
Ein Erpressungsversuch am Hauptbahnhof Münster wurde dank des Eingreifens der Bundespolizei erfolgreich verhindert. Ein 44-jähriger Mann meldete sich bei den Einsatzkräften und schilderte, dass sein Handy verschwunden sei. Wenig später meldete sich ein angeblicher Finder telefonisch und forderte Geld für die Rückgabe. Der Betroffene zeigte Zivilcourage, ging zum Schein auf die Forderung ein und alarmierte die Polizei. So konnte der Täter noch vor Ort gestellt werden.
Der Vorfall begann, als der Mann am Bahnhof feststellte, dass sein Mobiltelefon nicht mehr auffindbar war. Unklar blieb zunächst, ob es sich um einen Diebstahl oder um ein Missgeschick handelte. Der Mann wendete sich an die Beamten der Bundespolizei im Hauptbahnhof Münster. Kurz danach erhielt er auf seinem verlorenen Gerät einen Anruf. Der Anrufer behauptete, das Handy gefunden zu haben – und forderte eine Geldsumme für dessen Rückgabe. Gemeinsam mit der Polizei plante der Geschädigte eine Scheinübergabe.
Das Treffen zur Rückgabe des Smartphones wurde vom Täter unter der Bedingung vorgeschlagen, dass der Besitzer einen bestimmten Geldbetrag zahlt. Der Geschädigte zeigte sich einverstanden, um den Täter zu überführen. Gleichzeitig wurde die Bundespolizei in den Ablauf eingebunden und bereitete eine verdeckte Beobachtung vor. Eine einfache Rückgabe des Handys wurde bewusst ausgeschlossen – der Finder verfolgte offenbar von Beginn an kriminelle Absichten.
Die Bundespolizisten überwachten das vereinbarte Treffen im Bahnhof mithilfe der vorhandenen Videokameras und hielten sich im Hintergrund bereit. Die Übergabe zwischen dem Täter und dem Geschädigten verlief wie geplant. Als der mutmaßliche Erpresser das Mobiltelefon überreichte und dafür einen Geldbetrag entgegennahm, griffen die Beamten sofort ein und nahmen den Mann fest. Durch die Aufzeichnungen der Überwachungskameras konnte der Vorgang zusätzlich dokumentiert werden.
Bei dem Täter handelt es sich um einen 44-jährigen polnischen Staatsbürger, der in Münster lebt. Gegen ihn wurde noch vor Ort ein Strafverfahren wegen Erpressung eingeleitet. Die Bundespolizei lobte das ruhige Verhalten des Geschädigten und betonte, wie wichtig es sei, in solchen Situationen besonnen zu handeln und sich direkt an die Behörden zu wenden. Der Fall zeigt, wie effektiv solche Kooperationen sein können.
Die Bundespolizei ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, bei verdächtigen Vorfällen nicht zu zögern und sofort Hilfe in Anspruch zu nehmen. Prävention und Wachsamkeit sind entscheidend für die Sicherheit im öffentlichen Raum.