
Münster. Die geplante Schließung der Bahnübergänge in Sudmühle und Mariendorf sorgt erneut für unterschiedliche Vorstellungen zwischen der Stadt Münster und der Deutschen Bahn. Die Stadtverwaltung will sich gegen die vorgesehene Straßenbrücke aussprechen und stattdessen eine Unterführung sowie eine zusätzliche Verbindung für Fußgänger und Radfahrer in Mariendorf durchsetzen. Eine neue Beschlussvorlage vom 29. Oktober 2026 sieht entsprechende Einwendungen im laufenden Planfeststellungsverfahren vor. Über die Stellungnahme soll der Rat am 9. Dezember entscheiden.
Besonders weitreichende Folgen hätte die Bahnplanung nach Einschätzung der Stadt für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Durch die Schließung des Bahnübergangs an der Mariendorfer Straße würde eine direkte Verbindung zwischen den beiden Ortsteilen entfallen. Eine eigenständige Ersatzquerung ist in der bevorzugten Variante der Deutschen Bahn nicht vorgesehen.
Die städtische Stellungnahme nennt für Wege zwischen dem westlichen und östlichen Teil Mariendorfs einen zusätzlichen Umweg von rund 900 Metern gegenüber einer untersuchten Variante mit eigener Querung. Die rechnerische Gehzeit würde sich dabei von 10,5 auf 24 Minuten erhöhen. Die Verwaltung befürchtet außerdem, dass Menschen versuchen könnten, die Gleise trotz der Sperrung an nicht erlaubten Stellen zu überqueren.
Auch der öffentliche Nahverkehr wäre betroffen. Derzeit fahren die Stadtbuslinien 4 und 19 nach Angaben der Verwaltung jeweils einmal pro Stunde und Richtung durch den Bereich. Bei Umsetzung der vorliegenden Planung wäre die bisherige Erschließung im regulären Linienverkehr nach städtischer Einschätzung nicht mehr möglich. Als mittelfristige Alternative wird ein Taxibus genannt, der allerdings zusätzliche Betriebskosten verursachen könnte.
Hintergrund des Vorhabens ist der Ausbau der Schieneninfrastruktur für längere Güterzüge. Die Deutsche Bahn möchte das Überholgleis in Sudmühle so anpassen, dass dort künftig Züge mit einer Länge von 740 Metern halten können. Dafür soll der Bahnübergang an der Sudmühlenstraße entfallen. Weil beide bestehenden Übergänge technisch miteinander verbunden sind, ist auch die Schließung an der Mariendorfer Straße vorgesehen.
Als Ersatz plant die Bahn eine Verlegung der Sudmühlenstraße mit einer Brücke über die Gleise. Die Fahrbahn würde nach den Planungsunterlagen ungefähr 7,40 Meter über dem bestehenden Gelände verlaufen. Im Süden soll die neue Straße über einen Kreisverkehr an die Dyckburgstraße angeschlossen werden. Auch ein etwa 200 Meter langer Abschnitt der Dyckburgstraße müsste dafür umgebaut werden.
Die Stadt bevorzugt dagegen eine Unterführung. Sie verweist insbesondere auf mögliche Auswirkungen einer hochliegenden Straßenführung auf das Landschaftsbild und die angrenzende Wohnbebauung. Bereits im März 2023 hatte der Rat eine Unterführung und eine zusätzliche barrierefreie Querung für Mariendorf als städtische Vorzugsvariante beschlossen.
Neben der baulichen Ausführung bleibt die Finanzierung umstritten. Die Deutsche Bahn und das Eisenbahn-Bundesamt hatten die zusätzlichen Forderungen der Stadt in einer ersten Bewertung nicht als zwingend durch den Wegfall der Bahnübergänge verursachte Maßnahmen eingestuft. Eine vollständige Finanzierung nach den Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes wurde deshalb nicht in Aussicht gestellt.
Die Stadt Münster vertritt weiterhin eine andere Auffassung. Sie will erreichen, dass sowohl die Unterführung als auch die zusätzliche Verbindung für Fußgänger und Radfahrer vollständig von der Deutschen Bahn, dem Bund und dem Land finanziert werden.
Die Stellungnahme enthält darüber hinaus zahlreiche Anforderungen an die Verkehrsführung, den Artenschutz und die Entwässerung. Unter anderem verlangt die Verwaltung weitere Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit der Straßenkreuzungen und Verbesserungen bei der Radverkehrsführung. Auch der Naturschutzbeirat lehnt die vorliegende Planung in ihrer beantragten Form ab.
Zunächst wird sich die Bezirksvertretung Münster-Ost am 12. November mit der Vorlage befassen. Danach stehen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen an. Weil die Stellungnahme beim Eisenbahn-Bundesamt bereits bis zum 3. Dezember eingehen muss, will die Verwaltung zunächst eine vorläufige Fassung übermitteln. Nach der Ratsentscheidung am 9. Dezember soll die endgültige Stellungnahme folgen.
Eine Entscheidung über den Bau selbst ist damit noch nicht getroffen. Das Eisenbahn-Bundesamt wird die vorgebrachten Einwendungen prüfen und anschließend über die Genehmigung entscheiden. Nach derzeitiger Planung wird der Planfeststellungsbeschluss für 2028 erwartet.
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