koalitionsfraktionen in das parlamentarische Verfahren einzubringen.

Die Verbände verlangen eine umfassendere Abstimmung und Prüfung der Folgen für Unternehmen und Verwaltung.

Auch die Frage, wie sich die Steuer bei importierten Produkten praktisch kontrollieren lässt, spielt in der Diskussion eine Rolle. Unklar blieb zunächst, ob die Bundesregierung auf die Einwände mit Änderungen am Entwurf reagieren wird.

Deutschland zahlt bereits eine Kunststoffabgabe an die EU

Die geplante nationale Plastiksteuer wäre nicht die erste finanzielle Belastung im Zusammenhang mit Kunststoffabfällen.

Seit 2021 müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Beitrag leisten, der sich nach der Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle richtet. Grundlage ist ein Betrag von 80 Cent je Kilogramm.

Diese Zahlung erfolgt durch die Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt. Sie ist keine unmittelbar von den europäischen Institutionen bei Unternehmen erhobene Verpackungsteuer.

Die neue deutsche Regelung würde dagegen direkt bei bestimmten wirtschaftlichen Vorgängen mit Kunststoffverpackungen ansetzen. Die dadurch erzielten Einnahmen sollen dem Bundeshaushalt zugutekommen.

Daneben existiert in Deutschland bereits der Einwegkunststofffonds. Hersteller bestimmter Einwegprodukte müssen sich seit 2024 an den Kosten für die Beseitigung entsprechender Abfälle im öffentlichen Raum beteiligen.

Bundesregierung plant gleichzeitig eine Zuckersteuer

Parallel zur Plastiksteuer verfolgt die Bundesregierung die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke. Auch hier ist ein Start zum 1. Juli 2027 vorgesehen.

Über die konkrete Ausgestaltung der Zuckersteuer gab es zuletzt erhebliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition. Am Freitag, 9. Oktober, wurde über einen möglichen Kompromiss berichtet. Eine endgültige gesetzliche Regelung liegt auch hierfür noch nicht vor.

Beide Vorhaben sind Teil der Bemühungen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen und bestimmte Verbrauchsgewohnheiten über steuerliche Anreize zu beeinflussen.

Für die Plastiksteuer steht zunächst die parlamentarische Umsetzung an. Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, können sich sowohl der vorgesehene Steuersatz als auch die Ausnahmen und der Beginn der Erhebung noch ändern.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu