
Der Einsatz von K.o.-Tropfen als gefährliches Werkzeug ist Gegenstand einer aktuellen Gesetzesinitiative aus NRW. Die Substanzen gelten als tückisch: Sie wirken schnell, meist unbemerkt, und können zu Bewusstlosigkeit, Erinnerungslücken, Orientierungslosigkeit oder sogar gesundheitlichen Risiken wie Atemstillstand führen. Betroffen sind in vielen Fällen junge Frauen, etwa beim Besuch von Clubs, Konzerten oder privaten Feiern.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit solchen Fällen überarbeiten. Anlass ist die Debatte um die Bewertung von Flüssigkeiten im Strafgesetzbuch, die bislang nicht als „gefährliches Werkzeug“ gelten.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat dem Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt. Dieser sieht vor, K.o.-Tropfen als gefährliches Werkzeug im Strafgesetzbuch zu verankern. Das soll die Grundlage für strengere Strafen schaffen – insbesondere, wenn der Einsatz der Tropfen in Zusammenhang mit weiteren Delikten wie Raub oder sexuellen Übergriffen steht.
Konkret schlägt der Entwurf eine Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe von derzeit drei auf fünf Jahre vor. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024, in der festgestellt wurde, dass Flüssigkeiten grundsätzlich nicht unter die bisherige Definition eines gefährlichen Werkzeugs fallen. Die Gesetzesinitiative will diese Lücke nun schließen.
In der öffentlichen Diskussion wird der Vorschlag überwiegend positiv aufgenommen. Besonders in jüngeren Altersgruppen stößt er auf Zustimmung. Viele Betroffene und Unterstützungsstellen weisen darauf hin, dass der Einsatz von K.o.-Tropfen oft mit erheblicher psychischer Belastung einhergeht, insbesondere durch Erinnerungslücken und Kontrollverlust.
Andrea Frewer vom Frauennotruf Leverkusen hebt hervor, dass eine gesetzliche Neubewertung ein wichtiges Signal darstellen könne. Sie sieht darin nicht nur einen strafrechtlichen Fortschritt, sondern auch eine gesellschaftliche Anerkennung der Erfahrungen Betroffener.
Der weitere Verlauf des Verfahrens sieht eine Entscheidung über die Einbringung des Gesetzes in den Bundestag vor, voraussichtlich im Mai 2025. Im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD finden sich bereits Absichtserklärungen zur stärkeren Bekämpfung des Einsatzes von K.o.-Tropfen. Konkrete gesetzliche Maßnahmen wurden bisher jedoch nicht umgesetzt.
Sollte der Vorschlag zu K.o.-Tropfen aus NRW Zustimmung finden, könnte dies eine Änderung im Strafrecht nach sich ziehen, die sowohl die Einordnung von Tatmitteln als auch das Strafmaß betrifft.