Die Finanzverwaltung hat die neuen fiktiven Hebesätze für die Grundsteuer veröffentlicht. Diese Werte, festgelegt vom Landesfinanzministerium und den Finanzämtern, sind in Münster höher als zuvor, jedoch noch nicht endgültig verabschiedet.
Die neue Grundsteuer wird aus drei Komponenten berechnet: Steuermesszahl, Grundstückswert und lokalem Hebesatz. Für Münster wurde der Hebesatz der Grundsteuer A, der land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betrifft, auf 323 Prozent festgelegt, was einen Anstieg von den bisherigen 255 Prozent bedeutet. Der Hebesatz der Grundsteuer B, der sonstige Grundstücke umfasst, wurde von 510 Prozent auf 453 Prozent gesenkt.
Sollte Münster die Grundsteuer B differenzieren wollen, schlägt die Finanzverwaltung vor, 386 Prozent für Wohngebäude und 632 Prozent für Nichtwohngebäude anzusetzen. Diese Differenzierung soll sicherstellen, dass die Kommunen mit der neuen Steuer weiterhin die gleichen Einnahmen erzielen, ein Prinzip, das als Aufkommensneutralität bekannt ist.
Die konkrete Auswirkung für Bürger bleibt unklar, da die endgültige Festsetzung der Hebesätze durch die Ratsversammlung entschieden wird. Der Stadtrat muss beschließen, ob ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz für die Grundsteuer B angewendet wird und wie hoch dieser sein wird.
Die Grundsteuerreform, initiiert durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018, verlangt eine Neubewertung aller Grundstücke. Das Gericht erklärte die bisherigen Einheitswerte als verfassungswidrig, was eine umfassende Neuberechnung der Grundstückswerte notwendig machte. Fast alle Grundstücke in NRW wurden inzwischen neu bewertet.
Das NRW-Finanzministerium hat Briefe an alle 396 Städte und Gemeinden gesandt und sie aufgefordert, bis zum 1. Januar zu entscheiden, wie sie die Grundsteuer handhaben wollen. Es bietet zudem Unterstützung bei der Begründung der differenzierten Hebesätze an, um möglichen Rechtsstreitigkeiten und verfassungsrechtlichen Bedenken vorzubeugen. Der NRW-Gemeindebund befürchtet dennoch jährliche Konflikte in den Räten über die Hebesätze und Auseinandersetzungen zwischen Gewerbetreibenden und privaten Eigentümern.
Die individuelle Grundsteuer wird letztlich von Hebesatz, Steuermesszahl und Grundstückswert abhängen. Da die Hebesätze in etwa 90 Prozent der NRW-Kommunen steigen müssen, sind lokale Diskussionen zu erwarten. Die Bürger sollten sich über die Entwicklungen informieren und auf die Entscheidungen des Stadtrates achten, um die Auswirkungen auf ihre finanzielle Belastung abschätzen zu können.