
Im November treten in Deutschland mehrere neue Verbraucherschutzvorschriften in Kraft. Besonders betroffen sind Menschen, die Waren aus Nicht-EU-Staaten bestellen, Einkäufe auf Raten bezahlen oder ein neues Auto kaufen möchten. Gleichzeitig stehen wichtige Termine für die Kfz-Versicherung, die Lohnsteuer und das Deutschlandticket an. Einige Änderungen gelten bereits ab dem 1. November, andere erst im weiteren Monatsverlauf.
Wer Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt, muss künftig mit zusätzlichen Kosten rechnen. Am 1. November 2026 führt die EU eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro für jede unterschiedliche Warenposition innerhalb einer entsprechenden Sendung ein. Die Regelung gilt für Onlinebestellungen, die direkt aus Drittstaaten an Verbraucher in der EU geliefert werden.
Enthält ein Paket beispielsweise ein Baumwollshirt, ein Buch und eine Handyhülle, fallen insgesamt sechs Euro Bearbeitungsgebühr an. Bei mehreren gleichartigen Artikeln derselben Warenposition wird die Gebühr dagegen nur einmal berechnet. Nach Angaben der Generalzolldirektion gilt die neue Gebühr unabhängig vom Warenwert, also auch für Bestellungen über 150 Euro.
Sie kommt zu den bisherigen Einfuhrabgaben hinzu. Bereits seit Juli 2026 wird für Warenkategorien in Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro ein pauschaler Zoll von drei Euro erhoben. Die neue Bearbeitungsgebühr bezahlen zunächst Händler, Plattformen oder Transportdienstleister. Ob und in welcher Höhe sie an Käufer weitergegeben wird, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Entscheidend für die Anwendung ist der Zeitpunkt der Einfuhr in die EU, nicht das Bestelldatum.
Ab dem 20. November 2026 werden die Verbraucherschutzvorschriften bei Kreditverträgen deutlich ausgeweitet. Das betrifft insbesondere Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige Finanzierungen und bestimmte Angebote nach dem Prinzip „Buy now, pay later“, bei denen Verbraucher zunächst einkaufen und später bezahlen.
Bislang waren verschiedene dieser Finanzierungen von wesentlichen Schutzvorschriften ausgenommen. Künftig müssen Kreditgeber auch bei den neu erfassten Finanzierungsformen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden prüfen. Außerdem werden die Informationspflichten vor Vertragsabschluss erweitert.
Eine weitere Änderung betrifft die Vertragsform. Für allgemeine Verbraucherdarlehen genügt künftig die Textform, beispielsweise eine digitale Erklärung. Eine handschriftliche Unterschrift auf Papier ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Verbraucher erhalten zudem ein Recht auf menschliche Überprüfung, wenn eine Kreditwürdigkeitsprüfung auf automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beruht. Die neue Rechtslage gilt grundsätzlich für Verträge, die ab dem 20. November abgeschlossen werden.
Ebenfalls am 20. November tritt das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz in Kraft. Mit ihm werden europäische Vorgaben umgesetzt, die Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten einen besseren Zugang zu unabhängigen Beratungsangeboten ermöglichen sollen.
Im Mittelpunkt stehen die Sicherung und Stärkung gemeinnütziger Beratungsangebote. Die Regelungen ergänzen die neuen Vorschriften für Verbraucherkredite und sollen Menschen unterstützen, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr oder nur noch unter Schwierigkeiten erfüllen können.
Für die Automobilindustrie beginnt am 29. November 2026 eine weitere Stufe der europäischen Schadstoffregulierung. Von diesem Zeitpunkt an müssen neu genehmigte Pkw-Typen und leichte Nutzfahrzeugtypen die Anforderungen der Abgasnorm Euro 7 erfüllen.
Die Vorschriften betreffen nicht nur Abgase aus dem Motor. Euro 7 führt auch Anforderungen für Partikel aus Bremsen und Reifen ein. Damit sollen zusätzliche Schadstoffquellen des Straßenverkehrs erfasst werden.
Für Autofahrer ist die zeitliche Unterscheidung entscheidend. Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen nicht nachträglich auf Euro 7 umgerüstet werden. Auch dürfen bestehende Fahrzeugtypen zunächst weiterhin nach den bisherigen Regeln neu zugelassen werden. Erst ab dem 29. November 2027 müssen neu zugelassene Pkw in der EU grundsätzlich die Euro-7-Anforderungen erfüllen.
