Im Berufungsprozess am Landgericht Osnabrück wurde ein Chirurg zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund einer gefährlichen Körperverletzung, die der Chirurg während einer betrunkenen Blinddarm-Operation verursacht hatte. Die vorherige Verurteilung lautete auf zehn Monate Haft auf Bewährung.
Der Vorfall ereignete sich im August 2022 während einer Notfalloperation am Blinddarm. Während des minimalinvasiven Eingriffs fiel das auffällige Verhalten des Chirurgen auf. Er zeigte deutliche Koordinationsprobleme. Diese führten zu einem Behandlungsfehler, der Verbrennungen am Darm des Patienten verursachte.
Der Chefarzt der chirurgischen Abteilung bemerkte die Probleme und übernahm den Eingriff. Er schickte den betrunkenen Chirurgen sofort weg. Ein anschließender Blutalkoholtest ergab einen Wert von 2,29 Promille.
Der Chirurg arbeitete über 20 Jahre im Krankenhaus im Landkreis Osnabrück. Bis zu diesem Vorfall waren keine Alkoholprobleme bekannt. Dennoch führte das Krankenhaus nach dem Vorfall die sofortige Entlassung des Chirurgen durch.
Im Berufungsprozess wurde die vorherige Verurteilung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung auf neun Monate reduziert. Der Antrag auf Berufung durch den Anwalt des Chirurgen wurde jedoch abgelehnt. Der Richter betonte die Schwere der Tat und die Verantwortung des Arztes gegenüber seinen Patienten.
Trotz des Vorfalls hat der Chirurg inzwischen wieder eine Anstellung in einem Krankenhaus im nördlichen Münsterland gefunden. Das Urteil des Landgerichts Osnabrück ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob weitere rechtliche Schritte folgen werden.
Der Fall wirft Fragen zur Überwachung und Unterstützung von medizinischem Personal auf. Die Sicherheit der Patienten muss stets oberste Priorität haben. Maßnahmen zur Prävention von Alkoholmissbrauch und anderen Problemen am Arbeitsplatz sind essenziell, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.