
Münster/AI. Bei einer Verkehrskontrolle in Münster-Coerde ist am Montag, 11. August 2025, gegen 22:10 Uhr ein 43-jähriger Mann gestoppt worden. Zuvor kollidierte sein Pkw beim Einbiegen auf einen Parkplatz an der Josefine-Mauser-Straße mit einem geparkten Auto. Der Fahrer stieg laut Polizei fluchtartig aus, ließ Tür und Motor offen und sicherte das Fahrzeug erst verspätet. Ein Vortest ergab Hinweise auf Kokain und Cannabis. Zudem lag keine gültige Fahrerlaubnis vor. Die Polizei eröffnete mehrere Ermittlungsverfahren.
Die Streife bemerkte den Wagen kurz nach dem Zusammenstoß. Der 43-Jährige kehrte zunächst zurück, zog die Handbremse und wurde anschließend kontrolliert. Nach Polizeiangaben zeigte er auffälliges Verhalten. Bei der Identitätsfeststellung gab er an, in Münster zu wohnen; er besitzt die deutsch-libanesische Staatsangehörigkeit. Schäden an beiden Fahrzeugen wurden dokumentiert. Wie hoch der Sachschaden ist, wird noch ermittelt.
Die Beamten stellten fest: Der Mann fuhr ohne gültige Fahrerlaubnis. Außerdem soll er den Fahrzeugschlüssel einer Bekannten ohne deren Wissen an sich genommen haben. Damit steht der Verdacht der unbefugten Ingebrauchnahme im Raum. Der Drogenvortest reagierte positiv auf Kokain und Cannabis. Ein ärztlich angeordnetes Blutbild soll klären, ob und in welcher Konzentration Wirkstoffe vorlagen.
Die Einsatzkräfte nahmen den Mann mit zur Wache. Dort erfolgten Blutentnahme und weitere Maßnahmen. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt und später der Eigentümerin ausgehändigt. Zugleich leiteten die Beamtinnen und Beamten mehrere Verfahren ein: Fahren ohne Fahrerlaubnis, unbefugte Nutzung, Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss sowie Unfallflucht steht nicht im Raum, da der Zusammenstoß dokumentiert wurde. Die Ermittlungen laufen.
Abhängig vom toxikologischen Ergebnis drohen empfindliche Strafen und Fahrverbote. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis sieht das Gesetz Geld- oder Freiheitsstrafen vor. Hinzu kommen mögliche Auflagen und Kosten, etwa für die Blutprobe. Im Bereich Betäubungsmittel im Straßenverkehr sind je nach Befund Bußgelder, Punkte und Fahrverbote möglich. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft, ob weitere Delikte vorliegen. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht entscheidet.
Quelle: Polizei Münster (ots)