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Münster: 63-jährige Frau vor Gericht – Angriff mit Bierflaschen und Bedrohungen

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Symbolfoto

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Frau aus Münster wegen mehrfacher Bedrohung angeklagt

Eine 63-jährige Frau aus Münster, gebürtig aus Ochtrup, steht derzeit vor dem Landgericht. Die Vorwürfe gegen sie wiegen schwer: Sie soll mehrere Menschen bedroht und mit gefährlichen Gegenständen attackiert haben. Unter anderem wird ihr vorgeworfen, eine Mitbewohnerin sowie einen Mann mit Glasbierflaschen beworfen zu haben – glücklicherweise ohne sie zu treffen.

Drohungen gegen Betreuungsrichterin und gesetzliche Betreuerin

Neben den Angriffen mit Bierflaschen soll die Angeklagte eine Betreuungsrichterin mit einer Suizidaufforderung massiv bedroht haben. Auch ihre gesetzliche Betreuerin war Ziel ihrer Gewaltandrohungen. Berichten zufolge hielt sie dabei eine Waffe in der Hand, was die Bedrohung besonders ernst erscheinen lässt.

Angriff auf Radfahrer und Passanten mit heißem Wasser

Die Angeklagte soll zudem einen Radfahrer bedroht haben, nachdem es zu einer Kollision gekommen war. Dabei soll sie ihm zugerufen haben: „Du wirst nicht mehr lange leben.“ In einem weiteren Vorfall versuchte sie, Passanten mit kochendem Wasser aus dem Fenster zu treffen – und verfehlte fünfmal.

Gericht prüft Schuldunfähigkeit und Gefährlichkeit

Das Landgericht befasst sich nicht nur mit den Taten, sondern auch mit der Frage, ob die Frau überhaupt schuldfähig ist. Bereits in der Vergangenheit gab es Verfahren gegen sie wegen Körperverletzung und Beleidigung. Diese wurden jedoch eingestellt, da eine Schuldunfähigkeit festgestellt wurde. Nun könnte es anders ausgehen: Sollte das Gericht sie als weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit einstufen, droht ihr eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.

Beweise und frühere Ermittlungen

Die Beweisaufnahme im aktuellen Verfahren stützt sich vor allem auf Zeugenaussagen. Zudem gibt es bereits Einträge im Bundeszentralregister der Justiz, die auf eine wiederholte Auffälligkeit der Angeklagten hinweisen. Ob sie tatsächlich dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht wird, bleibt abzuwarten.

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