
Die Bundesagentur für Arbeit muss 2026 voraussichtlich mehr Geld für Beschäftigte insolventer Unternehmen aufbringen als ursprünglich vorgesehen. Nach Informationen der WirtschaftsWoche wurden bis Ende September bereits rund 1,4 Milliarden Euro Insolvenzgeld ausgezahlt. Im Haushalt stehen für das gesamte Jahr 1,5 Milliarden Euro bereit. Damit wären nach neun Monaten bereits mehr als 90 Prozent des geplanten Betrags verbraucht. Die erneute Insolvenz der Warenhauskette Galeria führt zu zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen. Gleichzeitig zeigen aktuelle Statistiken, dass die Unternehmensinsolvenzen in Deutschland weiterhin auf einem hohen Niveau liegen.
Die finanzielle Belastung der Bundesagentur fällt höher aus als bei der Haushaltsplanung erwartet. Für das Insolvenzgeld 2026 wurden ursprünglich 1,5 Milliarden Euro veranschlagt. Laut WirtschaftsWoche summierten sich die Auszahlungen bereits bis zum 30. September auf etwa 1,4 Milliarden Euro. Damit verblieben rechnerisch nur noch rund 100 Millionen Euro des ursprünglichen Jahresansatzes. Eine unabhängige Bestätigung der aktuellen September-Ausgaben lag zunächst nicht vor.
Schon im Juni deutete sich eine Überschreitung des Budgets an. Damals wurde aus einem Finanzbericht der Bundesagentur bekannt, dass die Ausgaben für Insolvenzgeld im Gesamtjahr bis zu 1,8 Milliarden Euro erreichen könnten. Das wären 300 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant. Ob dieser Wert tatsächlich erreicht wird, hängt unter anderem davon ab, wie viele Beschäftigte in den verbleibenden Monaten einen Anspruch auf die Leistung erhalten.
Die Entwicklung setzt sich nach einem kostspieligen Vorjahr fort. Nach dem Finanzbericht der Bundesagentur wurden 2025 rund 1,69 Milliarden Euro Insolvenzgeld ausgezahlt. Vorgesehen waren lediglich 1,3 Milliarden Euro. Der Haushaltsansatz wurde damit um etwa 390 Millionen Euro überschritten.
Für 2026 hatte die Behörde anschließend wieder niedrigere Ausgaben eingeplant. Der Ansatz von 1,5 Milliarden Euro lag zwar über dem ursprünglichen Budget des Vorjahres, aber unter den tatsächlichen Auszahlungen von 2025. Die erneut hohen Insolvenzzahlen machen diese Planung zunehmend schwierig.
Die Ausgaben werden dabei nicht ausschließlich von der Zahl der Insolvenzverfahren bestimmt. Entscheidend sind auch die Größe der betroffenen Unternehmen, die Zahl ihrer Beschäftigten, die offenen Entgeltansprüche und die jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge. Eine einzelne Insolvenz mit mehreren Tausend Beschäftigten kann deshalb größere finanzielle Auswirkungen haben als zahlreiche Verfahren kleiner Betriebe.
Ein aktuelles Beispiel ist die Warenhauskette Galeria. Das Unternehmen stellte am 2. Oktober 2026 erneut einen Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Düsseldorf ordnete daraufhin ein vorläufiges Insolvenzverfahren an. Es handelt sich um den vierten Insolvenzantrag der Warenhauskette innerhalb von sechs Jahren.
Am 13. Oktober bestätigte die Bundesagentur für Arbeit den grundsätzlichen Anspruch auf Insolvenzgeld für 9.650 Beschäftigte. Insgesamt arbeiten bei Galeria rund 11.250 Menschen. Für etwa 1.600 Beschäftigte der Gastronomie und Lebensmittelabteilungen laufen separate Insolvenzverfahren. Die Bewilligung für diese Beschäftigtengruppe war zunächst nicht Teil der Entscheidung.
Die Auszahlung soll über eine Bank vorfinanziert werden. Dadurch können die Beschäftigten ihr Geld erhalten, bevor die reguläre Abwicklung des Insolvenzgeldes abgeschlossen ist. Für die 83 verbliebenen Warenhäuser schafft dies zunächst die Voraussetzung, den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Eine Entscheidung über mögliche Filialschließungen ist damit jedoch nicht verbunden.
