35-jähriger Radfahrer stirbt bei Zusammenstoß mit Auto auf der B273 bei Oranienburg

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der B273 im Landkreis Oberhavel ist am Sonntagvormittag, 1. November 2026, ein 35 Jahre alter Radfahrer ums Leben gekommen. Der Mann wurde auf der Bundesstraße zwischen Oranienburg und Schmachtenhagen von einem Auto erfasst. Nach bisherigen Polizeiangaben ereignete sich der Zusammenstoß im Zusammenhang mit dem Überholen eines Busses. Ein weiterer Radfahrer erlitt einen Schock. Die Bundesstraße wurde nach dem Unfall vollständig gesperrt.

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Tödlicher Unfall auf der B273 ereignete sich gegen 10 Uhr

Der Zusammenstoß ereignete sich nach Angaben der Polizei gegen 10 Uhr auf dem Streckenabschnitt zwischen Oranienburg und Schmachtenhagen. Die Unfallstelle befand sich kurz vor der Abzweigung nach Lehnitz. Beide Orte liegen nördlich von Berlin im brandenburgischen Landkreis Oberhavel.

Der 35-Jährige war am Sonntagmorgen nicht allein unterwegs. Gemeinsam mit einem weiteren Mann fuhr er mit dem Fahrrad in Richtung Schmachtenhagen. Beide benutzten nach den bisherigen Erkenntnissen die rechte Fahrbahnseite. Zur gleichen Zeit näherte sich aus der entgegengesetzten Richtung ein Bus, hinter dem ein Auto unterwegs war.

Auf diesem Abschnitt der Bundesstraße kam es anschließend zu dem folgenschweren Zusammenstoß. Der 35-jährige Radfahrer erlitt tödliche Verletzungen und starb noch am Unfallort. Eine Verlegung in ein Krankenhaus erfolgte damit nicht mehr.

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Polizei schildert Überholmanöver vor dem Zusammenstoß

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei soll ein 79 Jahre alter Autofahrer versucht haben, den vor ihm fahrenden Bus zu überholen. Dabei geriet das Fahrzeug auf die Fahrbahnseite des Gegenverkehrs. Dort waren die beiden Radfahrer in Richtung Schmachtenhagen unterwegs.

Der Autofahrer habe die entgegenkommenden Radfahrer offenbar nicht rechtzeitig wahrgenommen. Sein Wagen erfasste einen der Männer. Der 35-Jährige erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle starb. Diese Darstellung beruht auf den ersten Angaben der Polizei zum Geschehen.

Welche Geschwindigkeit das Auto zum Unfallzeitpunkt hatte, wie weit das Überholmanöver bereits fortgeschritten war und ob der Fahrer noch versuchte auszuweichen oder zu bremsen, blieb zunächst unklar. Auch zu den Sichtverhältnissen unmittelbar vor der Kollision lagen keine gesicherten Angaben vor.

Zweiter Radfahrer erleidet einen Schock

Der zweite Radfahrer, der gemeinsam mit dem 35-Jährigen unterwegs gewesen war, überlebte den Unfall. Bei dem Mann handelt es sich nach Polizeiangaben um einen 52-Jährigen. Er erlitt einen Schock.

Ob der 52-Jährige darüber hinaus medizinisch behandelt werden musste, war zunächst nicht bekannt. Auch zu möglichen Verletzungen des Autofahrers oder weiterer Beteiligter gab es zunächst keine gesicherten Angaben.

An dem Unfall waren nach den bisherigen Schilderungen jedenfalls ein Auto und einer der beiden Radfahrer unmittelbar an der Kollision beteiligt. Der Bus spielte bei der Darstellung des Überholvorgangs eine Rolle. Ein Zusammenstoß mit dem Bus wurde dagegen nicht gemeldet.

B273 nach dem Unfall in beiden Richtungen gesperrt

Der Unfall auf der B273 hatte auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Die Bundesstraße zwischen Schmachtenhagen und dem Abzweig nach Lehnitz wurde nach dem Zusammenstoß in beiden Fahrtrichtungen vollständig gesperrt.

Verkehrsmeldungen wiesen am Sonntagvormittag auf die Vollsperrung hin. Ortskundige Autofahrer wurden aufgefordert, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Am Nachmittag wurde die Sperrung in den Verkehrsinformationen als aufgehoben geführt.

Die Sperrung betraf damit einen Abschnitt der Verbindung zwischen Oranienburg und Schmachtenhagen. Wie lange die polizeilichen Maßnahmen unmittelbar an der Unfallstelle dauerten, wurde zunächst nicht näher angegeben.

Überholvorgang und Gegenverkehr stehen im Mittelpunkt

Die bisher geschilderten Umstände des tödlichen Unfalls betreffen insbesondere die Begegnung zwischen dem überholenden Auto und den beiden entgegenkommenden Radfahrern.

Für Überholvorgänge gelten nach Paragraf 5 der Straßenverkehrsordnung klare Voraussetzungen. Ein Fahrzeug darf nur überholt werden, wenn während des gesamten Vorgangs eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen werden kann. Bei unklarer Verkehrslage ist das Überholen unzulässig.

Ob und in welchem Umfang diese Vorschriften bei dem Unfall bei Oranienburg verletzt wurden, war zunächst nicht abschließend geklärt. Aus den ersten Informationen zum Unfallhergang ergibt sich noch keine endgültige rechtliche Bewertung des Verhaltens der Beteiligten.

Offen blieb zunächst auch, welche Erkenntnisse sich aus möglichen Zeugenaussagen, den Spuren an der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen ergeben. Angaben zu einem Unfallgutachten oder konkreten strafrechtlichen Vorwürfen lagen zunächst nicht vor.

Bereits weitere tödliche Fahrradunfälle im Raum Oranienburg

Der tödliche Zusammenstoß vom Sonntag ist nicht der erste Unfall mit einem gestorbenen Radfahrer im Raum Oranienburg innerhalb weniger Monate.

Bereits am 30. Juni 2026 war ein 66 Jahre alter Rennradfahrer auf dem Radweg entlang der B273 zwischen Schmachtenhagen und Wensickendorf verunglückt. Der Mann war nach damaligen Polizeiangaben in einer Kurve von dem Radweg abgekommen und in einen Graben gestürzt. Er wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht und starb rund zwei Monate später an den Folgen. Die Polizei ging damals von einem Unfall ohne weitere Beteiligte aus.

Am Freitag, 30. Oktober, ereignete sich außerdem im Oranienburger Ortsteil Lehnitz ein weiterer tödlicher Fahrradunfall. Eine 86-jährige Frau stieß im Havelkorso aus zunächst ungeklärter Ursache gegen eine Kranstütze an einer Grundstückszufahrt. Sie erlitt schwere Kopfverletzungen und starb später im Krankenhaus.

Zwischen diesen beiden Ereignissen und dem Zusammenstoß vom Sonntag ist kein ursächlicher Zusammenhang bekannt. Die Unfälle ereigneten sich unter unterschiedlichen Umständen.

Für den Unfall vom 1. November steht fest, dass ein 35-jähriger Radfahrer beim Zusammenstoß mit einem Auto sein Leben verloren hat. Der mutmaßliche Zusammenhang mit einem Überholmanöver ist Teil der bisherigen polizeilichen Darstellung. Die genaue Abfolge und eine mögliche Verantwortlichkeit waren zunächst nicht abschließend geklärt.

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