Der Drittligist Preußen Münster wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe belegt. Die Geldstrafe beträgt 11.200 Euro und wurde aufgrund des unsportlichen Verhaltens der Anhänger verhängt.
Die Geldstrafe resultiert aus dem Verhalten der Fans beim Spiel gegen Bayern München. Die Anhänger zündeten mindestens 30 Rauchkörper. Der Spielbeginn verzögerte sich um drei Minuten. In der 80. Minute wurde zudem ein Bengalisches Feuer abgebrannt, was die Aufmerksamkeit des DFB auf sich zog.
Von der Geldstrafe für Preußen Münster kann der Verein bis zu 3.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Verein muss dies bis zum 30. Juni 2024 nachweisen. Diese Möglichkeit bietet dem Verein die Chance, die Strafe in positive Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit umzuwandeln und dadurch die Wiederholung solcher Vorfälle zu verhindern.
Preußen Münster wurde bereits in der Vergangenheit wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu Geldstrafen verurteilt. Diese wiederholten Strafen zeigen, dass der Verein weiterhin Probleme mit unsportlichem Verhalten seiner Anhänger hat. Das wiederholte Fehlverhalten hat den DFB dazu veranlasst, eine härtere Linie zu verfolgen.
Die Geldstrafe für Preußen Münster betont die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen unsportliches Verhalten. Der Verein hat die Möglichkeit, die Strafe teilweise in Präventionsmaßnahmen umzuwandeln. Diese Gelegenheit sollte genutzt werden, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen. Die Strafe dient als Warnung für die Fans, dass unsportliches Verhalten Konsequenzen hat.
Der DFB ist bereit, hart gegen unsportliches Verhalten vorzugehen. Der Verein muss nun beweisen, dass er die Situation ernst nimmt und geeignete Maßnahmen ergreifen wird. Die Nutzung eines Teils der Strafe für Präventionsmaßnahmen ist ein positiver Schritt, der dazu beitragen kann, die Kultur im Stadion zu verbessern und weitere Strafen zu vermeiden.