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Muss mein Kind in die Schule? Entscheidung bei Sturm, Glatteis oder Schnee

Kind zur Schule bei Schnee und Glatteis
Chiyoung

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Sturm, Glatteis oder Schnee können den Schulweg gefährlich machen. Besonders in der Winterzeit steigt das Risiko für Unfälle. Doch wer entscheidet, ob der Schulbesuch trotz Unwetter erforderlich ist oder nicht? Die Antwort liefert der Unwetter-Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB).

Die Bezirksregierungen: Entscheidungsträger bei Extremwetter

Die Bezirksregierungen in NRW spielen bei extremen Wetterlagen eine zentrale Rolle. Sie erhalten Wetterwarnungen direkt vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Diese Meldungen umfassen Sturm, Starkregen, Schnee oder Glatteis. Auf Basis dieser Daten und in Absprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des Schulministeriums entscheiden sie, ob der Präsenzunterricht in betroffenen Regionen ausgesetzt wird. Dabei steht die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund.

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Das Schulministerium NRW: Landesweite Entscheidungen bei Unwetter

Wenn ein Unwetter das gesamte Bundesland betrifft, kann das Schulministerium NRW den Präsenzunterricht landesweit aussetzen. Für Schülerinnen und Schüler, die dennoch zur Schule kommen, muss eine Betreuung vor Ort sichergestellt werden. Lehrkräfte sind angehalten, ihren Dienst nach Möglichkeit anzutreten. Auch Ersatz- und Ergänzungsschulen sollen sich an den Vorgaben für öffentliche Schulen orientieren.

Die Rolle der Eltern bei der Entscheidung

Neben den offiziellen Stellen tragen auch Eltern eine wichtige Verantwortung. Sie können selbst entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind sicher ist. Wenn Eltern den Schulbesuch bei extremen Wetterlagen für unzumutbar halten, dürfen sie ihr Kind zu Hause lassen. Allerdings muss die Schule in solchen Fällen informiert werden. Diese Regelung gibt den Eltern Handlungsspielraum, um die Sicherheit ihrer Kinder individuell zu bewerten.

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Flexibilität und Sicherheit im Fokus

Die Entscheidung, ob ein Kind bei Sturm, Schnee oder Glatteis zur Schule muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Bezirksregierungen und Schulministerium stellen sicher, dass rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden. Gleichzeitig bleibt Eltern die Möglichkeit, die Situation individuell zu beurteilen. So wird ein ausgewogener Umgang mit extremen Wetterlagen gewährleistet.