Das Amtsgericht Warendorf hat den ehemaligen Leiter einer Kinder- und Jugendeinrichtung in Telgte-Raestrup erneut freigesprochen. Ein früherer Bewohner der Einrichtung hatte den Mann der sexuellen Übergriffe beschuldigt, doch auch im Berufungsverfahren erwiesen sich die Vorwürfe als unbegründet. Der Angeklagte zeigte nach dem Urteil deutliche Erleichterung.
Trotz des Freispruchs hatte der Ex-Leiter bereits nach den ersten Anschuldigungen seine Betriebserlaubnis für die Einrichtung verloren. Zusammen mit seiner Frau betreute er seit über 30 Jahren Pflegekinder. Aufgrund des Entzugs der Betriebserlaubnis plant der Freigesprochene nun, rechtliche Schritte gegen das Jugendamt einzuleiten.
Der Kläger behauptete, der Ex-Leiter habe ihn während gemeinsamer Urlaubsreisen nach Mallorca und Dänemark im Genitalbereich berührt. Diese Anschuldigungen standen jedoch auf wackeligen Beinen. Das Gericht bewertete die Aussagen des Klägers als widersprüchlich und wenig glaubwürdig. Bereits im ersten Prozess gab es keine Zeugen, die die Vorwürfe bestätigten. Auch im Berufungsverfahren konnte die Staatsanwaltschaft keine belastbaren Beweise vorlegen.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für den Ex-Leiter, doch das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Es wurde deutlich gemacht, dass keine hinreichenden Beweise vorliegen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.
Obwohl der Ex-Leiter der Einrichtung in Telgte freigesprochen wurde, hinterließen die Vorwürfe deutliche Spuren. Nicht nur der Verlust der Betriebserlaubnis, sondern auch die Rufschädigung haben seine berufliche Existenz nachhaltig beeinträchtigt. Nun bleibt abzuwarten, ob seine Klage gegen das Jugendamt erfolgreich sein wird.