
Die geplante Tabaksteuererhöhung steht vor einer entscheidenden Abstimmung im Bundestag. Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, sollen die Abgeordneten über eine Änderung des Tabaksteuergesetzes entscheiden. Die Abstimmung ist nach Angaben des Bundestages für 20.15 Uhr vorgesehen. Union und SPD wollen die Steuersätze ab 2027 stärker anheben als ursprünglich geplant. Betroffen wären neben klassischen Zigaretten auch Drehtabak, E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte. Eine Packung mit 20 Zigaretten könnte bis 2030 im Durchschnitt fast zwölf Euro kosten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vier jährliche Steuererhöhungen zwischen 2027 und 2030 vor. Die Koalitionsfraktionen haben inzwischen einen Änderungsantrag vorgelegt, der insbesondere bei Zigaretten höhere Steuersätze vorsieht. Das Vorhaben wurde bereits am 24. September erstmals im Bundestag beraten. Am 5. Oktober beschäftigte sich der Finanzausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit den Plänen.
Nach dem Änderungsantrag soll der feste Steueranteil für Zigaretten zum 1. Januar 2027 auf 14,34 Cent je Stück steigen. Hinzu kommen 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises. Für 2028 sind 15,63 Cent, für 2029 17,04 Cent und für 2030 schließlich 18,57 Cent je Zigarette vorgesehen, jeweils zuzüglich des prozentualen Preisanteils. Außerdem gelten gesetzliche Mindeststeuerregelungen. Die bislang von der Bundesregierung vorgesehene erste Stufe lag bei 13,44 Cent und 20 Prozent des Verkaufspreises.
Welche Auswirkungen die höheren Steuern auf den Verkaufspreis haben, hängt auch von den Entscheidungen der Hersteller ab. Die Bundesregierung hatte in ihrem ursprünglichen Entwurf für eine Packung mit 20 Zigaretten durchschnittliche Preise von 8,77 Euro im Jahr 2027, 9,56 Euro im Jahr 2028, 10,42 Euro im Jahr 2029 und 11,36 Euro im Jahr 2030 angesetzt.
Durch die Verschärfung der Koalitionsfraktionen könnten die Preise darüber liegen. Frühere Berechnungen gingen für 2030 von 11,78 Euro aus. Eine neuere Modellrechnung auf Grundlage der höheren Steuersätze kommt auf rund 11,92 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass die zusätzliche Steuerbelastung vollständig an Verbraucher weitergegeben wird. Ein gesetzlich festgelegter Verkaufspreis ist damit nicht verbunden.
Die Änderungen betreffen nicht nur herkömmliche Zigaretten. Für Feinschnitt, der häufig zum Drehen eigener Zigaretten verwendet wird, sieht der Änderungsantrag ebenfalls steigende Steuersätze vor. Der feste Anteil soll 2027 bei 74,29 Euro je Kilogramm liegen, 2028 auf 85,43 Euro, 2029 auf 98,25 Euro und 2030 auf 112,98 Euro steigen. Zusätzlich sollen 17,64 Prozent des Kleinverkaufspreises erhoben werden. Auch hier greifen Mindeststeuerregelungen.
Für Flüssigkeiten in E-Zigaretten ist ein schnellerer Anstieg vorgesehen als im ursprünglichen Regierungsentwurf. Die Steuer auf entsprechende Substitute für Tabakwaren liegt 2026 bei 32 Cent je Milliliter. Nach dem Koalitionsantrag sollen ab 2027 bereits 35 Cent und ab 2028 dauerhaft 36 Cent gelten. Auch Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak sind von höheren Steuersätzen betroffen. Bei erhitztem Tabak ergibt sich die Belastung weiterhin aus der Pfeifentabaksteuer und einer zusätzlichen, an der Zigarettenbesteuerung orientierten Abgabe.
Mit der geplanten Steuererhöhung will die Bundesregierung zusätzliche Einnahmen erzielen und zugleich gesundheitspolitische Ziele verfolgen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah für 2027 Mehreinnahmen von 756 Millionen Euro vor. Nach dem Änderungsantrag von Union und SPD sollen es nun 1,523 Milliarden Euro werden. Für 2028 werden 2,414 Milliarden Euro, für 2029 rund 3,376 Milliarden Euro und für 2030 rund 4,435 Milliarden Euro erwartet. Zusammengerechnet entspricht dies etwa 11,7 Milliarden Euro zusätzlichen Einnahmen innerhalb von vier Jahren. Die Beträge sind Prognosen, keine bereits gesicherten Einnahmen.
In der Anhörung des Finanzausschusses begrüßten unter anderem der AOK-Bundesverband und das Deutsche Krebsforschungszentrum die geplanten Erhöhungen. Aus ihrer Sicht können höhere Tabakpreise dazu beitragen, den Konsum zu reduzieren und insbesondere junge Menschen vom Einstieg abzuhalten.
Vertreter der Tabakwirtschaft äußerten dagegen wirtschaftliche Bedenken. Sie warnten vor einer möglichen Verlagerung des Konsums auf unversteuerte Produkte und vor Belastungen für Hersteller und Handel. Auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft betonte, dass zusätzliche Steuereinnahmen nur dann dauerhaft gesichert werden könnten, wenn der illegale Handel wirksam begrenzt werde.
Die geplante Reform steht zudem im Zusammenhang mit einer europäischen Debatte. Die EU-Kommission hatte im Juli 2025 einen Vorschlag zur Überarbeitung der europäischen Tabaksteuerrichtlinie vorgelegt, der auch neuartige Rauchprodukte stärker berücksichtigt. In Deutschland soll die nächste Erhöhungsrunde bereits am 1. Januar 2027 beginnen. Voraussetzung dafür ist, dass die erforderlichen parlamentarischen Schritte abgeschlossen werden.
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