Am 1. November treten außerdem das neue Ökodesign-Gesetz und Änderungen beim Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz in Kraft. Sie sollen die Durchsetzung bestehender europäischer Produktanforderungen verbessern.
Betroffen sind unter anderem Haushaltsgeräte, Smartphones, Fernseher, Leuchtmittel und Heiztechnik. Im Mittelpunkt stehen Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Haltbarkeit sowie die korrekte Kennzeichnung des Energieverbrauchs.
Hersteller und Händler müssen die jeweils geltenden europäischen Vorgaben einhalten. Marktüberwachungsbehörden erhalten zusätzliche Möglichkeiten, Verstöße zu verfolgen und zu sanktionieren. Bei bestimmten Verstößen sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vorgesehen.
Die neue Gesetzgebung bedeutet allerdings nicht, dass ab November sämtliche Produkte neue technische Mindeststandards erfüllen müssen. Vielmehr werden bestehende und künftig hinzukommende europäische Vorgaben in Deutschland wirksamer überwacht.
Beim Deutschlandticket steht eine weitere Preisänderung bevor. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der monatliche Preis von derzeit 63 Euro auf 66,80 Euro.
Für Kunden, die ihr Deutschlandticket bei der Deutschen Bahn abonniert haben, ist bereits der November wichtig. Sie müssen der Vertragsfortsetzung zum neuen Preis und den ergänzenden Tarifbedingungen grundsätzlich bis zum 30. November 2026 zustimmen.
Ohne rechtzeitige Zustimmung beendet die Deutsche Bahn die betroffenen Abonnements zum 31. Dezember. Ausgenommen sind bei der Bahn Bestellungen ab dem 15. Oktober 2026, bei denen die neuen Bedingungen bereits beim Abschluss berücksichtigt wurden. Andere Verkehrsunternehmen können abweichende Verfahren für die Zustimmung vorsehen.
Ab dem 1. November gehört das Familienticket dauerhaft zum Angebot der Deutschen Bahn. Für 99,99 Euro können bis zu fünf Personen eine Hin- und Rückfahrt im Fernverkehr innerhalb Deutschlands buchen. Die Sitzplatzreservierungen sind enthalten.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind mitreist. Möglich sind beispielsweise zwei Erwachsene mit drei Kindern oder ein Erwachsener mit vier Kindern. Als Kinder gelten dabei Reisende bis 14 Jahre.
Für eine einfache Fahrt im Fernverkehr liegt der Preis bei 59,99 Euro. Werden zusätzlich Nahverkehrsstrecken benötigt, gelten höhere Paketpreise. Das Angebot ist jeweils bis zwei Tage vor Reisebeginn buchbar.
Wer zum Jahreswechsel seine Autoversicherung wechseln möchte, sollte den 30. November 2026 beachten. Für zahlreiche Verträge, deren Versicherungsjahr am 31. Dezember endet, ist dies der letzte reguläre Kündigungstermin.
Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung beim Versicherungsunternehmen. Allerdings gelten nicht für alle Autoversicherungen dieselben Vertragslaufzeiten. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Bei bestimmten Beitragserhöhungen kann zudem ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Ein Wechsel sollte deshalb erst nach einem Vergleich von Beitrag, Selbstbeteiligung und versicherten Leistungen erfolgen.
Seit dem 1. November 2026 können Arbeitnehmer einen Lohnsteuerfreibetrag für das Jahr 2027 beantragen. Das entsprechende elektronische Formular steht über ELSTER bereit.
Ein solcher Freibetrag kann beispielsweise bei hohen beruflichen Ausgaben, bestimmten Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen infrage kommen. Wird er anerkannt, berücksichtigt der Arbeitgeber ihn beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Dadurch kann das monatliche Nettogehalt höher ausfallen, ohne dass sich die endgültige Jahressteuer allein dadurch verringert.
Gleichzeitig endet am 30. November 2026 die Antragsfrist für einen Lohnsteuerfreibetrag, der noch im laufenden Jahr 2026 berücksichtigt werden soll.
Die Änderungen im November 2026 betreffen damit unterschiedliche Lebensbereiche. Während die neuen Kredit- und Produktvorschriften langfristig den Verbraucherschutz stärken sollen, können die Zollgebühr und die anstehenden Vertragsfristen bereits kurzfristig finanzielle Auswirkungen haben.
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