
Münster. Das Zollamt Münster – Loddenheide hat erneut einen Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) aufgedeckt. In einem aus den USA stammenden Paket fanden die Zöllnerinnen und Zöllner fünf Fragmente von Steinkorallen mit Längen zwischen drei und neun Zentimetern. Diese stehen unter besonderem Schutz und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eingeführt werden.
Ein 61-jähriger Mann aus Münster war von den Behörden gebeten worden, ein für ihn bestimmtes Paket persönlich im Zollamt zu öffnen. Grund waren Unstimmigkeiten beim Inhalt des Pakets. Als der Mann das Paket in Anwesenheit der Zollbeamtinnen und -beamten öffnete, kam der geschützte Inhalt zum Vorschein.
Verena John, Pressesprecherin des Hauptzollamts Münster, schildert die Situation so:
„Die Kollegen staunten nicht schlecht, als sie neben anderen Gegenständen fünf Steinkorallenstücke fanden.“
Der Mann erklärte, dass die Korallenfragmente alt seien und von einer Verwandten aus Familienbesitz stammten. Dennoch konnte er weder eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz noch ein Ausfuhrdokument des Herkunftslandes vorlegen.
Nach den geltenden Vorgaben des Washingtoner Artenschutzabkommens ist die Einfuhr von Steinkorallen – auch von alten Exemplaren – streng geregelt. Bereits ab einer Größe von 30 Millimetern gelten die Schutzvorgaben. Ohne die entsprechenden Papiere ist die Einfuhr grundsätzlich verboten. Diese Regelungen dienen dem Schutz bedrohter Arten und sollen verhindern, dass geschützte Tiere oder Pflanzenteile unerlaubt nach Deutschland gelangen.
Da die notwendigen Dokumente nicht vorgelegt wurden, hat der Zoll die Korallen beschlagnahmt. Das Bundesamt für Naturschutz wird nun über den weiteren Verbleib der Stücke entscheiden und auch bewerten, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.