
Berlin. Der Bundestag befasst sich am Freitag, 16. Oktober 2026, abschließend mit der geplanten Frühstartrente. Kinder sollen künftig vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat erhalten, die langfristig am Kapitalmarkt angelegt werden. Der Finanzausschuss hat dem Vorhaben mit den Stimmen von Union und SPD bereits zugestimmt. Ein abschließendes Ergebnis der heutigen Plenarabstimmung war am Freitagvormittag zunächst nicht bestätigt.
Die Frühstartrente soll zum 1. Januar 2027 gesetzlich in Kraft treten. Der Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend ab Januar 2026 erhalten. Ab 2027 kommt jeweils der Jahrgang hinzu, dessen Kinder im betreffenden Jahr sechs Jahre alt werden. Voraussetzung ist insbesondere ein erster Wohnsitz in Deutschland.
Damit profitieren zunächst nicht alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren. Für ältere Geburtsjahrgänge ist im vorliegenden Entwurf keine staatliche Förderung vorgesehen. Zwar können Eltern auch für diese Kinder entsprechende Vorsorgeverträge abschließen, den monatlichen Zuschuss von zehn Euro erhalten sie jedoch nicht.
Für die Förderung sollen Eltern bei einem Anbieter ihrer Wahl einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag auf den Namen ihres Kindes abschließen. Der Staat überweist die Förderung direkt in das Depot. Private Einzahlungen sind zusätzlich bis zu einer Höhe von 6.840 Euro jährlich möglich.
Auch Kinder ohne eigenes Depot sollen berücksichtigt werden. In diesem Fall werden die staatlichen Beträge in einer kollektiven Anlage gesammelt, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird. Der Finanzausschuss hat festgelegt, dass diese Mittel ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden dürfen.
Das kollektiv angesparte Vermögen kann später in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Erfolgt eine solche Übertragung nicht vor Vollendung des 35. Lebensjahres, fällt der entsprechende Anspruch an den Bund zurück. Vorher sollen die Betroffenen über diese Frist informiert werden.
Über zwölf Jahre zahlt der Staat insgesamt bis zu 1.440 Euro je Kind ein. Das Bundesfinanzministerium rechnet in einem Modellbeispiel bei einer durchschnittlichen jährlichen Wertentwicklung von sieben Prozent mit einem Depotwert von rund 2.200 Euro zum 18. Geburtstag. Ohne weitere Einzahlungen könnten daraus bis zum 65. Lebensjahr etwa 53.000 Euro werden.
Diese Berechnung ist keine Renditegarantie. Die tatsächliche Entwicklung hängt von den Kapitalmärkten ab. Außerdem berücksichtigt der genannte Betrag weder die Inflation noch die spätere Besteuerung. Das staatlich geförderte Kapital soll grundsätzlich erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr ausgezahlt werden können.
Für die Frühstartrente sind nach Angaben des Haushaltsausschusses im Jahr 2027 Förderausgaben von 198 Millionen Euro vorgesehen. Mit der Aufnahme weiterer Geburtsjahrgänge sollen diese bis 2030 auf 411 Millionen Euro jährlich steigen. Hinzu kommen Verwaltungsaufwendungen.
Die Bundesregierung will mit dem Programm die private Altersvorsorge ergänzen und Kinder frühzeitig mit langfristigem Sparen und Kapitalmarktanlagen vertraut machen. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung basiert die Frühstartrente auf individuell beziehungsweise kollektiv angelegtem Kapital.
Die Ausgestaltung bleibt politisch umstritten. Grüne und Linke kritisieren insbesondere, dass ältere Kinder zunächst ausgeschlossen werden und wohlhabendere Familien deutlich höhere zusätzliche Beträge einzahlen können. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt davor, dass die großzügigen Zuzahlungsmöglichkeiten bestehende Vermögensunterschiede verstärken könnten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezweifelt, dass die Frühstartrente einen ausreichenden Beitrag zur Alterssicherung leistet, und kritisiert mögliche Vorteile für die Finanzwirtschaft. Die AfD hält die staatlichen zehn Euro monatlich ebenfalls für zu gering. Banken und Fondsanbieter begrüßen hingegen grundsätzlich den frühen Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge.
Die Regierungskoalition verteidigt das Vorhaben als zusätzlichen Baustein für die finanzielle Absicherung künftiger Generationen. Damit die Frühstartrente wie geplant umgesetzt werden kann, muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen.
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