Fast 200.000 Asylklagen offen: Gerichte brauchen wieder mehr Zeit

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die Bearbeitung von Asylklagen vor deutschen Verwaltungsgerichten dauert wieder länger. Im ersten Halbjahr 2026 vergingen bis zum Abschluss eines Klageverfahrens durchschnittlich 15,3 Monate. Zugleich ist die Zahl der noch offenen Verfahren gestiegen. Mitte August warteten bundesweit mehr als 196.000 Asylklagen auf einen Abschluss. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich.

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Asylklagen dauern länger als im vergangenen Jahr

Die neuen Zahlen gehen auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger zurück. Demnach lag die durchschnittliche Verfahrensdauer von Asylklagen im ersten Halbjahr 2026 bei 15,3 Monaten. Für den Zeitraum von Januar bis November 2025 hatte die Bundesregierung noch 14,3 Monate angegeben. Der Dezember war in der damaligen Auswertung nicht enthalten.

Damit zeichnet sich nach mehreren Jahren sinkender Verfahrensdauern eine Trendwende ab. Im Jahr 2021 hatten die entsprechenden Gerichtsverfahren noch durchschnittlich 26,5 Monate beansprucht. Bis 2024 verringerte sich dieser Wert auf 16,7 Monate. Die später erreichten Verbesserungen lassen sich nach den aktuellen Halbjahreszahlen zunächst nicht fortsetzen.

Die Statistik berücksichtigt die Dauer abgeschlossener Verfahren. Sie bedeutet nicht, dass jede noch anhängige Klage nach durchschnittlich 15,3 Monaten entschieden wird. Einzelne Gerichtsverfahren können wesentlich kürzer oder länger dauern.

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Mehr als 196.000 Asylklagen bei Gerichten anhängig

Neben der Verfahrensdauer entwickelt sich auch die Zahl der unerledigten Klagen nach oben. Nach Angaben der Bundesregierung waren am 15. August 2026 insgesamt 196.315 Asylklagen anhängig. Am 15. Januar waren es 191.566 gewesen. Innerhalb von sieben Monaten erhöhte sich der Bestand damit um 4.749 Verfahren.

Eine Ursache für die anhaltend hohe Belastung liegt darin, dass gerichtliche Verfahren häufig erst nach einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beginnen. Selbst wenn weniger Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen, können zuvor eingereichte Anträge noch Monate später zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um vollständig abgelehnte Asylanträge. Auch Menschen, denen bereits eine bestimmte Form des Schutzes zuerkannt wurde, können einen weitergehenden Schutzstatus gerichtlich geltend machen. Dieser kann beispielsweise für die Möglichkeiten des Familiennachzugs von Bedeutung sein.

Sachsen und Niedersachsen mit besonders langen Verfahren

Die bundesweiten Durchschnittswerte verdecken erhebliche Unterschiede innerhalb Deutschlands. Besonders lange dauerten Asylklagen im ersten Halbjahr 2026 in Sachsen. Dort lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 20,4 Monaten. Niedersachsen erreichte mit 20 Monaten einen ähnlich hohen Wert.

Wesentlich kürzer waren die Verfahren in Rheinland-Pfalz mit durchschnittlich 9,2 Monaten. Bayern kam auf 10,7 Monate.

Die Unterschiede hängen unter anderem mit der jeweiligen Arbeitsbelastung und der Zusammensetzung der Verfahren zusammen. So beschäftigen die Gerichte in den Bundesländern unterschiedliche Schwerpunkte bei den Herkunftsstaaten. In Sachsen waren zuletzt besonders viele Streitigkeiten mit venezolanischen Staatsangehörigen zu bearbeiten.

Hinzu kommt, dass gerichtliche Entscheidungen bei bestimmten Herkunftsländern eine umfangreiche Prüfung der politischen und menschenrechtlichen Verhältnisse erfordern können. Veränderungen im Herkunftsland müssen bei der Bewertung des individuellen Schutzbedarfs berücksichtigt werden.

Justiz sieht hohen Personalbedarf

Welche Auswirkungen steigende Verfahrenszahlen auf einzelne Gerichte haben, zeigen die Zahlen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Dort gingen 2025 insgesamt 10.479 Asylverfahren neu ein, nahezu doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Der Bestand unerledigter Asylverfahren erhöhte sich gleichzeitig von 1.927 auf 4.634.

Obwohl das Gericht seine Bearbeitungszeiten durch spezialisierte Kammern verkürzen konnte, wies die Gerichtsleitung im April 2026 auf erhebliche personelle Belastungen hin. Gerichtspräsident Christian Pohl machte deutlich, dass dauerhaft zügige Entscheidungen eine ausreichende und verlässliche Personalausstattung erforderten.

Ende September teilte das Gericht mit, dass die Zahl neuer Asylverfahren seit dem zweiten Quartal 2026 wieder rückläufig sei. Die weitere Entwicklung hänge jedoch unter anderem davon ab, welche Entscheidungen das BAMF in Verfahren syrischer Staatsangehöriger treffe.

Das Beispiel zeigt, dass rückläufige Neueingänge und hohe Altbestände gleichzeitig auftreten können.

Linke sieht auch Entscheidungen des BAMF als Ursache

In der politischen Debatte wird über weitere Gründe für die steigende Verfahrensdauer diskutiert. Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger verweist insbesondere auf Asylentscheidungen des BAMF aus dem vergangenen Jahr.

Nach ihrer Einschätzung wurden häufiger Anträge von Menschen aus Staaten abgelehnt, in denen sich die Menschenrechtslage verschlechtert habe. Sie nennt unter anderem Iran, Russland, Afghanistan und die Türkei. Daraus können sich nach ihrer Darstellung zusätzliche gerichtliche Auseinandersetzungen ergeben.

Wie stark diese Entscheidungen tatsächlich zum bundesweiten Anstieg der Verfahrensdauer beigetragen haben, lässt sich aus den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten allein nicht bestimmen.

Mehrere Bundesländer haben bereits Maßnahmen zur Entlastung der Verwaltungsgerichte eingeführt. Dazu gehören zusätzliche Richterstellen, spezialisierte Kammern und die Konzentration bestimmter Herkunftsländer auf einzelne Gerichte. Auch gemeinsame Informationsbestände über die Lage in Herkunftsstaaten sollen die gerichtliche Arbeit erleichtern.

BAMF bearbeitet Asylanträge inzwischen schneller

Während die Asylklagen vor Verwaltungsgerichten wieder mehr Zeit beanspruchen, hat sich die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuletzt verkürzt.

Nach Angaben der Bundesregierung dauerte die behördliche Bearbeitung eines Asylantrags im ersten Halbjahr 2026 durchschnittlich 11,3 Monate. Im Gesamtjahr 2025 waren es noch 12,2 Monate gewesen. Damit entwickeln sich die Bearbeitungszeiten der Behörde und der Gerichte derzeit unterschiedlich.

Zusätzliche Anforderungen ergeben sich aus der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, deren zentrale Regelungen seit dem 12. Juni 2026 gelten. Sie soll unter anderem Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union stärker vereinheitlichen und beschleunigen. Gleichzeitig müssen Behörden und Gerichte neue rechtliche Vorgaben anwenden.

Welche Auswirkungen diese Änderungen langfristig auf die Gerichtsverfahren haben werden, ist aus den bisherigen Verfahrenszahlen noch nicht ersichtlich. Für die Verwaltungsgerichte bleibt die Bearbeitung des hohen Bestands offener Asylklagen eine zentrale Aufgabe.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu