
Der Energieanbieter ExtraEnergie hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Hamm hat mehrere Preiserhöhungen für Strom und Gas aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Für Tausende ehemalige und aktuelle Kunden könnte die Entscheidung finanzielle Folgen haben. Mehr als 4.200 Verbraucher haben sich einer Sammelklage angeschlossen und können auf die Erstattung zu viel gezahlter Beträge hoffen. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Hamm gab der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands am 5. Oktober 2026 im Wesentlichen statt. Nach der Entscheidung waren die Preiserhöhungen von ExtraEnergie zum 1. September, 1. November und 1. Dezember 2022 unzulässig. Für die betroffenen Verträge bleibt damit grundsätzlich der ursprünglich vereinbarte Preis maßgeblich.
Die umstrittenen Anpassungen erfolgten während der Energiepreiskrise 2022. ExtraEnergie hatte damals die Kosten für Strom und Gas erheblich angehoben, teilweise trotz bestehender Preisgarantien. Nach Angaben der Verbraucherzentralen verteuerten sich einzelne Tarife um mehr als 200 Prozent. Einige Kunden mussten dadurch monatlich mehrere Hundert Euro zusätzlich bezahlen.
Im Mittelpunkt des Gerichtsverfahrens stand die Frage, ob ein Energieversorger eine zugesagte Preisgarantie wegen außergewöhnlich hoher Beschaffungskosten einseitig aufheben darf.
ExtraEnergie hatte argumentiert, dass die massiven Preissteigerungen auf den Großhandelsmärkten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine das Festhalten an den bisherigen Preisen unzumutbar machten. Das Unternehmen berief sich dabei auf Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der unter bestimmten Voraussetzungen eine Anpassung von Verträgen bei einer Störung der Geschäftsgrundlage ermöglicht.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Wer Verbrauchern einen festen Energiepreis garantiere, übernehme grundsätzlich auch das Risiko erheblicher Veränderungen auf dem Beschaffungsmarkt. Selbst mögliche ernste finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens rechtfertigten nach Auffassung der Richter nicht, die zugesagten Preise einseitig zu erhöhen.
Die Entscheidung beschränkt sich nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht ausschließlich auf Verträge mit ausdrücklicher Preisgarantie. Das Oberlandesgericht erklärte die mit der Klage angegriffenen Preiserhöhungen insgesamt für unwirksam.
Auch spätere Preissenkungen waren nach der Entscheidung unwirksam, wenn der neue Preis weiterhin über dem ursprünglich vereinbarten Betrag lag.
Zudem stellte das Gericht fest, dass die Auswahl einer neuen monatlichen Abschlagszahlung in einer entsprechenden E-Mail nicht automatisch als Zustimmung zur eigentlichen Preiserhöhung gewertet werden durfte.
Für zahlreiche ExtraEnergie-Kunden könnte das Urteil erhebliche finanzielle Bedeutung haben. Mehr als 4.200 Menschen hatten sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands zahlten Betroffene häufig mehr als 1.000 Euro zu viel.
Eine automatische Auszahlung ergibt sich aus dem Urteil jedoch nicht. Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, können wirksam angemeldete Verbraucher die gerichtlichen Feststellungen für ihre individuellen Rückzahlungsforderungen nutzen.
Ob tatsächlich Geld erstattet wird und in welcher Höhe, hängt vom jeweiligen Vertrag, den geleisteten Zahlungen und den rechtlichen Voraussetzungen ab. Die Feststellungen eines rechtskräftigen Musterfeststellungsurteils sind für spätere Verfahren der angemeldeten Verbraucher verbindlich.
Auch mögliche Zinsforderungen wurden nicht vollständig zugunsten der Verbraucher entschieden. Das Gericht lehnte die Anträge zu Zinsansprüchen ab, die ohne eine eigene Zahlungsaufforderung entstehen sollten. Individuelle Verzugszinsen können dennoch unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.
Eine endgültige Entscheidung liegt noch nicht vor. ExtraEnergie kann gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Ob das Unternehmen diesen Schritt tatsächlich unternimmt, war zunächst offen.
Für Verbraucher bedeutet das, dass sie ihre Rückzahlungsansprüche derzeit noch nicht auf ein rechtskräftiges Urteil stützen können. Sollte das Verfahren beim Bundesgerichtshof fortgesetzt werden, könnte sich die endgültige Klärung entsprechend verzögern.
Eine nachträgliche Beteiligung an der Sammelklage ist nicht mehr möglich. Die Anmeldefrist endete bereits am 13. Juli 2026.
Betroffenen empfiehlt die Verbraucherzentrale, Verträge, Preisänderungsmitteilungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise aufzubewahren. Außerdem rät sie dazu, den umstrittenen Preiserhöhungen vorsorglich schriftlich zu widersprechen und individuelle Fristen zu beachten. Wer nicht an der Sammelklage beteiligt ist, muss mögliche eigene Ansprüche und deren Verjährung gesondert prüfen lassen.
Das Urteil unter dem Aktenzeichen 2 VKl 2/23 hat damit nicht nur für die beteiligten Verbraucher Bedeutung. Es verdeutlicht zugleich die rechtlichen Grenzen einseitiger Preisanpassungen bei Energieverträgen während außergewöhnlicher Marktkrisen.
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