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AfD als rechtsextrem eingestuft – Rietenberg und Fuchs aus Münster fordern Verbotsverfahren

Wie es zur Einstufung kam Die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist das Ergebnis eines mehrjährigen Prüfverfahrens. Bereits 2021 wurde die AfD zunächst als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft, was dem Inlandsgeheimdienst die Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlaubte. Zahlreiche Gerichtsurteile bestätigten in den Folgejahren die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung. Im Frühjahr 2025 folgte nun der nächste Schritt: Die AfD wird als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ geführt – die höchste Beobachtungsstufe. Grundlage dafür ist ein mehr als 1100 Seiten umfassendes Gutachten, das laut Bundesinnenministerium zahlreiche Belege für menschenverachtende, demokratiefeindliche und völkisch-nationalistische Tendenzen innerhalb der gesamten Partei zusammenfasst.
Julia Taubitz

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Nach der heutigen Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wächst der politische Druck auf ein mögliches Parteiverbot. Auch aus Münster kommen klare Worte: Die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Rietenberg und OB-Kandidat Tilman Fuchs fordern ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Die Partei gefährde demokratische Grundwerte und greife gezielt Menschenrechte an.

Rietenberg: „AfD agiert verfassungswidrig – das darf kein Parlament dulden“

Für Münsters direkt gewählte Abgeordnete Sylvia Rietenberg ist die neue Bewertung durch den Verfassungsschutz ein Wendepunkt:

„Jetzt ist amtlich festgestellt: Die AfD kämpft als Partei gegen unser Grundgesetz und das freiheitliche Zusammenleben in unserem Land. Das Gutachten sollte auch die letzten Zweifelnden überzeugen – ein Verbotsverfahren muss kommen.“

Rietenberg appelliert an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die Konsequenzen aus dem über 1100 Seiten starken BfV-Gutachten zu ziehen. Die Zeit der Warnungen sei vorbei – jetzt müsse Karlsruhe entscheiden, ob eine verfassungswidrig agierende Partei weiter in Parlamenten vertreten sein dürfe.

Fuchs: „Münsteraner*innen mit Zuwanderungsgeschichte sind konkret bedroht“

Auch Tilman Fuchs, grüner Oberbürgermeisterkandidat in Münster, warnt vor den ganz realen Folgen rechtsextremer Politik. Die völkische Rhetorik der AfD sei keine bloße Provokation, sondern eine direkte Gefahr für die Stadtgesellschaft:

„Die AfD spricht von Remigration – das heißt im Klartext: Sie will, dass tausende Münsteraner*innen mit Zuwanderungsgeschichte unsere Stadt verlassen müssen.“

Fuchs ruft im laufenden OB-Wahlkampf zur parteiübergreifenden Einigkeit gegen Demokratiefeindlichkeit auf. Die AfD vergifte nicht nur das politische Klima in Berlin, sondern auch auf kommunaler Ebene – mit rassistischer Rhetorik und systematischer Spaltung.

Verfassungsschutz: Rechtsextreme Haltung der Gesamtpartei

Das Bundesamt für Verfassungsschutz begründet die Hochstufung der AfD mit „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Im Fokus stehen vor allem das ethnisch exklusive Volksverständnis der Partei, ihre Hetze gegen Muslime sowie die systematische Delegitimierung demokratischer Institutionen.

Rechtsextremismusforscher Matthias Quent sieht darin eine konsequente Entscheidung:

„Die AfD stellt das Menschenwürdeprinzip, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip infrage. Damit ist sie mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar.“

Politisches Echo zwischen Zustimmung und Zurückhaltung

Während Politikerinnen wie Serpil Midyatli (SPD) und Ricarda Lang (Grüne) ein Verbot fordern, äußern sich der geschäftsführende Bundeskanzler Olaf Scholz, Innenministerin Nancy Faeser und Ministerpräsident Stephan Weil deutlich zurückhaltender. Ein Verbotsverfahren müsse juristisch sauber vorbereitet werden – ein Schnellschuss sei nicht hilfreich.

CSU-Chef Markus Söder spricht von einem „finalen Weckruf“, während FDP-Politiker wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann betonen, dass es keine Toleranz für Feinde der Demokratie geben dürfe.

AfD: Einstufung sei „politisch motiviert“

Die Parteiführung um Alice Weidel und Tino Chrupalla weist die Vorwürfe zurück und kündigt weitere juristische Schritte an. Man wolle sich gegen den „zielgerichteten Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess“ zur Wehr setzen. Auch Vize-Parteichef Stephan Brandner spricht von einer „unfairen Kampfmaßnahme“.

Doch Verwaltungsgerichte und Rechtsexperten sehen bislang keine Hinweise auf politische Einflussnahme. Die Entscheidung des BfV sei rechtlich geprüft und fundiert.

Wie es zur Einstufung kam

Die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist das Ergebnis eines mehrjährigen Prüfverfahrens. Bereits 2021 wurde die AfD zunächst als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft, was dem Inlandsgeheimdienst die Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlaubte. Zahlreiche Gerichtsurteile bestätigten in den Folgejahren die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung. Im Frühjahr 2025 folgte nun der nächste Schritt: Die AfD wird als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ geführt – die höchste Beobachtungsstufe. Grundlage dafür ist ein mehr als 1100 Seiten umfassendes Gutachten, das laut Bundesinnenministerium zahlreiche Belege für menschenverachtende, demokratiefeindliche und völkisch-nationalistische Tendenzen innerhalb der gesamten Partei zusammenfasst.

Fazit

In Münster wie bundesweit sorgt die Hochstufung der AfD für politische Dynamik. Während demokratische Kräfte um den richtigen Umgang mit der rechtsextrem eingestuften Partei ringen, fordern Stimmen wie Rietenberg und Fuchs entschlossenes Handeln. Die Frage nach einem AfD-Verbotsverfahren ist damit wieder auf der Tagesordnung – und wird die politische Debatte in den kommenden Monaten prägen.

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