Wie hoch die endgültigen Kosten der erneuten Galeria-Insolvenz für die Bundesagentur ausfallen, stand zunächst nicht fest. Die neuen Ansprüche entstehen zudem erst nach dem September, sodass die aktuelle Entwicklung zusätzliche Ausgaben nach dem bislang gemeldeten Stichtag erwarten lässt.
Die Belastung durch Insolvenzgeld steht im Zusammenhang mit der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Unternehmen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes registrierten die Amtsgerichte im Juli 2026 insgesamt 2.373 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das entspricht einem Anstieg von 8,0 Prozent gegenüber Juli 2025. In den ersten sieben Monaten des Jahres wurden 15.185 Unternehmensinsolvenzen erfasst, 6,9 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Aktuellere Zahlen liefert das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle. Nach dessen Insolvenztrend wurden im September 2026 insgesamt 1.666 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften erfasst. Das waren rund neun Prozent mehr als im August und 13 Prozent mehr als im September des Vorjahres.
Allerdings zeigt sich nicht in allen Zeiträumen eine weitere Beschleunigung. Im dritten Quartal 2026 sank die Zahl der vom Institut erfassten Insolvenzen gegenüber dem zweiten Quartal um 2,3 Prozent auf 4.880 Fälle. Dennoch blieb das Niveau außergewöhnlich hoch. Nach Angaben des IWH war es der zweithöchste Quartalswert seit 2005. Die Zahlen des Instituts und des Statistischen Bundesamtes unterscheiden sich aufgrund ihrer jeweiligen Erhebungsmethoden.
Das Insolvenzgeld schützt Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz ausstehende Löhne oder Gehälter nicht mehr bezahlen kann. Die Bundesagentur übernimmt unter den gesetzlichen Voraussetzungen das ausgefallene Arbeitsentgelt für höchstens drei Monate vor dem maßgeblichen Insolvenzereignis. Die Leistung entspricht grundsätzlich dem Nettoverdienst, wobei gesetzliche Höchstgrenzen gelten.
Finanziert wird das Insolvenzgeld über eine Umlage der Arbeitgeber. Der Umlagesatz liegt 2026 bei 0,15 Prozent des maßgeblichen Arbeitsentgelts. Die Beiträge werden regelmäßig zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen eingezogen. Anders als das reguläre Arbeitslosengeld wird das Insolvenzgeld damit über einen gesonderten Finanzierungsmechanismus getragen.
Im Haushalt 2026 sind Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage von rund 2,08 Milliarden Euro vorgesehen. Diese Einnahmen dienen neben den laufenden Aufwendungen auch der Finanzierung des besonderen Umlagesystems und seiner Rücklagen. Ein ausgeschöpfter Ausgabenansatz bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Zahlung gesetzlich bestehender Ansprüche eingestellt werden müsste.
Die steigenden Ausgaben für Insolvenzgeld sind Teil einer insgesamt schwierigen Haushaltsentwicklung der Bundesagentur für Arbeit. Bereits bei der Aufstellung des Haushalts 2026 hatte die Behörde mit einem Defizit von knapp vier Milliarden Euro gerechnet. Spätere Finanzprognosen fielen wegen der anhaltend schwachen Arbeitsmarktentwicklung ungünstiger aus.
Dabei müssen die allgemeine Haushaltslage und die gesondert umlagefinanzierten Leistungen voneinander unterschieden werden. Der hohe Bedarf an Insolvenzgeld ist nicht mit dem gesamten Finanzierungsdefizit der Arbeitslosenversicherung gleichzusetzen.
Für die weitere Entwicklung kommt es vor allem darauf an, ob sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen stabilisiert. Das IWH erwartet auf Grundlage seiner Frühindikatoren im vierten Quartal eine Entspannung beim Insolvenzgeschehen. Gleichzeitig zeigen die bisherigen Zahlen, dass weiterhin zahlreiche Betriebe wirtschaftlich unter Druck stehen. Die Finanzierung ausstehender Lohnansprüche bleibt damit eine bedeutende Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit.
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