
Wenn die Temperaturen steigen und das Thermometer im Klassenzimmer die 27-Grad-Marke überschreitet, fragen sich viele Schüler:innen und Eltern in Münster: Gibt es heute „Hitzefrei“? In Nordrhein-Westfalen, einschließlich des Regierungsbezirks Münster, gelten klare Regelungen, wann und für wen der Unterricht aufgrund von Hitze verkürzt werden kann.
Die Entscheidung über Hitzefrei trifft die Schulleitung. Als Richtwert gilt eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Liegt die Temperatur unter 25 Grad, darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Diese Regelung ist in der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW“ (BASS) festgelegt .
In Nordrhein-Westfalen obliegt die Entscheidung über Hitzefrei der Schulleitung. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten, wie etwa der Ganztagsbetrieb oder der Fahrplan der Schülerbusse, zu berücksichtigen .
Grundsätzlich erhalten nur Schüler:innen der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) Hitzefrei. Für Schüler:innen der Sekundarstufe II besteht kein Anspruch auf Hitzefrei. Allerdings kann im Einzelfall eine Befreiung vom Unterricht erfolgen, wenn gesundheitliche Gründe wie Kreislaufbeschwerden oder Hitzestau vorliegen .
Eltern sollten an heißen Tagen besonders darauf achten, dass ihre Kinder ausreichend versorgt sind. Es empfiehlt sich, den Kindern zusätzliches Wasser mitzugeben und auf leichte, atmungsaktive Kleidung zu achten. Zudem sollten Eltern die Kommunikation der Schule verfolgen, um rechtzeitig über mögliche Änderungen im Stundenplan informiert zu sein.
Bei Hitzefrei haben Schüler:innen der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 keinen Unterricht mehr. Allerdings dürfen sie nur nach Absprache mit den Eltern vorzeitig nach Hause geschickt werden. Die Schulleitung muss bei ihrer Entscheidung auch den Heimweg der Kinder im Blick haben und örtliche Gegebenheiten berücksichtigen, wie etwa den Ganztagsbetrieb oder den Fahrplan der Schülerbusse .
Die Praxis des Hitzefrei hat in Münster eine lange Tradition. Bereits im Schulprogramm des Ratsgymnasiums Münster von 2005 wird auf „extreme Witterungslagen“ wie „Hitzefrei“ verwiesen. Damals wurde festgelegt, dass bei vorzeitigem Unterrichtsende, etwa aufgrund von Hitze, die Betreuung der Schüler:innen durch die Schule gewährleistet wird . Diese Regelung zeigt, dass die Schulleitung bereits vor über 15 Jahren auf die Auswirkungen hoher Temperaturen reagierte und entsprechende Maßnahmen ergriff.
Die Regelungen zu Hitzefrei in Nordrhein-Westfalen sind klar definiert und dienen dem Wohl der Schüler:innen. Sie berücksichtigen sowohl gesundheitliche Aspekte als auch organisatorische Gegebenheiten. Eltern sollten an heißen Tagen besonders aufmerksam sein und die Kommunikation der Schule verfolgen, um ihre Kinder bestmöglich zu unterstützen.