
Münster. Seit dem 20. August 2025 sind die mobilen Videobeobachtungsanlagen am Hauptbahnhof Münster erneut im Einsatz. Nach einer mehrwöchigen Wartung wurden die Kameras auf der Westseite des Bahnhofs wieder installiert. Damit setzt die Polizei Münster ihre seit 2024 laufende Maßnahme fort.
Im Juli 2025 waren die Anlagen planmäßig abgebaut worden, um Linsen auszutauschen, die Stromversorgung zu überprüfen und Software-Updates durchzuführen. Während dieser Zeit kündigte die Polizei verstärkte Kontrollen und Präsenz im Bahnhofsbereich an. Auch Razzien wurden durchgeführt. Die nun abgeschlossene Wartung war nach Angaben der Behörden notwendig, da Arbeiten an den Systemen nicht direkt vor Ort erfolgen können.
Die Kameras werden seit Frühjahr 2024 eingesetzt. Sie sollen zur Aufklärung von Straftaten beitragen und das Sicherheitsgefühl der Passanten stärken. Grundlage für den Betrieb ist § 15a des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen. Dieser erlaubt eine offene Videoüberwachung an sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten. Allerdings ist die Nutzung zeitlich begrenzt – maximal für ein Jahr – und muss anschließend evaluiert werden.
Eine solche Auswertung ist für Herbst 2025 angekündigt. Dabei sollen Wirksamkeit, rechtliche Aspekte und mögliche Nebenwirkungen geprüft werden. Erst danach wird entschieden, ob und in welcher Form die Maßnahme fortgesetzt werden kann.
Die Videobeobachtung am Hauptbahnhof Münster ist nicht unumstritten. Befürworter verweisen auf eine abschreckende Wirkung und die Möglichkeit, Straftaten besser aufzuklären. Kritikerinnen und Kritiker stellen hingegen die Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit solcher Maßnahmen und verweisen auf datenschutzrechtliche Bedenken. Auch der Aspekt, dass Videoüberwachung allein keine strukturellen Probleme wie Drogenhandel oder Obdachlosigkeit löst, wird regelmäßig thematisiert.
Mit der Wiederinbetriebnahme der Anlagen setzt Münster die offene Diskussion über Sicherheit, Überwachung und Freiheitsrechte fort. Die Kameras sind ein sichtbares Signal der Behörden, zugleich aber auch Anlass für Debatten über die Grenzen polizeilicher Maßnahmen im öffentlichen Raum.
Ob die mobile Videobeobachtung am Hauptbahnhof Münster dauerhaft fester Bestandteil der Sicherheitsstrategie wird, hängt von den anstehenden Evaluationsberichten ab.